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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: 3. August 2026


Allgemeine Geschäftsbedingungen der Poliscope GmbH, Große Bäckerstraße 10, 21335 Lüneburg.

Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB") gelten für die Leistungen der Poliscope GmbH (auch als „wir" oder „Poliscope" bezeichnet), die an Kunden (nachfolgend „Kund:in" oder „Du") bereitgestellt werden. Deine Allgemeine Geschäftsbedingungen finden keine Anwendung, es sei denn, wir stimmen der Geltung ausdrücklich zu. Mit unseren Leistungen und unseren AGB richten wir uns ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB sowie juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen, nicht jedoch an Verbraucher (§ 13 BGB).

Präambel

Sofern Du einen Lizenzvertrag mit uns über die Erbringung von Leistungen abgeschlossen hast oder Deine Bestellung über unseren Bestellprozess samt anschließender Bestellbestätigung vorgenommen hast (insgesamt nachfolgend auch „Vertrag" oder „Lizenzvertrag" genannt), erwirbst Du vorbehaltlich besonderer übereinstimmender Vereinbarungen im Lizenzvertrag bzw. im Angebot oder Deiner Bestellung folgende Leistungen & Rechte.

1. Vertragsgegenstand

(1)Wir bieten mit der Webanwendung ‚Poliscope' eine Software für Politikmonitoring an. Die Software erfasst deutschlandweit öffentlich zugängliche Informationen aus Ratsinformationssystemen (insbesondere Sitzungen, Tagesordnungen und Beschlussvorlagen) sowie weiteren in der Leistungsbeschreibung genannten Quellen, analysiert diese auch unter Einsatz von KI-gestützten Verfahren und macht sie themen-, gebiets- und zeitraumbezogen durchsuchbar, beobachtbar und auswertbar (nachfolgend in der Gesamtheit auch „Leistungen" genannt).

(2)Die Leistungen aus diesem Vertrag können die unten genannten Bestandteile enthalten. Eine Übersicht über unsere Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung in ihrer jeweiligen Fassung, die unter https://poliscope.de/leistungsuebersicht abrufbar ist und die wir Dir dauerhaft speicherbar in Deinem Kundenkonto bereitstellen. Die konkreten Leistungsbestandteile, die wir im Vertragsverhältnis zu Dir erbringen, ergeben sich aus dem Lizenzvertrag dem Angebot oder Deiner Bestellung von im Angebot genannten Positionen.

(3)Sollten wir im Rahmen des Vertragsverhältnisses mit Dir personenbezogene Daten für Dich im Auftrag verarbeiten, erfolgt diese Verarbeitung auf Basis des Auftragsverarbeitungsvertrages gem. Art. 28 DSGVO („AVV"), der unmittelbar mit Wirksamwerden des Vertrages Geltung erlangt. Der Auftragsverarbeitungsvertrag ist in seiner jeweiligen Fassung unter https://poliscope.de/avv abrufbar und liegt dem Lizenzvertrag als Anlage bei. Änderungen des Auftragsverarbeitungsvertrages teilen wir Dir in Textform mit.

a. Software- / Softwareleistungen

(4)Bei der Poliscope Software und den hierin erfolgenden Prozessen handelt es sich um eine „Software-as-a-Service" („SaaS") Lösung (nachfolgend auch „Software" oder „Softwareleistungen"), die direkt über einen Webbrowser zugänglich ist.

(5)Die wesentlichen Funktionen beinhalten neben vielen anderen

  • eine semantische und schlagwortbasierte Suche über Inhalte (kommunaler und überregionaler) Sitzungen mit diversen Filtermöglichkeiten (z.B. Themen, Zeiträume oder Quelltypen);
  • eine interaktive Kartenansicht zur räumlichen Auswahl und Eingrenzung von Verwaltungseinheiten (Gemeinden, Gemeindeverbände, Landkreise, Planungsregionen, Bundesländer);
  • speicherbare Suchen („Fokusregionen") mit automatischen Benachrichtigungen über neue Ergebnisse, einschließlich KI-gestützter Zusammenfassungen, sowie deren Nutzung im Team;
  • Angaben zu Kommune;
  • Schnittstellen und Integrationen gemäß Leistungsbeschreibung (z. B. REST-API, QGIS-Plugin, MCP-Server), soweit für das gewählte Preismodell umfasst.

(6)Eine Übersicht über unser gesamtes Leistungsportfolio ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung.

(7)Unsere Softwareleistungen stellen wir Dir im Rahmen eines „Abonnementmodells" (engl. „Subscription-model"), juristisch gesehen also als Mietsache für die Dauer unserer Vertragsbeziehung zur Verfügung.

b. Dienstleistungen

(8)Dienstleistungen wie Workshops, Schulungen, Customizing und Beratung erbringen wir nur, sofern dies gesondert im Lizenzvertrag vereinbart ist.

c. Web- & Serverhosting

(9)Wir erbringen in Bezug auf unsere Softwareleistungen zudem Web- & Server-Hosting Leistungen. Unsere Web- & Server-Hosting Leistungen umfassen insbesondere die Zurverfügungstellung einer IT-Umgebung für unsere Software. Die IT-Umgebung wird innerhalb eines oder mehrerer Server angelegt. Diese Server betreiben wir in Rechenzentren innerhalb der Bundesrepublik Deutschland. Wir sind berechtigt, den Hosting-Dienstleister und den Standort innerhalb der Europäischen Union zu wechseln; die jeweils eingesetzten Dienstleister weisen wir im Auftragsverarbeitungsvertrag aus.

(10)Wir tragen weiterhin dafür Sorge, dass Deine gespeicherten Daten über das Internet abrufbar sind. Du bleibst Alleinberechtigter an den Daten und kannst jederzeit die Herausgabe verlangen.

d. Support-Leistungen

(11)Weiterhin bieten wir in Bezug auf unsere Softwareleistungen ergänzende Support-Leistungen an. Diese Support-Leistungen bestehen insbesondere aus dem Einspielen von Sicherheit-Updates und der regelmäßigen Weiterentwicklung unserer Leistungen.

(12)Darüber hinaus gewährleisten wir für Dich eine direkte Erreichbarkeit für dringende Unterstützung in Supportfällen.

