Gemeindeverband in Hessen
Ratsinformationssystem, Dokumente, Sitzungen, Termine
Im Ratsinformationssystem (RIS) von Schöneck finden Sie einen Sitzungskalender, Informationen zu Gremien und deren Mitgliedern sowie Informationen zu Beschlüssen.
.In Schöneck standen in den vergangenen Monaten besonders die räumliche Planung und die Sanierung wichtiger Infrastruktur im Fokus. Die Gemeinde beteiligte sich frühzeitig am Regionalen Flächennutzungsplan für den Ballungsraum Frankfurt/Rhein‑Main, während gleichzeitig die lang erwartete Sanierung der Nidderhalle in Oberdorfelden beschlossen wurde. Ergänzt wurde das Bild durch ein neues Gesamtkonzept für Abfall‑ und Hundekotbeutelbehälter sowie die Weiterentwicklung des Gewerbegebiets Kilianstädten Nord II.
Im Ausschuss für Bauen, Umwelt, Verkehr, Energie und Klimaschutz vom 27. November 2025 wurde die Stellungnahme der Gemeinde Schöneck zum Vorentwurf des RegFNP erörtert. Die Gemeinde wird gemäß § 3 Abs. 1 BauGB in die Planung einbezogen, um die zukünftige Flächennutzung im Ballungsraum aktiv mitzugestalten. Die entsprechenden Unterlagen enthalten Änderungen und Pläne, die für die weitere kommunale Raumordnung maßgeblich sind.
Sowohl der Ausschuss für Bauen, Umwelt, Verkehr, Energie und Klimaschutz (27. Nov.) als auch die Gemeindevertretung (6. Nov.) behandelten die Sanierung der Nidderhalle. Eine Sitzungsvorlage und eine Kostenschätzung liegen vor, sodass die finanziellen Rahmenbedingungen bereits geprüft sind. Der Sanierungsauftrag ist ein zentrales Infrastrukturvorhaben für Oberdorfelden und soll die Halle wieder nutzbar machen.
Im Rahmen der Gemeindevertretung vom 6. November 2025 stellte die CDU‑Fraktion einen Antrag zur Erstellung eines flächendeckenden Konzepts für die Aufstellung von Abfallbehältern und Hundekotbeutelspendern. Ziel ist eine einheitliche und bedarfsgerechte Platzierung im gesamten Gemeindegebiet, um Sauberkeit und Ordnung zu fördern.
Die Gemeindevertretung beschloss am 1. Oktober 2025 die Billigung des Planentwurfs für das Gewerbegebiet Kilianstädten Nord II. Der Entwurf sieht eine erneute Beteiligung von Öffentlichkeit und Behörden gemäß §§ 3 (2), 4 (2) BauGB sowie § 4a (3) BauGB vor, wodurch das Projekt weiter voranschreitet.
Die letzten Sitzungen zeigen, dass Schöneck aktiv an überregionalen Planungen mitwirkt, wichtige kommunale Infrastruktur modernisiert und gleichzeitig die Alltagsqualität durch gezielte Service‑ und Umweltmaßnahmen verbessert.
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