Gemeindeverband in Nordrhein-Westfalen
Ratsinformationssystem, Dokumente, Sitzungen, Termine
Im Ratsinformationssystem (RIS) von Jüchen finden Sie einen Sitzungskalender, Informationen zu Gremien und deren Mitgliedern sowie Informationen zu Beschlüssen.
In den letzten Sitzungen hat der Rat von Jüchen zentrale Weichen für die Stadtentwicklung, die kommunale Infrastruktur und die finanzielle Entlastung gestellt. Besonders im Fokus standen das Nahversorgungsprojekt an der Gierather Straße, das neue Tiefbaukonzept, die geplante, aber abgelehnte Einführung eines eigenen KFZ‑Kennzeichens und die Aufstockung der Sportfördermittel.
Der Rat beschloss die 31. Änderung des Flächennutzungsplans und die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 063 für das Sondergebiet „Nahversorgungsmarkt“ im Kreuzungsbereich L 71/L 116. Die Verkaufsfläche soll von 850 m² auf rund 1.100 m² erweitert werden und um eine Bäckerei ergänzt werden. Damit soll das Angebot für Anwohner und Pendler deutlich ausgebaut werden.
In mehreren Ausschüssen (Planungs‑, Umwelt‑ und Verkehrsausschuss, Betriebsausschuss) wurde das umfassende Tiefbaukonzept für die Jahre ab 2026 vorgestellt. Es umfasst den Vollausbau von Kanal‑ und Straßenabschnitten, Deckensanierungen, Schutzmaßnahmen gegen wild‑abfließendes Wasser, den Ausbau von Radwegen sowie Maßnahmen zur Verbesserung des öffentlichen Nahverkehrs. Die Vorstellung soll Transparenz über Planungs‑ und Baukapazitäten schaffen und die Umsetzung langfristig sichern.
Der Rat hatte die Einführung eines eigenen KFZ‑Kennzeichens für Jüchen vorbereitet. Das Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes NRW teilte jedoch mit, dass weder der Landkreistag noch das Bundesverkehrsministerium oder die Mehrheit der Länder das Vorhaben unterstützen. Eine Initiative des Ministeriums wird daher nicht gestartet; die Verwaltung soll bei neuen Sachverhalten erneut berichten.
Die Sportförderrichtlinie wird geändert: Die Fördersumme für Anschaffungen steigt von 3.000 € auf 4.500 €, und die Jugendförderung wird von 30.000 € auf 36.000 € erhöht. Gleichzeitig wird die Entgeltordnung für städtische Sportstätten neu gefasst und tritt zum 1. Januar 2026 in Kraft.
Im Rahmen der Ratsordnung wurde ein Bericht zum Altschuldenentlastungsgesetz (ASEG NRW) vorgelegt, um die kommunale Schuldenlast zu prüfen und mögliche Entlastungsmaßnahmen zu diskutieren.
Der Rat von Jüchen legt damit klare Schwerpunkte auf die Erweiterung lokaler Infrastruktur, die nachhaltige Gestaltung von Bauprojekten, die finanzielle Unterstützung des Sports und die sorgfältige Prüfung von Entlastungsoptionen.
KI-Zusammenfassung der Themenschwerpunkte auf Grundlage der kommunalen Sitzungsdatenbank von Poliscope.
KI macht Fehler und ersetzt keine eigene Recherche.
Wird monatlich aktualisiert.
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