2. Vergütung für unsere Leistungen

(1)Unsere Leistungen erwirbst Du grds. nach den Konditionen des für Dich individuell erstellten Angebots bzw. Deines individuellen Lizenzvertrags.

(2)Unsere Dienstleistungen gem. Ziff. 1 lit. b dieser AGB rechnen wir grds. nach Aufwand ab.

(3)Jede Vergütung versteht sich zzgl. Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe zum Zeitpunkt und am Ort der Erbringung der Leistung. Wir sind berechtigt, sämtliche Vergütungen über Zahlungsdienstleister einzuziehen. Wir setzen hierfür einen Zahlungsdienstleister mit Sitz in der Europäischen Union ein; welchen, weisen wir im Bestellprozess und in Deinem Kundenkonto aus. Für die Nutzung des jeweiligen Zahlungsdienstes gelten ergänzend dessen Nutzungsbedingungen. Wir sind berechtigt, den Zahlungsdienstleister zu wechseln. Für keinen der Zahlungsdienstleister erheben wir von Dir eine gesonderte Gebühr. Bei Buchung über unseren Bestellprozess erfolgt die Zahlungsabwicklung einschließlich SEPA-Lastschriftmandat, Vorabankündigung und den Folgen einer Rücklastschrift nach den Regelungen in Ziff. 4.

(4)Die Vergütung für die von uns zu erbringenden Leistungen ist von Dir jeweils für die gesamte beginnende Abrechnungsperiode im Voraus zu zahlen – bei monatlicher Abrechnung für einen Monat, bei jährlicher Abrechnung für zwölf Monate. Das Abrechnungsintervall ergibt sich aus dem Angebot bzw. dem Lizenzvertrag oder aus Deiner Wahl im Bestellprozess. Erfolgt unsere Vergütung in Form einer Provision oder eines sonstigen verbrauchsabhängigen Entgelts, sind wir berechtigt, Dir die jeweils angefallene Provision oder Vergütung für den Vormonat monatlich nachträglich in Rechnung zu stellen.

(5)Wird die Vergütung über ein von Dir hinterlegtes Zahlungsmittel eingezogen, ist sie jeweils zum Abrechnungstag fällig und wird zu diesem Zeitpunkt eingezogen; ein Zahlungsziel besteht insoweit nicht. Für Verträge, die nach gesonderter Vereinbarung per Rechnung abgerechnet werden, gilt: Unsere Rechnungen werden mit Zugang bei Dir fällig und sind ohne Abzüge innerhalb von 30 Kalendertagen auf unser in der Rechnung angegebenes Konto zu zahlen.

(6)Reisekosten und Spesen sind gesondert zu vergüten. Haben die Parteien keine Festlegung getroffen erfolgt dies nach den im Zeitpunkt der Erbringung der Leistung geltenden steuerlichen Höchstsätzen.

(7)Wir können die Vergütung frühestens nach Ablauf von zwölf (12) Monaten ab Vertragsbeginn und danach höchstens einmal je Vertragsjahr anpassen, soweit sich die für die Leistungserbringung maßgeblichen Kosten verändern, insbesondere Personal-, Lizenz-, Rechenzentrums- und Infrastrukturkosten sowie Entgelte der von uns eingesetzten Dienstleister. Die Anpassung ist der Höhe nach auf den Umfang der Kostenveränderung begrenzt; eine Erhöhung darf zehn (10) Prozent je Vertragsjahr nicht überschreiten. Sinken diese Kosten, senken wir die Vergütung nach denselben Maßstäben. Eine Anpassung teilen wir Dir mindestens sechs (6) Wochen vor dem Wirksamwerden in Textform mit; sie wird zum Beginn der nächsten Abrechnungsperiode wirksam, eine laufende, bereits bezahlte Abrechnungsperiode bleibt unberührt. Übersteigt die Erhöhung fünf (5) Prozent, kannst Du den Vertrag mit Wirkung zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Erhöhung außerordentlich kündigen; hierauf weisen wir Dich in der Mitteilung gesondert hin. Kündigst Du, gilt bis zum Vertragsende die bisherige Vergütung.

3. Laufzeit des Vertrags

(1)Der Vertrag über die Software wird für die im Angebot, im Vertrag bzw. im Bestellprozess gewählte Dauer geschlossen („Grundlaufzeit"). Bei Buchung über unseren Bestellprozess entspricht die Grundlaufzeit dem von Dir gewählten Abrechnungsintervall – bei monatlicher Abrechnung ein Monat, bei jährlicher Abrechnung zwölf Monate –, jeweils gerechnet ab dem Abrechnungstag (Ziff. 4); die Introperiode nach Ziff. 4 ist die erste Abrechnungsperiode des Vertrags. Bei Abschluss eines individuellen Lizenzvertrags gilt mangels konkreter Angaben eine Grundlaufzeit von einem Jahr ab Vertragsschluss.

(2)Eine Kündigung ist jederzeit möglich. Die Regelungen zur Kündigung ergeben sich aus dem Angebot, dem Vertrag bzw. dem Bestellprozess. Bei Buchung über unseren Bestellprozess kannst Du jederzeit in Textform kündigen; die Kündigung wirkt zum Ende der laufenden Abrechnungsperiode, eine Kündigungsfrist besteht nicht. Für uns gilt insoweit eine Kündigungsfrist von einem (1) Monat zum Ende der laufenden Abrechnungsperiode. Zugang und Wirkungszeitpunkt Deiner Kündigung bestätigen wir Dir in Textform. Im Übrigen, also mangels Regelung in den vorgenannten Dokumenten und Prozessen gilt: Die Kündigungsfrist beträgt für beide Parteien einen (1) Monat zum Ende der Laufzeit. Die Kündigung kann in Textform erfolgen. Bei ausbleibender Kündigung verlängert sich der Vertrag jeweils um die Dauer der Grundlaufzeit.

