Gemeindeverband in Hessen
Ratsinformationssystem, Dokumente, Sitzungen, Termine
Im Ratsinformationssystem (RIS) von Bad Orb finden Sie einen Sitzungskalender, Informationen zu Gremien und deren Mitgliedern sowie Informationen zu Beschlüssen.
In den letzten Sitzungen der Stadtverordnetenversammlung von Bad Orb standen vor allem die Weiterentwicklung des Waldgebiets am Horstberg, die Finanzierung eines neuen Parkhauses, die Sanierung des Mehrzweckbeckens im Naturerlebnisbad sowie ein geplanter Bürgerentscheid zur Windkraft im Kurort im Fokus. Zusätzlich wurden Planungen für die Gestaltung offener Freiflächen und ein neuer Wirtschaftsplanzug für den Eigenbetrieb Kommunale Dienste beschlossen.
Der Bebauungsplan für das Waldgebiet am Horstberg wurde in mehreren Schritten vorangetrieben. Zunächst wurde der Vorentwurf gebilligt und die frühzeitige Beteiligung von Öffentlichkeit und Behörden nach §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB beschlossen. Im Anschluss folgte der Beschluss zur Änderung und Verlängerung der bestehenden Veränderungssperre nach §§ 14, 16, 17 BauGB, um die planerische Sicherung des Heil‑ und Kurwaldes zu gewährleisten.
Die Stadt prüft die Übernahme einer Bürgschaft in Höhe von 4 Millionen Euro zugunsten der Bad Orb Kur GmbH, um dem geplanten Parkhaus an der Seboldwiese günstigere Finanzierungskonditionen zu ermöglichen. Die Bürgschaft bedarf noch der kommunalaufsichtsrechtlichen Genehmigung bzw. der Feststellung der Genehmigungsfreiheit.
Das 1984 erbaute Mehrzweckbecken weist erhebliche Schäden auf; die Sanierungskosten werden mit über 7 Millionen Euro beziffert. Die Stadt will sich am Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten“ beteiligen, das eine Förderquote von bis zu 75 % ermöglichen könnte, insbesondere weil Bad Orb eine besondere Haushaltsnotlage geltend macht.
Ein gemeinsamer Antrag von CDU, FWG, Bündnis 90/Die Grünen und SPD sieht einen Bürgerentscheid am 15. März 2026 (Termin der Kommunalwahl) vor. Ziel ist die Verhinderung der Errichtung von acht Windkraftanlagen im Horstberg und die Aufhebung des Vorranggebiets „Windenergie 2‑304“.
Im Rahmen des Projekts „Lebendige Zentren – Kernbereich Bad Orb“ wurde die Ausführungsplanung für die Freifläche hinter dem Salinenplatz beschlossen. Die Ausschreibung der Bauleistungen erfolgt vorbehaltlich einer noch ausstehenden naturschutzrechtlichen Genehmigung (FFH‑Vorprüfung).
Die Entscheidungen zeigen, dass Bad Orb aktiv an der Sicherung seiner natürlichen Ressourcen, der Verbesserung der Infrastruktur und der Einbindung der Bürger in zentrale Entwicklungsfragen arbeitet.
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