Gemeindeverband in Bayern
Ratsinformationssystem, Dokumente, Sitzungen, Termine
Im Ratsinformationssystem (RIS) von Neukirchen b.Sulzbach-R. (VGem) finden Sie einen Sitzungskalender, Informationen zu Gremien und deren Mitgliedern sowie Informationen zu Beschlüssen. Neukirchen b.Sulzbach-R. (VGem) ist ein Gemeindeverband – im RIS finden Sie auch Termine und Dokumente der Gemeinden: Etzelwang, Neukirchen b.Sulzbach-Rosenberg, Weigendorf.
In den letzten Sitzungen des Gemeinderats von Neukirchen b. Sulzbach‑R. standen vor allem bauliche Vorhaben, infrastrukturelle Anpassungen und die Weiterentwicklung des Dorfs im Fokus. Genehmigt wurden mehrere Bauanträge – vom Carport‑Einzelprojekt bis zu größeren Neubau‑ und Erweiterungsmaßnahmen – sowie ein wichtiger Schritt zur Neuordnung einer Gemeindeverbindungsstraße. Parallel dazu wurden finanzielle Rahmenbedingungen für die Dorferneuerung festgelegt.
Der Gemeinderat hat am 18. November 2025 die isolierte Befreiung für den Bau eines Carports auf dem Grundstück FlNr. 491/8 genehmigt. Das Vorhaben betrifft ein rein privates Bauvorhaben, das ohne weitere Auflagen umgesetzt werden kann. Damit erhalten die Eigentümer schnellere Planungs‑ und Ausführungszeiten.
Im September 2025 wurde der Bauantrag für ein Ersatz‑Einfamilienhaus mit Doppelgarage in Röckenricht beschlossen. Das Haus soll auf dem Flurstück 1816/1 errichtet werden und dient der Schaffung von neuem Wohnraum im Gemeindegebiet. Der Rat hat dem Bauvorhaben zugestimmt und damit das Projekt in die Realisierungsphase überführt.
Ebenso am 16. September 2025 wurde eine Bauvoranfrage für die Aufstockung eines bestehenden Einfamilienhauses genehmigt. Auf dem Grundstück FlNr. 454/3 soll ein zusätzliches Stockwerk als Wohnraum geschaffen werden. Die Entscheidung eröffnet dem Eigentümer die Möglichkeit, den vorhandenen Wohnraum zu erweitern, ohne das Grundstück zu verlassen.
Ein weiterer Beschluss betraf die beabsichtigte Teileinziehung der Gemeindeverbindungsstraße FlNr. 476. Ziel ist die Neuordnung des Verkehrsflusses und die bessere Anbindung des Ortsteils Trondorf. Der Rat hat die Planungsschritte hierfür freigegeben, sodass die Umsetzung in den kommenden Monaten erfolgen kann.
Im September 2025 einigte sich der Gemeinderat auf zwei Kostenvereinbarungen im Rahmen der Dorferneuerung. Die erste regelt den Grundbeitrag für das VLE‑Projekt, die zweite definiert den aufwandsbezogenen Beitrag für die Neugestaltung des Wertstoffhofs, des Rathausplatzes und des „Neukirchner Hof“. Damit sind die finanziellen Grundlagen für die geplanten Verschönerungs‑ und Modernisierungsmaßnahmen geschaffen.
Die beschlossenen Bau‑ und Infrastrukturmaßnahmen zeigen, dass Neukirchen b. Sulzbach‑R. aktiv an der Erweiterung des Wohnraums, der Verbesserung der Verkehrsanbindung und der Aufwertung des Ortskerns arbeitet. Die nächsten Monate werden nun vor allem von der Umsetzung dieser Vorhaben geprägt sein.
KI-Zusammenfassung der Themenschwerpunkte auf Grundlage der kommunalen Sitzungsdatenbank von Poliscope.
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Wird monatlich aktualisiert.
5.050 Einwohner
80 km²
Am Rathaus 1, 92259 Neukirchen b.Sulzbach-Rosenberg
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