(3)Ein Upgrade des gewählten Preismodells bzw. eine Erweiterung der gebuchten Leistungen (höherer Tarif, größere Gebietsabdeckung, mehr Nutzer) ist jederzeit mit sofortiger Wirkung möglich. Für den verbleibenden Teil der laufenden Abrechnungsperiode berechnen wir den Unterschiedsbetrag anteilig; dieser Betrag ist sofort fällig. Das Ende der laufenden Abrechnungsperiode und die Vertragslaufzeit ändern sich durch ein Upgrade nicht. Eine Reduzierung des Leistungsumfangs (Downgrade) wirkt zum Ende der laufenden Abrechnungsperiode. Eine Erstattung bereits gezahlter Vergütung für die laufende oder für künftige Abrechnungsperioden erfolgt nicht. Preisanpassungen richten sich ausschließlich nach Ziff. 2(7).

(4)Mit Wirksamwerden der Kündigung wird der Zugang zu unseren Leistungen für Dich und Deine Nutzer gesperrt. Nach Beendigung des Vertrags stellen wir Dir Deine Daten auf Anfrage in einem gängigen, maschinenlesbaren Format zur Verfügung. Anschließend löschen wir Deine Daten, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Die Herausgabe erfolgt unabhängig davon, ob noch Forderungen aus dem Vertrag offen sind. Die Regelungen des Auftragsverarbeitungsvertrages gehen vor. Weitere Unterstützungsleistungen im Zusammenhang mit der Kündigung können wir auf Nachfrage und gegen gesonderte Vergütung erbringen.

(5)Das Recht zur außerordentlichen Kündigung dieses Vertrags aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

4. Online Buchung

Solltest Du Deinen Zugang zu unserer Software und sonstigen Leistungen über unseren Online Buchungsprozess buchen, gelten zusätzlich zu übrigen vertraglichen Bedingungen die folgenden Regelungen.

(a)Die Informationen auf unserer Website über Inhalt und Kosten unserer Leistungen stellen kein Angebot auf Abschluss eines Vertrags dar. Erst mit dem Absenden des Buchungsformulars gibst Du ein verbindliches Angebot ab. Der Vertrag kommt mit unserer Bestellbestätigung an die von Dir mitgeteilte E-Mail-Adresse zustande.

(b)Freischaltung: Wir schalten Deinen Zugriff auf die Leistungen frei, sobald die erste Zahlung bei unserem Zahlungsdienstleister eingereicht ist, soweit nicht anders vereinbart. Deine Nutzungsberechtigung steht unter der auflösenden Bedingung, dass diese Zahlung endgültig eingelöst wird. Wird sie nicht eingelöst oder zurückgebucht, endet die Nutzungsberechtigung mit sofortiger Wirkung; der Vertrag und die Vergütungsforderung für den bereits gewährten Zugriff bleiben davon unberührt. Wir sind in diesem Fall berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen.

(c)Adressatenkreis: Im Bestellprozess bestätigst Du, dass Du in Ausübung Deiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelst und Deinen Sitz in der Bundesrepublik Deutschland hast. Bestellungen von Verbrauchern nehmen wir nicht an.

(d)Introperiode: Der Vertrag beginnt mit einer Introperiode. Sie ist die erste Abrechnungsperiode des Vertrags und wird zu dem im Bestellprozess ausgewiesenen Einstiegspreis abgerechnet. Dauer und Betrag ergeben sich aus Deiner Bestellung und der Bestellbestätigung.

(e)Übergang in die reguläre Abrechnung: Mit Ablauf der Introperiode geht der Vertrag ohne weitere Erklärung in die reguläre Abrechnung zum vereinbarten Preis über. Das Ende der Introperiode ist zugleich der Abrechnungstag: Er bestimmt Beginn und Ende aller weiteren Abrechnungsperioden und bleibt für die Dauer des Vertrags unverändert. Einstiegspreis, regulären Bruttobetrag, Abrechnungsintervall und Abrechnungstag nennen wir Dir in der Bestellbestätigung. Laufzeit und Kündigung richten sich nach Ziff. 3.

(f)Zahlungsmittel: Die Vergütung wird über den von uns eingesetzten Zahlungsdienstleister eingezogen. Du hinterlegst dafür im Bestellprozess ein Zahlungsmittel und erteilst, bei Zahlung per Lastschrift, ein SEPA-Lastschriftmandat. Der Einzug erfolgt im SEPA-Basislastschriftverfahren.

(g)Fälligkeit: Die Fälligkeit richtet sich nach Ziff. 2(4) und 2(5); die Vergütung wird am Abrechnungstag eingezogen.

(h)Vorabankündigung: Die Frist für die Vorabankündigung einer SEPA-Lastschrift (Pre-Notification) wird auf fünf (5) Kalendertage vor Belastung verkürzt. Bei gleichbleibendem Betrag und festem Abrechnungsrhythmus gilt die Bestellbestätigung, die Betrag, Intervall und Abrechnungstag benennt, als Ankündigung für alle Fälligkeiten dieses Rhythmus; eine gesonderte Ankündigung der einzelnen Belastungen erfolgt insoweit nicht. Löst Du eine Zahlung selbst aus, gilt Deine Bestätigung im Bestell- oder Änderungsprozess als Ankündigung; auch insoweit erfolgt keine gesonderte Vorabankündigung. Ändern sich Betrag oder Abrechnungstag, teilen wir Dir beides rechtzeitig vorher mit.

(i)Deine Pflichten: Du hältst während der Vertragslaufzeit ein gültiges Zahlungsmittel vor, sorgst für die erforderliche Kontodeckung und pflegst Änderungen unverzüglich in Deinem Kundenkonto ein. Wird uns ein Zahlungsmittel als ungültig gemeldet, fordern wir Dich zur Hinterlegung eines neuen auf.

(j)Rücklastschrift und Verzugskosten: Kommt es zu einer Rückbuchung oder einem Zahlungsausfall, den Du zu vertreten hast, erstattest Du uns die dadurch tatsächlich entstandenen Entgelte unseres Zahlungsdienstleisters und der beteiligten Kreditinstitute. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Verzugsfolgen einschließlich der Pauschale nach § 288 Abs. 5 BGB; weiter gehender Verzugsschaden bleibt unter Anrechnung dieser Pauschale vorbehalten. Der Nachweis eines geringeren Schadens bleibt Dir unbenommen. Ein zurückgebuchter Betrag bleibt geschuldet.

