Gemeindeverband in Nordrhein-Westfalen
Ratsinformationssystem, Dokumente, Sitzungen, Termine
Im Ratsinformationssystem (RIS) von Soest finden Sie einen Sitzungskalender, Informationen zu Gremien und deren Mitgliedern sowie Informationen zu Beschlüssen.
In den letzten Monaten hat die Stadt Soest zentrale Weichen gestellt: Das neue Leitbild der Familienzentren soll künftig die Arbeit aller Einrichtungen im Sozialraum bestimmen, die Migrationsberatung im Stadtteil Soester Süden erhält ab 2027 einen städtischen Zuschuss, und mehrere städtebauliche Vorhaben – von Freianlagen im Werkviertel bis zu neuen Bebauungsplänen – wurden beschlossen. Gleichzeitig wird die kommunale Abwasser‑ und Klärschlamm‑Gebührenordnung neu kalkuliert und ein aktualisiertes Kinderschutz‑Abkommen nach § 72a SGB VIII verabschiedet.
Der Jugendhilfeausschuss hat das „Leitbild der Familienzentren im Stadtgebiet Soest“ verbindlich angenommen. Es definiert die Zentren als zentrale Anlaufstellen, die umfassende Angebote bereitstellen und dabei Chancengleichheit, Inklusion, Diversität sowie interkulturelle Öffnung berücksichtigen. Das Leitbild dient künftig als Grundlage für alle Planungen und Aktivitäten der Familienzentren.
Im Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration wurde beschlossen, die Migrationsberatung für Erwachsene im Stadtteilhaus Soester Süden ab 2027 mit etwa 10 % der förderfähigen Gesamtkosten zu unterstützen – unter der Voraussetzung, dass der Bund weiterhin 90 % der Kosten übernimmt. Die Verwaltung soll den entsprechenden Vertrag mit der AWO abschließen.
Der Stadtentwicklungsausschuss hat den Bau von Freianlagen und Quartiersplätzen im Werkviertel durch die Wirtschaft‑ und Marketing‑Soest GmbH beschlossen. Die Anlagen sollen der Naherholung und dem Starkregenschutz dienen; nach Fertigstellung übernimmt die Stadt Soest deren Unterhalt.
Im gleichen Ausschuss wurde die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 173 („Eckbereich Westenhellweg – Wisbyring“) im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB beschlossen. Zusätzlich erfolgte der Einleitungsbeschluss für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 25 („Agri‑PV östlich Landwehr“) sowie der Aufstellungsbeschluss für die 205. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt.
Der Verwaltungsrat der Stadtentwässerung Soest hat für 2026 die Gebührenbedarfsberechnung der Klärschlamm‑Entsorgung festgelegt: 48,34 € / m³. Gleichzeitig wird die Abwassergebühr für das Jahr 2026 erhöht, um gestiegene Gesamtkosten zu decken, und die Abwasserbeseitigungssatzung wird umfassend angepasst.
Die Beschlüsse zeigen, dass Soest sowohl soziale Infrastruktur als auch kommunale Finanzinstrumente modernisiert und gleichzeitig wichtige städtebauliche Projekte vorantreibt.
KI-Zusammenfassung der Themenschwerpunkte auf Grundlage der kommunalen Sitzungsdatenbank von Poliscope.
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Wird monatlich aktualisiert.
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