Gemeindeverband in Hessen
Ratsinformationssystem, Dokumente, Sitzungen, Termine
Im Ratsinformationssystem (RIS) von Schöneck finden Sie einen Sitzungskalender, Informationen zu Gremien und deren Mitgliedern sowie Informationen zu Beschlüssen.
.In Schöneck standen in den letzten Monaten zentrale Entscheidungen zu Finanzen, Infrastruktur und Raumplanung im Fokus. Der Haupt‑ und Finanzausschuss legte den Grundstein für die kommenden Haushaltsjahre, während mehrere Ausschüsse konkrete Bau‑ und Sanierungsprojekte sowie die Beteiligung am regionalen Flächennutzungsplan vorantrieben.
Im Haupt‑ und Finanzausschuss vom 15. Januar 2026 wurde der Entwurf des Investitionsprogramms sowie des Finanzplans für den Haushaltsplan 2026 beschlossen. Der Plan deckt den Zeitraum 2026 bis 2029 ab und liegt in der Sitzungsvorlage 183/2025 vor. Parallel dazu wurde der Entwurf der Haushaltssatzung und des Haushaltsplans für das Jahr 2026 behandelt.
Am 27. November 2025 nahm die Gemeinde Schöneck im Ausschuss für Bauen, Umwelt, Verkehr, Energie und Klimaschutz an der frühen Stellungnahme zum Vorentwurf des Regionalen Flächennutzungsplans für den Ballungsraum Frankfurt/Rhein‑Main teil. Die Gemeinde prüfte die geplanten Änderungen und reichte ihre Stellungnahme gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ein.
Die Sanierung der Nidderhalle wurde mehrfach diskutiert (Gemeindevertretung 06. Nov. 2025, Ausschuss 27. Nov. 2025). Eine Kostenschätzung liegt der Sitzungsvorlage bei, sodass die finanziellen Rahmenbedingungen bereits transparent sind. Das Projekt bleibt ein wichtiges Infrastrukturvorhaben für Oberdorfelden.
Sowohl im Haupt‑ und Finanzausschuss am 21. Oktober 2025 als auch in der Gemeindevertretung am 6. November 2025 wurde der Abschluss eines Konzessionsvertrags für die Stromversorgung beschlossen. Der Vertrag soll die Energieversorgung der Gemeinde langfristig sichern.
Am 1. Oktober 2025 stimmte die Gemeindevertretung dem Planentwurf zur erneuten öffentlichen und behördlichen Beteiligung für das Gewerbegebiet Kilianstädten Nord II zu. Die Billigung erfolgte nach den Vorgaben des Baugesetzbuches (§ 3 (2), § 4 (2) BauGB i.V.m. § 4a (3) BauGB).
Die jüngsten Beschlüsse zeigen, dass Schöneck sowohl finanzpolitisch als auch baulich gut aufgestellt ist: ein klarer Finanzrahmen für die nächsten vier Jahre, aktive Mitwirkung an überregionalen Planungen, gezielte Sanierungsmaßnahmen und gesicherte Energieversorgung bilden die Basis für die weitere kommunale Entwicklung.
KI-Zusammenfassung der Themenschwerpunkte auf Grundlage der kommunalen Sitzungsdatenbank von Poliscope.
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