(k)Rechnungen: Rechnungen stellen wir ausschließlich elektronisch aus und übermitteln sie an die von Dir benannte Rechnungs-E-Mail-Adresse. Zusätzlich stellen wir sie in Deinem Kundenkonto zum Abruf bereit. Du hältst eine gültige Rechnungs-E-Mail-Adresse vor und teilst uns Änderungen unverzüglich mit. Du stimmst der elektronischen Rechnungsstellung zu. Wir sind berechtigt, Rechnungen in dem jeweils gesetzlich vorgeschriebenen oder vereinbarten Format auszustellen, insbesondere als E-Rechnung nach EN 16931.

(l)Wiederholte Einzugsversuche: Scheitert ein Einzug, wiederholen wir ihn bis zu zweimal im Abstand von jeweils fünf Tagen und informieren Dich über den jeweils nächsten Versuch. Nach einer Rückbuchung führen wir keinen automatischen weiteren Einzug durch, sondern fordern Dich zur Hinterlegung eines neuen Zahlungsmittels auf.

(m)Zurückbehalten der Leistung: Bleibt die Zahlung auch nach dem dritten Versuch aus und befindest Du Dich mit einem Betrag in Verzug, der der Vergütung für eine volle Abrechnungsperiode entspricht, sind wir berechtigt, den Zugriff auf die in der Software bereitgestellten Daten und Auswertungen bis zum Ausgleich der offenen Forderung zurückzuhalten (§ 320 BGB). Wir kündigen dies mit angemessener Frist an. Dein Zugang zum Kundenkonto bleibt bestehen, damit Du Zahlungsmittel und Rechnungen verwalten kannst. Deine Daten stellen wir Dir auf Anfrage auch während der Sperre in einem gängigen, maschinenlesbaren Format zur Verfügung; die Herausgabe hängt nicht davon ab, ob die offene Forderung ausgeglichen ist. Es gilt Ziff. 5(7).

(n)Fortbestand des Vertrags: Die berechtigte Sperre beendet den Vertrag nicht. Da ihre Ursache der Nichtnutzbarkeit in Deiner Sphäre liegt, stellt eine berechtigte Sperre keinen Mangel der Mietsache im Sinne des § 536 BGB dar. Deine Vergütungspflicht besteht während der Sperre unverändert fort; ein Minderungs- oder Erstattungsanspruch entsteht durch sie nicht. Nach Ausgleich der offenen Forderung schalten wir den Zugriff unverzüglich wieder frei. Erfolgt eine Sperre unberechtigt, bleiben Deine gesetzlichen Rechte unberührt. Ziff. 3(5) bleibt unberührt.

(o)Rückbuchung einer bereits abgerechneten Periode: Wird eine Zahlung für eine bereits abgelaufene Abrechnungsperiode zurückgebucht, bleibt Dein Zugang zunächst bestehen; die Forderung machen wir gesondert geltend.

(p)Unrichtige Angaben, Anfechtung und Storno: Du versicherst, dass die im Bestellprozess gemachten Angaben, insbesondere zu Unternehmen, Rechtsform, Anschrift, Vertretungsberechtigung, Unternehmereigenschaft und beabsichtigtem Verwendungszweck, vollständig und zutreffend sind. Stellt sich heraus, dass diese Angaben unrichtig, unvollständig oder verschleiert sind, oder liegt ein Verstoß gegen Ziff. 5(16) vor, sind wir berechtigt, den Vertrag anzufechten und rückabzuwickeln (Storno), ihn außerordentlich zu kündigen und den Zugang mit sofortiger Wirkung zu sperren. Dies gilt insbesondere während der Introperiode sowie bei unentgeltlichen Test- und Demozugängen. Der Vergütungsanspruch für den bereits gewährten Zugriff bleibt unberührt.

5. Grundsätze zur Erbringung unserer Leistungen

(1)Unsere Software ist online-basiert. Für die Nutzung unserer Software ist eine funktionierende Internetverbindung erforderlich.

(2)Wir stellen Dir die Passwörter, Zugangscodes, technischen Spezifikationen, Konnektivitätsstandards oder -protokolle oder andere relevante Verfahren zur Verfügung, die erforderlich sind, um den für unsere Software von Dir autorisierten Nutzern den Zugang hierzu zu ermöglichen. Jeder autorisierte Nutzer erhält eine eindeutige Nutzerkennung, die ausschließlich von dem jeweiligen Nutzer verwendet werden darf. Du bist dafür verantwortlich, die für diesen Vorgang richtigen Informationen über jeden autorisierten Nutzer (Namen, E-Mail-Adressen und Kontaktinformationen) anzugeben und diese Informationen zu aktualisieren. Du hast jeden autorisierten Nutzer zur Einhaltung dieser AGB, des Lizenzvertrages sowie aller hierin in Bezug genommenen Regelungen zu verpflichten. Die im Lizenzvertrag bzw. im Bestellprozess gebuchte Nutzerzahl ist Bestandteil der Preisberechnung; der Preis je zusätzlichem Nutzer ergibt sich aus dem Angebot bzw. der Preisübersicht im Bestellprozess. Gezählt werden die zu einem Zeitpunkt aktiven Nutzerkennungen. Legst Du über die gebuchte Zahl hinaus weitere Nutzer an, weisen wir Dich vor der Anlage auf die dadurch entstehenden zusätzlichen Kosten hin und holen Deine Bestätigung ein; mit der Bestätigung erweitert sich der Leistungsumfang für die laufende und alle folgenden Abrechnungsperioden, bis Du eine Reduzierung nach Ziff. 3(3) vornimmst; die Abrechnung erfolgt entsprechend Ziff. 3(3). Bestätigst Du die zusätzlichen Kosten nicht, ist die Anlage weiterer Nutzerkennungen technisch nicht möglich.

(3)Wir stellen Dir mit unserer Software und ihren Funktionen lediglich eine technische Grundlage zur Informationsbeschaffung und -auswertung im Rahmen der erworbenen Leistungen (siehe insbesondere die Leistungsbeschreibung in ihrer jeweiligen Fassung, abrufbar unter https://poliscope.de/leistungsuebersicht) zur Verfügung. Wir übernehmen keine Verantwortung für die mit unserer Software ausgeführten Handlungen bzw. für die mit unserer Software verarbeiteten Inhalte. Für sämtliche von Dir mit unserer Software ausgeführten Handlungen und verarbeiteten Inhalte gelten ausschließlich die gesetzlichen Regelungen, Vereinbarungen und Verträge, die Du mit Deinen Kunden, Partnern, Mitarbeitern etc. schließt, mit denen Du bzw. für die Du unsere Software einsetzt.

