Gemeindeverband in Niedersachsen
Ratsinformationssystem, Dokumente, Sitzungen, Termine
Im Ratsinformationssystem (RIS) von Wietzendorf finden Sie einen Sitzungskalender, Informationen zu Gremien und deren Mitgliedern sowie Informationen zu Beschlüssen.
In den letzten Sitzungen des Wirtschaft‑, Landwirtschafts‑, Kultur‑ und Tourismus‑Ausschusses standen zentrale Entscheidungen zur finanziellen Grundplanung, zur kommunalen Infrastruktur und zur bevorstehenden Bürgermeisterwahl im Fokus. Der erste Entwurf des Haushalts 2026, ein neuer Gas‑Konzessionsvertrag und mehrere Planungs‑ und Satzungsbeschlüsse prägen das aktuelle Handlungsfeld der Gemeinde Wietzendorf.
Der Ausschuss beriet am 06. November 2025 über den ersten Entwurf des Haushaltsplans für das Jahr 2026. Dabei standen die Ansätze im Teilhaushalt 2 (Schule und Kultur) sowie im Teilhaushalt 5 (Gestaltung der Umwelt) im Mittelpunkt, ebenso wie die entsprechenden Finanzhaushaltspositionen. Konkrete Summen wurden im Protokoll nicht genannt, jedoch wird die weitere Ausarbeitung im kommenden Haushaltsverfahren erwartet.
Der bestehende Konzessionsvertrag der Gemeinde mit der Celle‑Uelzen‑Netz (CUN) läuft am 30. Juni 2025 aus. Nach einer öffentlichen Bekanntmachung im April 2023 hat die Verwaltung das Verfahren zur Vertragsverlängerung nach § 46 Abs. 3 EnWG eingeleitet. CUN war die einzige Bewerberin; ein neuer Vertragsentwurf liegt vor und wird von der Verwaltung empfohlen.
Im Rahmen der 26. Änderung des Flächennutzungsplanes soll Bauhof und Klärwerk künftig an einem Standort gebündelt werden. Nach öffentlicher Auslegung und behördlicher Beteiligung wurde ein Feststellungsbeschluss gefasst. Parallel dazu wurde am 15. Mai 2023 der Bebauungsplan Nr. 60 beschlossen; die öffentliche Auslegung erfolgte vom 17. März bis 25. April 2025. Die eingegangenen Stellungnahmen wurden berücksichtigt und der Plan ist nun zur Bekanntmachung bereit.
Bei der Abrechnung der Straßenausbaubeiträge für den 3. Abschnitt des Dethlinger Weges ergab sich ein unverhältnismäßig hoher Beitrag. Der Verwaltungsausschuss beschloss daher eine Sondersatzung, die den Beitragssatz auf 8,07 €/m² festsetzt, um die Belastung der Anwohner zu korrigieren.
Am 26. Juni 2025 wurde der Wahltermin für die Bürgermeisterwahl festgelegt: Die reguläre Wahl soll am 12. Oktober 2025 stattfinden, eine mögliche Stichwahl am 26. Oktober 2025. Gleichzeitig wurde die Neubesetzung des Hauptausschusses beschlossen – Ratsherr Oliver Krarser soll den zurückgetretenen Ratsherrn Mertens ersetzen, während Mertens als Stellvertreter verbleibt. Die Wahl der beiden stellvertretenden Bürgermeister (Joachim Rüter als 1. Stellvertreter, Oliver Krarser als 2. Stellvertreter) wird durch Handzeichen erfolgen.
Die Beschlüsse zeigen, dass Wietzendorf aktiv an seiner finanziellen Basis, an einer modernen Energieversorgung und an einer konsolidierten kommunalen Infrastruktur arbeitet, während gleichzeitig die politische Nachfolge für das Bürgermeisteramt vorbereitet wird.
KI-Zusammenfassung der Themenschwerpunkte auf Grundlage der kommunalen Sitzungsdatenbank von Poliscope.
KI macht Fehler und ersetzt keine eigene Recherche.
Wird monatlich aktualisiert.
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