Landkreis in Nordrhein-Westfalen
Ratsinformationssystem, Dokumente, Sitzungen, Termine
Im Ratsinformationssystem (RIS) von Rhein-Sieg-Kreis finden Sie einen Sitzungskalender, Informationen zu Gremien und deren Mitgliedern sowie Informationen zu Beschlüssen.
In den letzten Monaten hat der Rhein‑Sieg‑Kreis zentrale Entscheidungen zu Infrastruktur, Finanzen und Wahl‑Validität getroffen. Besonders hervorzuheben sind die Genehmigung einer neuen Rettungswache in Meckenheim, die Einführung einer Busverbindung zwischen Sechtem und Wesseling sowie die erneute Auslegung des Sachlichen Teilplans Erneuerbare Energien. Gleichzeitig wurden der Jahresabschluss 2024 bestätigt und die Gültigkeit der Kommunalwahlen vom September 2025 geprüft.
Im Kreistagssitzung vom 10. November 2025 wurde ein Eilbeschluss nach § 50 Abs. 3 KrO NRW gefasst, der den Grunderwerb für den Bau einer kreiseigenen Rettungswache in Meckenheim genehmigt. Der Beschluss ermöglicht den raschen Aufbau einer neuen Einsatzstelle zur Verbesserung der Notfallversorgung im Süden des Kreises.
Gleichzeitig wurde ein weiterer Eilbeschluss (§ 50 Abs. 3 KrO NRW) beschlossen, der die Einführung einer Busverbindung zwischen Sechtem und Wesseling mit den Linien 730 und 930 vorsieht. Gleichzeitig wird die bisherige TaxiBus‑Linie 722 eingestellt. Die Maßnahme soll den öffentlichen Personennahverkehr im nördlichen Teil des Kreises stärken.
Im Rahmen einer Dringlichkeitsentscheidung wurde die erneute öffentliche Auslegung des Sachlichen Teilplans Erneuerbare Energien zum Regionalplan Köln beschlossen. Der Kreis muss hierzu bis in die Sommerferien eine Stellungnahme zu den überarbeiteten Planentwürfen abgeben (Beschluss vom 29. September 2025, weitergeführt am 02. Juli 2025). Ziel ist die frühzeitige Einbindung kommunaler Interessen in die regionale Energie‑ und Klimastrategie.
Der Kreistag hat am 4. Dezember 2025 den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2024 festgestellt, den Landrat entlastet und den Fehlbetrag aus dem Abschluss behandelt. Parallel erfolgte die Fortschreibung der mittelfristigen Ergebnis‑ und Finanzplanung für 2027‑2029, um die Haushaltslage des Kreises langfristig zu sichern.
Im Wahlprüfungsausschuss vom 20. November 2025 wurden die Gültigkeit der Kreiswahl am 14. September 2025 und der Stichwahl am 28. September 2025 sowie eingegangene Einsprüche (u. a. gegen die Kreistagswahl wegen angeblicher Wahlbehinderung) vorgeprüft. Die Ergebnisse dieser Prüfung bestimmen die Rechtskraft der jüngsten Kommunalwahlen.
Die Beschlüsse zeigen ein deutliches Engagement des Rhein‑Sieg‑Kreises für verbesserte Notfall‑ und Verkehrs‑infrastruktur, eine aktive Rolle in der Energiewende sowie eine sorgfältige finanzpolitische Aufbereitung und Wahl‑Transparenz.
KI-Zusammenfassung der Themenschwerpunkte auf Grundlage der kommunalen Sitzungsdatenbank von Poliscope.
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