(4)Unsere Leistungen beruhen auf der Auswertung öffentlich zugänglicher Quellen Dritter, auf deren Bestand, Erreichbarkeit, Inhalt und technische Ausgestaltung wir keinen Einfluss haben. Ein Anspruch auf Erfassung einer bestimmten Quelle, Gebietskörperschaft, eines Gremiums oder einer Dokumentenart besteht nicht. Für Gewähr und Haftung gilt Ziff. 7.

(5)Für die Inanspruchnahme unsere Software gelten die mietrechtlichen Vorschriften. Instandhaltungsmaßnahmen wie Updates, Patches, Hotfixes sind Bestandteil unserer Leistung. Ein weitergehender Support wird bei entsprechender Vereinbarung angeboten. Über die Instandhaltungsmaßnahmen hinaus findet das gesetzliche Mietmängel-Gewährleistungsrecht Anwendung.

(6)Anpassungen, Änderungen und Ergänzungen der Software sowie Maßnahmen, die der Feststellung und Behebung von Funktionsstörungen dienen, werden nur dann zu einer vorübergehenden Unterbrechung oder Beeinträchtigung der Erreichbarkeit führen, wenn dies aus technischen Gründen zwingend notwendig ist.

(7)Die Verfügbarkeit der Software beträgt 99,9 % im Jahresdurchschnitt, gemessen an den werktäglichen Geschäftszeiten von 8:00 bis 18:00 Uhr (Servicezeit). Außerhalb der Servicezeit besteht keine Verfügbarkeitszusage. Nicht als Nichtverfügbarkeit gelten Zeiten angekündigter Wartungsarbeiten, Zeiten einer berechtigten Sperre nach Ziff. 4 lit. m und Ziff. 5(18), Störungen außerhalb unseres Verantwortungsbereichs, insbesondere der Internetverbindung, sowie Fälle höherer Gewalt nach Ziff. 5(13).

(8)Wir sind berechtigt, unsere Leistungen durch Dritte und Subunternehmen erbringen zu lassen.

(9)Sofern wir Dir die Möglichkeit bieten, in unseren Diensten, insbesondere im Rahmen der Nutzung unserer Software, Leistungen Dritter, insbesondere unserer Partner, in Anspruch zu nehmen, kann dies über ein gesondertes Vertragsverhältnis zwischen Dir und dem Dritten erfolgen, wenn dies gesondert ausgewiesen ist. Wenn Du solche Dienste in Anspruch nimmst, sind wir für die Leistung des Dritten nicht verantwortlich. Es gelten ausschließlich die in diesem Vertragsverhältnis zwischen Dir und dem Dritten vereinbarten Bedingungen.

(10)Geschuldet ist der in der Leistungsbeschreibung beschriebene Leistungszweck. Die Leistungsbeschreibung beschreibt Zweck und Kategorien unserer Leistungen, nicht deren konkrete technische, funktionale oder gestalterische Umsetzung.

(11)Art und Weise der Leistungserbringung bestimmen wir. Wir sind berechtigt, die Software während der Vertragslaufzeit weiterzuentwickeln und zu ändern, soweit die Änderung für Dich zumutbar ist und der in der Leistungsbeschreibung beschriebene Leistungszweck erhalten bleibt. Dies umfasst insbesondere Updates, Upgrades und Erweiterungen sowie die Änderung, Ersetzung, Zusammenfassung und Umgestaltung einzelner Funktionen, Bedienkonzepte, Benutzeroberflächen, Darstellungsformen, Schnittstellen, Datenmodelle, Analyseverfahren und eingesetzter Technologien. Die Entfernung einzelner Funktionen kündigen wir mit angemessener Frist, mindestens vier (4) Wochen, in Textform an. Maßnahmen der Wartung, der Fehlerbehebung und der Gefahrenabwehr, insbesondere sicherheitsrelevante Änderungen, können wir jederzeit und ohne vorherige Ankündigung durchführen. Du erkennst an, dass solche Änderungen dazu führen können, dass sich Bedienung, Erscheinungsbild, Funktionsumfang im Einzelnen und Arbeitsabläufe bei der Nutzung der Software ändern, und dass die fortgesetzte Nutzung es erforderlich machen kann, dass Du Dein eigenes System aktualisierst, einschließlich Betriebssystemen und Webbrowsern. Änderungen nach diesem Absatz stellen keinen Mangel und keine Änderung des Vertrags dar.

(12)Nur wenn eine Änderung den in der Leistungsbeschreibung beschriebenen Leistungszweck dauerhaft und nicht nur unerheblich einschränkt, teilen wir Dir dies in Textform mit. Du kannst den Vertrag in diesem Fall mit einer Frist von einem (1) Monat zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens außerordentlich kündigen; auf dieses Recht weisen wir Dich in der Mitteilung gesondert hin.

(13)Bei höherer Gewalt sind wir für die entsprechende Dauer von unserer Pflicht zur Erbringung der Leistungen befreit, sofern uns die Leistungserbringung tatsächlich nicht möglich ist. Als höhere Gewalt gelten von uns oder von einem Subunternehmer nicht zu vertretendes Feuer, Explosion, Überschwemmung, Krieg, Blockade, Embargo, Pandemie und Arbeitskampfmaßnahmen.

(14)Für das Handeln Deiner Nutzer bist Du verantwortlich und stehst hierfür wie für Dein eigenes Handeln ein.

(15)Über Links oder Funktionalitäten in unserer Software kannst Du zu fremden Websites und Software gelangen, die nicht von uns betrieben werden und für die wir nicht verantwortlich sind. Solche Links oder Funktionalitäten sind entweder eindeutig gekennzeichnet oder durch einen Wechsel in der Adresszeile des Browsers oder eine Änderung der Benutzeroberfläche erkennbar.

