Gemeindeverband in Brandenburg
Ratsinformationssystem, Dokumente, Sitzungen, Termine
Im Ratsinformationssystem (RIS) von Ortrand finden Sie einen Sitzungskalender, Informationen zu Gremien und deren Mitgliedern sowie Informationen zu Beschlüssen. Ortrand ist ein Gemeindeverband – im RIS finden Sie auch Termine und Dokumente der Gemeinden: Frauendorf, Großkmehlen, Kroppen, Lindenau, Ortrand, Tettau.
In den letzten Monaten stand das Amt Ortrand vor einer Reihe richtungsweisender Entscheidungen: Der grundhafte Ausbau der Lehnsmühlstraße, mehrere Änderungen der Winterdienst‑Gebührensatzungen und der neue Umlage‑Satz für das Gewässerverband „Kleine Elster‑Pulsnitz“ prägten die Diskussionen. Gleichzeitig wurden der Haushaltsplan für 2026/2027 sowie eine Satzung zur Außengastronomie beschlossen – beides mit unmittelbaren Auswirkungen auf Bürgerinnen und Bürger.
Der Ausschuss für Bau, Umwelt und Verkehrsinfrastruktur stellte am 11. Dezember 2025 die Entwurfsplanung des Ingenieurbüros BIKO Senftenberg vor. Ziel ist ein grundhafter Ausbau der Lehnsmühlstraße, um den Verkehrsfluss zu verbessern und die Anbindung der angrenzenden Wohngebiete zu sichern. Der genaue Zeitplan wurde noch nicht festgelegt; die Planung befindet sich jedoch in der finalen Abstimmungsphase.
Im Zeitraum von September bis Dezember 2025 wurden in mehreren Gremien (Stadtverordnetenversammlung, Ausschuss Finanzen, Gemeindevertretungen) die 5., 6. und 7. Änderungssatzungen zur Winterdienstgebührensatzung beschlossen. Die 5. Satzungsänderung gilt rückwirkend zum 01.01.2025, die 6. und 7. treten jeweils am 01.01.2026 in Kraft und präzisieren Begriffsbestimmungen sowie Kalkulationsgrundlagen. Für die Stadt Ortrand wird ab 01.01.2026 ein Verwaltungskostenanteil von 6,05 EUR pro Umlageschuldner festgesetzt; andere Gemeinden im Amt (z. B. Lindenau, Tettau, Kroppen) haben einen Satz von 4,29 EUR vereinbart.
Parallel zu den Winterdienst‑Änderungen beschloss der Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport die 7. Änderungssatzung zur Umlage der Verbandslasten. Für Ortrand wird der Verwaltungskostenanteil ebenfalls auf 6,05 EUR pro Schuldner festgelegt, während die übrigen Gemeinden des Amtes den Betrag von 4,29 EUR beibehalten. Die Flächenbeiträge bleiben unverändert, sodass die finanzielle Belastung für die beteiligten Kommunen transparent bleibt.
Der Amtsausschuss (10.12.2025) und die Stadtverordnetenversammlung (07.10.2025) haben die Haushaltssatzungen für das Haushaltsjahr 2026 – zum Teil auch für 2027 – beschlossen. Beide Beschlüsse verweisen auf die §§ 28 Abs. 2 Nr. 15 und 65 Abs. 1 der Brandenburgischen Kommunalverfassung, die die jährliche Haushaltsaufstellung vorschreiben. Die verabschiedeten Haushalte umfassen detaillierte Ergebnis‑ und Finanzhaushalte, Produktbücher, Investitions‑ und Rücklagenübersichten.
Im Rahmen der Sitzung vom 07.10.2025 wurde eine neue Satzung zur Gestaltung von Außengastronomie auf öffentlichen Plätzen, Wegen und Straßen beschlossen. Sie soll das Stadtbild verschönern, Rechtssicherheit für Betreiber schaffen und gleichzeitig Sicherheit und Ordnung im öffentlichen Raum gewährleisten. Damit erhalten lokale Gastronomiebetriebe klare Rahmenbedingungen für Terrassen und Außenstände.
Die jüngsten Beschlüsse zeigen, dass Ortrand und das gesamte Amt aktiv an Infrastruktur, Finanzstabilität und Lebensqualität arbeiten – von straßenbaulichen Projekten über transparente Gebührenregelungen bis hin zu neuen Regelungen für das Stadtleben.
KI-Zusammenfassung der Themenschwerpunkte auf Grundlage der kommunalen Sitzungsdatenbank von Poliscope.
KI macht Fehler und ersetzt keine eigene Recherche.
Wird monatlich aktualisiert.
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