Gemeindeverband in Nordrhein-Westfalen
Ratsinformationssystem, Dokumente, Sitzungen, Termine
Im Ratsinformationssystem (RIS) von Rheinbach finden Sie einen Sitzungskalender, Informationen zu Gremien und deren Mitgliedern sowie Informationen zu Beschlüssen.
In den letzten Sitzungen des Rheinbacher Rates standen vor allem Bürgeranliegen zur Verkehrssicherheit und nachhaltigen Mobilität, eine umfassende Reform des Vergaberechts sowie mehrere Gebührenanpassungen im Fokus.
Der Rat prüfte den Bürgerantrag vom 12. Juli 2025, ein stationäres Messgerät an der L113 am Ortseingang von Neukirchen in Fahrtrichtung Merzbach zu installieren. Ziel ist die Reduktion von Geschwindigkeitsüberschreitungen in einem als unübersichtlich beschriebenen Streckenabschnitt. Der Antrag wurde im Rahmen der Tagesordnung Ö 2.1 behandelt; über eine endgültige Beschlussfassung liegt noch kein Ergebnis vor.
Ebenfalls am 12. Juli 2025 beantragte ein Bürger die Aufstellung eines Trinkwasserspenders auf dem Dorfplatz von Merzbach. Die Unterlagen umfassen eine Verweisung des Antrags sowie den eigentlichen Antragstext (Ö 2.2). Der Rat soll im nächsten Sitzungstermin über Standort, Finanzierung und Wartung entscheiden.
Ein dritter Bürgerantrag (Ö 2.3) vom 12. Juli 2025 fordert die Einrichtung einer öffentlich zugänglichen E‑Ladestation im Ort Merzbach. Der Vorschlag soll die Elektromobilität stärken und ist Teil einer Reihe von Maßnahmen, die den ländlichen Verkehr umweltfreundlicher gestalten sollen. Der Rat hat die Anfrage aufgenommen, ein konkretes Umsetzungskonzept fehlt jedoch noch.
Im Tagesordnungspunkt Ö 3.2 wurde die 22. Änderungssatzung zur Vergabesatzung beschlossen. Die neue Fassung ersetzt die bisherigen Regelwerke VOB/A und UVgO, führt ein einheitliches System mit klaren Wertgrenzen ein, ermöglicht Nachverhandlungen und digitalisiert das Vergabeverfahren. Damit soll die Beschaffung unterhalb der EU‑Schwellenwerte transparenter und effizienter gestaltet werden.
Mehrere Beschlüsse (Ö 5.1 – 5.3) legen neue Sätze für Friedhofsgebühren, Straßenreinigungs‑ (Kehr‑ und Winterdienst) sowie Kanal‑ und Grundstücksentwässerungsgebühren fest. Die Anpassungen treten zum 1. Januar 2026 in Kraft; bei den Kanalgebühren wird insbesondere die gestiegene Umlage des Erftverbands als Grund genannt. Zusätzlich wurde die 22. Änderungssatzung der Straßenreinigungs‑ und Gebührensatzung beschlossen, die den Emma‑Karoline‑Weg wegen häufiger Verstopfungen in die Reinigungspflicht einbezieht.
Die Rheinbacher Kommunalpolitik fokussiert sich derzeit stark auf lokale Verkehrs‑ und Umweltprojekte, modernisiert das Vergaberecht und passt kommunale Gebühren an aktuelle Kostenentwicklungen an.
KI-Zusammenfassung der Themenschwerpunkte auf Grundlage der kommunalen Sitzungsdatenbank von Poliscope.
KI macht Fehler und ersetzt keine eigene Recherche.
Wird monatlich aktualisiert.
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