(16)Bei der Nutzung unserer Software ist es Dir untersagt:

  • Schutzrechte Dritter wie Marken, Urheber- und Namensrechte zu verletzen,
  • andere Kunden und Dritte zu belästigen,
  • schadhafte oder virenbehaftete Dokumente, Dateien, IT-Systeme Dritter und Daten im Zusammenhang mit unseren Leistungen zu verwenden,
  • über bereitgestellte Funktionalitäten und Schnittstellen hinausgehende Mechanismen, Software und Skripte einzusetzen, insbesondere wenn hierdurch unsere Leistungen blockiert, modifiziert oder überschrieben werden,
  • unsere Leistungen durch Datenveränderung (§ 303a StGB), Computersabotage (§ 303b StGB), Fälschung beweiserheblicher Daten (§ 269, 270 StGB), Unterdrückung beweiserheblicher Daten (§ 274 StGB), Computerbetrug (§ 263a StGB), Ausspähen von Daten (§ 202a StGB), Abfangen von Daten (§ 202b StGB) oder andere Straftaten zu beeinträchtigen,
  • unsere Leistungen, Inhalte, Datenbestände oder Teile hiervon automatisiert auszulesen, zu kopieren, zu speichern, zu indexieren oder systematisch zu erfassen (Scraping, Crawling), soweit dies nicht über die von uns hierfür bereitgestellten Schnittstellen und im Rahmen des vereinbarten Leistungsumfangs erfolgt,
  • unsere Inhalte oder Datenbestände für Text und Data Mining oder zum Training, zur Validierung oder zur Verbesserung von Verfahren der künstlichen Intelligenz oder des maschinellen Lernens zu verwenden,
  • unsere Leistungen ganz oder teilweise weiterzuverkaufen, Dritten zugänglich zu machen oder zum Aufbau eines eigenen oder fremden konkurrierenden Angebots zu verwenden und Sicherheits-, Zugangs- oder Nutzungsbeschränkungen zu umgehen.

(17)Wir behalten uns die Rechte an unseren Inhalten und Datenbeständen zum Zwecke des Text und Data Mining ausdrücklich vor (§ 44b Abs. 3 UrhG).

(18)Sperrung und Ausschluss. Wir sind berechtigt, nach Angabe von legitimen Gründen den Zugang zu unserer Software abzulehnen und Dich als Kunden bzw. Deine Nutzer zu sperren oder auszuschließen bzw. den Vertrag außerordentlich zu kündigen, sollten wir wiederholte Beschwerden über Dich erhalten oder sollten die Vorgaben aus dem Vertrag und diesen AGB, sonstige durch uns kommunizierte Anforderungen oder die Einhaltung gesetzlicher Regelungen wiederholt missachtet werden. Vor einer vollständigen Sperrung oder einem vollständigen Ausschluss werden wir Dich angemessene Zeit vorab unter Angabe entsprechender Gründe informieren und Dir Gelegenheit zur Stellungnahme geben. Sofern Du den Grund, der zur Ablehnung, Sperrung oder zum Ausschluss geführt hat, beseitigst, werden wir eine Wiederaufnahme in unserer Software prüfen.

(19)Bestehen konkrete Anhaltspunkte für einen Verstoß gegen Ziff. 5(16), insbesondere für ein automatisiertes Auslesen unserer Leistungen, für eine Nutzung zu Wettbewerbs- oder Ausspähungszwecken, für eine Weitergabe von Zugangsdaten oder für eine Nutzung durch einen Wettbewerber, sind wir berechtigt, betroffene Nutzerkennungen und Zugänge mit sofortiger Wirkung und ohne vorherige Ankündigung vorübergehend zu sperren und den Sachverhalt zu prüfen. Wir informieren Dich unverzüglich über die Sperre und ihren Anlass und geben Dir Gelegenheit zur Stellungnahme. Bestätigt sich der Verstoß, sind wir berechtigt, den Zugang dauerhaft zu sperren und den Vertrag außerordentlich zu kündigen. Bestätigt er sich nicht, heben wir die Sperre unverzüglich auf. Weitergehende gesetzliche Ansprüche, insbesondere auf Unterlassung und Schadensersatz, sowie die Einleitung zivil- und strafrechtlicher Schritte bleiben vorbehalten.

(20)Jede Nutzerkennung darf nur von einer Person verwendet werden. Du hältst die Zugangsdaten geheim, schützt sie vor dem Zugriff Dritter und gibst sie nicht weiter. Du deaktivierst Nutzerkennungen ausgeschiedener Nutzer unverzüglich. Bei Verdacht auf Missbrauch oder Kompromittierung eines Zugangs informierst Du uns unverzüglich. Soweit wir eine Zwei-Faktor-Authentifizierung anbieten, nutzt Du diese für administrative Zugänge.

(21)KI-gestützte Funktionen. Teile unserer Leistungen beruhen auf Verfahren der künstlichen Intelligenz, insbesondere bei Extraktion, Strukturierung, Bewertung und Zusammenfassung von Inhalten. Deren Ergebnisse sind wahrscheinlichkeitsbasiert. Du prüfst KI-gestützt erzeugte Inhalte vor jeder Verwendung mit Außenwirkung oder Entscheidungsrelevanz anhand des jeweils verlinkten Originaldokuments. Unsere Leistungen stellen keine Rechts-, Steuer- oder Anlageberatung dar.

(22)Deine Inhalte und Nutzungsdaten verwenden wir nicht zum Training oder zur Verbesserung von KI-Modellen. Die von uns eingesetzten KI-Dienstleister verpflichten wir vertraglich darauf, übermittelte Daten nicht zu Trainingszwecken zu verwenden. Nähere Angaben zu Speicherung und Löschung bei diesen Dienstleistern ergeben sich aus dem Auftragsverarbeitungsvertrag. Die Auswertung aggregierter und anonymisierter Nutzungsstatistiken zur Verbesserung unserer Leistungen bleibt hiervon unberührt.

(23)Die Auswahl, Konfiguration und der Wechsel der eingesetzten Modelle und KI-Dienstleister obliegen uns; sie erfolgen ohne vorherige Ankündigung und bedürfen nicht Deiner Zustimmung.

(24)Veröffentlichst Du KI-gestützt erzeugte Inhalte, können Dich eigene Kennzeichnungspflichten treffen, insbesondere nach Art. 50 der Verordnung (EU) 2024/1689. Für die Einhaltung dieser Pflichten bist Du verantwortlich.

