Gemeindeverband in Nordrhein-Westfalen
Ratsinformationssystem, Dokumente, Sitzungen, Termine
Im Ratsinformationssystem (RIS) von Salzkotten finden Sie einen Sitzungskalender, Informationen zu Gremien und deren Mitgliedern sowie Informationen zu Beschlüssen.
.In den letzten Sitzungen hat der Rat von Salzkotten zentrale Entscheidungen zu Raumplanung, kommunaler Infrastruktur und Finanzen getroffen. Besonders die 38. Änderung des Flächennutzungsplans, ein neuer Wohnungsbau‑Bebauungsplan, die Fortführung des Klimaschutz‑Förderprogramms sowie Anpassungen bei Wasser‑ und Abwassergebühren und der Vergnügungssteuer standen im Fokus.
Der Rat beschloss die 38. Änderung des Flächennutzungsplans. In Niederntudorf wird eine Fläche für eine neue Feuerwehrwache ausgewiesen, während in Thüle und Upsprunge zusätzliche Wohnbauflächen entstehen sollen. Gleichzeitig werden bislang als Bauflächen gekennzeichnete Areale in Niederntudorf/Oberntudorf, Scharmede und Verne in landwirtschaftliche Nutzungen umgewandelt, um den Flächenbedarf der Landwirtschaft zu sichern.
Der Bau‑ und Planungsausschuss fasste den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan VL 5 „Erweiterung Holtkamp“ in Verlar. Das geplante Baugebiet umfasst ca. 1,09 ha, die überwiegend städtisches Eigentum sind. Es soll ein allgemeines Wohngebiet (WA) entstehen, wobei die Erschließung über bestehende oder verlängerte Straßen erfolgt, die als Sackgassen ausgebildet werden, um Schleichverkehr zu verhindern.
Das Klimaschutz‑Förderprogramm, das seit April 2022 läuft, wird bis zum 31. Dezember 2026 verlängert. Bislang konnten über 1 100 Haushalte bei Maßnahmen wie PV‑Anlagen, Balkonkraftwerken, Fenstersanierungen, Dämmungen und Lasten‑E‑Rädern unterstützt werden. Die Verlängerung soll weitere private Investitionen in klimaschonende Technologien ermöglichen.
Der Rat beschloss die Gebührenkalkulation für 2026: Die Wassergebühr wird auf 1,40 € / m³ (zzgl. 7 % USt) festgesetzt, die Schmutzwassergebühr auf 2,50 € / m³ und die Regenwassergebühr auf 0,42 € / m². Zusätzlich wird ein Zinssatz von 2,76 % für die Abwassergebührenkalkulation zugrunde gelegt.
Die Stadt überarbeitet die Vergnügungssteuersatzung vollständig. Der Steuersatz für Geldspielgeräte wird von 4,4 % auf 6,0 % erhöht, um sowohl die städtischen Einnahmen zu stärken als auch der Eindämmung der Spielsucht Rechnung zu tragen.
Die Beschlüsse zeigen, dass Salzkotten aktiv an einer ausgewogenen Flächennutzung, dem Ausbau von Wohnraum, dem Klimaschutz sowie einer transparenten Finanzpolitik arbeitet.
KI-Zusammenfassung der Themenschwerpunkte auf Grundlage der kommunalen Sitzungsdatenbank von Poliscope.
KI macht Fehler und ersetzt keine eigene Recherche.
Wird monatlich aktualisiert.
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