6. Deine Mitwirkungspflichten für unsere Leistungen

(1)Folgende Beistellungen und Mitwirkungen sind insbesondere von Dir als Nebenleistungspflichten kostenfrei uns gegenüber zu erbringen:

  • Meldungen von Sach- und Rechtsmängeln sowie von Störungen müssen eine Problembeschreibung (z.B. mit Screenshots, anonymisierten Logfiles) enthalten.
  • Bei sicherheitsrelevanten Updates behalten wir uns vor, unsere Leistungen kurzfristig anzupassen.
  • Benennung eines Ansprechpartners für vertragliche und sicherheitsrelevante Mitteilungen; die Pflichten zur Rechnungs-E-Mail-Adresse aus Ziff. 4 lit. k bleiben unberührt.
  • Verwaltung Deiner Nutzerkennungen nach Ziff. 5(2) und Einhaltung der Pflichten zu Zugangsdaten,
  • Prüfung KI-gestützt erzeugter Inhalte nach Ziff. 5(21) vor deren Verwendung mit Außenwirkung.

(2)Verzögert sich die Erbringung unserer Leistung aufgrund eines Umstandes, den Du, Deine gesetzlichen Vertreter, Mitarbeitenden oder Erfüllungsgehilfen zu vertreten haben, verschieben sich etwaige Terminvereinbarungen um den entsprechenden Zeitraum. Wir sind also bis zur ordnungsgemäßen Erbringung Deiner Mitwirkungspflichten von unserer Leistungspflicht befreit.

7. Haftungsausschluss & Allgemeine Haftung

(1)Die Nutzung unserer Dienste erfolgt auf Dein eigenes Risiko. Unsere Software wird ohne ausdrückliche oder stillschweigende Garantie bereitgestellt. Unsere Leistungen beruhen auf der automatisierten und/oder manuellen Auswertung öffentlich zugänglicher Quellen. Wir bieten ausdrücklich keine Gewähr für die vollständige, richtige und aktuelle Erfassung aller Informationen aus den überwachten Quellen, insbesondere – aber nicht abschließend – von Sitzungsterminen, Tagesordnungen, Beschlussvorlagen, Beschlüssen, Planungs- und Gesetzgebungsverfahren, Dokumenten sowie deren jeweiligen Metadaten (z. B. Datum, Scores, Beschreibungen, Zuordnungen), noch für die lückenlose Abdeckung aller Gebietskörperschaften, Gremien, Planungsträger oder sonstigen überwachten Stellen. Insbesondere übernehmen wir keine Gewähr für die rückwirkende oder lückenlose Erfassung historischer Daten; der Erfassungsbeginn kann je Thema und Gebietskörperschaft variieren. Änderungen, Einschränkungen, Ausfälle, Zugriffssperren, technische Umstellungen oder der vollständige Wegfall einzelner Quellen sowie hieraus folgende Lücken, Verzögerungen oder Änderungen im Umfang der erfassten Inhalte stellen keinen Mangel unserer Leistung dar und begründen weder Minderungs- noch Schadensersatzansprüche. Die Erschließung angehängter Dokumente erfolgt automatisiert (z. B. durch Texterkennung und KI-gestützte Analyse); wir übernehmen keine Gewähr für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität der hieraus extrahierten Inhalte, Auszüge und Zusammenfassungen. Maßgeblich ist stets das Originaldokument in der jeweiligen Quelle. Mündliche oder schriftliche Ratschläge, die von uns, unseren Mitarbeitern, gesetzlichen Vertretern, Erfüllungsgehilfen und anderen mit uns verbundenen Dritten erteilt werden, begründen keine Garantie oder erweitern in irgendeiner Weise den Umfang dieser Garantie, und Du darfst Dich nicht auf derartige Informationen oder Ratschläge verlassen.

(2)Wir haften unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für Schäden aus Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, im Rahmen einer von uns übernommenen Garantie sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.

(3)Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht haften wir der Höhe nach begrenzt auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung Du regelmäßig vertraust und vertrauen darfst.

(4)Der vorhersehbare, vertragstypische Schaden nach Absatz 3 beträgt höchstens 10.000 EUR je Schadensereignis und höchstens 20.000 EUR für alle Schadensereignisse eines Vertragsjahres. Mehrere auf demselben einheitlichen Fehler beruhende Schadensereignisse gelten als ein Schadensereignis.

(5)Im Übrigen ist unsere Haftung ausgeschlossen. Bei unentgeltlicher Nutzung unserer Leistungen, insbesondere bei Test- und Demozugängen, haften wir nur nach Absatz 2.

(6)Die Absätze 2 bis 5 gelten auch zugunsten unserer gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen sowie für Ansprüche aus unerlaubter Handlung.

(7)Du stellst uns von allen Ansprüchen Dritter frei, die diese wegen einer von Dir zu vertretenden Verletzung ihrer Rechte durch Deine Nutzung unserer Leistungen oder durch von Dir eingestellte oder veröffentlichte Inhalte gegen uns geltend machen, und erstattest uns die zur Rechtsverteidigung erforderlichen und angemessenen Kosten. Wir unterrichten Dich unverzüglich über die Geltendmachung solcher Ansprüche, geben Dir Gelegenheit zur Stellungnahme und stimmen uns mit Dir über die Rechtsverteidigung ab; ohne Deine Zustimmung geben wir kein Anerkenntnis ab und schließen keinen Vergleich.

8. Gewährleistung für unsere Leistungen

(1)Bei Vorliegen von Sach- und Rechtsmängeln gelten vorbehaltlich der Festlegungen in dieser Ziffer die gesetzlichen Regelungen. Du zeigst uns Mängel unverzüglich nach Kenntniserlangung über unser Supportsystem an und beschreibst dabei Fehlersymptome, Zeitpunkt und, soweit möglich, die Reproduzierbarkeit.

a. Sachmängel

(2)Bei Miete ist die verschuldensunabhängige Haftung auf Schadensersatz für bei Überlassung vorhandene Mängel aus § 536a Abs. 1 BGB ausgeschlossen.

b. Rechtsmängel

(3)Unsere Leistungen werden Dir frei von Rechten Dritter verschafft. Bitte informiere uns unverzüglich in Textform, wenn Du Kenntnis über Rechte Dritter an unseren Leistungen erlangst.

(4)Auf unser Verlangen hast Du uns die Verteidigung gegen die von Dritten geltend gemachten Ansprüche zu überlassen, uns sämtliche hierfür notwendigen Informationen zur Verfügung stellen, Erklärungen zu erteilen und Befugnisse einzuräumen. Im Gegenzug stellen wir Dich von Zahlungs- und Schadensersatzansprüchen wegen der Rechte Dritter frei.

(5)Sind unsere Leistungen tatsächlich mit Rechten Dritter belastet, sind wir nach unserer Wahl berechtigt,

  • die Rechte Dritter oder deren Geltendmachung zu beseitigen (z.B. durch Zahlung von Lizenzgebühren), oder
  • unsere Leistungen in der Weise zu verändern, dass Rechte Dritter nicht mehr verletzt werden.

c. Allgemein

(6)Mängelansprüche entfallen, wenn Du ohne unsere vorherige Zustimmung Änderungen an den Leistungen vorgenommen hast oder wenn die Leistungen von Dir zu einem nicht von diesem Vertrag gedeckten Zweck eingesetzt werden und diese Handlung für das Auftreten des Mangels allein verantwortlich ist.

(7)Ansprüche wegen Mängeln verjähren in zwölf (12) Monaten ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Dies gilt nicht für Ansprüche wegen Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für Ansprüche aus Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, im Rahmen einer von uns übernommenen Garantie sowie für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz; insoweit gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.

9. Dein Nutzungsrecht an unseren Leistungen

a. Softwarenutzung & Allgemeines

(1)Du erhältst ein einfaches, nicht ausschließliches, zeitlich auf die Dauer des Vertrages befristetes und räumlich unbeschränktes Recht zur Nutzung unserer Leistungen. Das Nutzungsrecht bezieht sich auf unsere Aufbereitungs- und Analyseleistung, nicht auf die zugrundeliegenden Originaldokumente. An in Quellen enthaltenen Inhalten Dritter, insbesondere an Gutachten, Planungsunterlagen, Zeichnungen, Karten und Lichtbildern, können Rechte Dritter bestehen. Vor einer Nutzung, die über den internen Gebrauch hinausgeht, insbesondere vor einer Veröffentlichung, prüfst Du eigenverantwortlich, ob Rechte Dritter entgegenstehen.

(2)Deine in Deinem Mehrheitsbesitz befindlichen Unternehmen sind zur Nutzung der Software gleichermaßen berechtigt, sofern diesbezügliche Lizenzen erworben wurden. Eine selbständige Befugnis zur Unterlizenzierung oder sonstigen Übertragung Deiner Nutzungsrechte ist hiermit nicht verbunden. Dieses Nutzungsrecht endet, wenn für das Unternehmen die Voraussetzungen eines verbundenen Unternehmens (z.B. i.S.d. §§ 15 ff. AktG) nicht mehr vorliegen.

(3)Zur Ausstellung, öffentlichen Wiedergabe, insbesondere der öffentlichen Zugänglichmachung, Bearbeitung, Umgestaltung, Übersetzung, Dekompilierung oder sonstigen Umgestaltung der Software bist Du nicht berechtigt. Deine Rechte aus §§ 69d Abs. 3, 69e UrhG bleiben unberührt.

(4)Wir sind berechtigt, unsere Leistungen samt neuer Releases, sowie sonst im Zusammenhang mit dem Vertrag erarbeitetes allgemeines Know-how, Erfahrungswissen, Methoden und Vorgehensweisen anderweitig zu verwenden (Zurverfügungstellung an Dritte, als Open Source Software etc.).

(5)Unentgeltliche Test- und Demozugänge sind vorbehaltlich einer anderweitigen Vereinbarung auf eine Laufzeit von bis zu 30 Tagen beschränkt. Ein Vertrag über entgeltliche Leistungen kommt hierdurch nicht zustande; der Test- bzw. Demozugang endet automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf, und wird nicht ohne gesonderte Bestellung in einen entgeltlichen Vertrag umgewandelt. Für die unentgeltliche Nutzung gilt die Haftungsbeschränkung nach Ziff. 7(5); eine Verfügbarkeitszusage nach Ziff. 5(7) besteht nicht.

b. Open Source Software

(6)An in unseren Leistungen enthaltener Open Source Software räumen wir Dir solche Rechte ein, die nach den für uns geltenden Lizenzbedingungen auf Dich übertragen werden können. Dir ist die Nutzung unserer Leistungen ausschließlich im Rahmen dieser Lizenzbedingungen gestattet. Für hierüber hinausgehende Nutzungen übernehmen wir keine Gewähr oder Haftung.

10. Übertragung auf Dritte

(1)Wir sind berechtigt, den Vertrag auf einen Rechtsnachfolger oder ein mit uns verbundenes Unternehmen zu übertragen. Hierüber werden wir Dich in Textform mindestens zwei Monate vor der geplanten Übertragung informieren.

11. Geheimhaltung

(1)Im Rahmen der Zusammenarbeit erlangen beide Parteien Kenntnis von Geschäftsgeheimnissen der jeweils anderen Partei oder Dritten. Geschäftsgeheimnis ist jede Information im Sinne des § 2 Nr. 1 GeschGehG sowie jede als vertraulich gekennzeichnete Information, an deren Geheimhaltung ein berechtigtes Interesse besteht. Diese Ziffer stellt eine angemessene Geheimhaltungsmaßnahme dar (vgl. § 2 GeschGehG).

(2)Die empfangende Partei, sowie alle, die bestimmungsgemäß mit Geschäftsgeheimnissen in Kontakt kommen, sind verpflichtet, die Geschäftsgeheimnisse streng vertraulich zu behandeln und nur zu nutzen oder Dritten und Beschäftigten offenzulegen, wenn dies im Zusammenhang mit dem Geschäftszweck erforderlich ist. Im Übrigen wird die empfangende Partei die Geschäftsgeheimnisse vor Kenntnisnahme Dritter schützen.

(3)Gegenstände sowie Dateien oder sonstige unkörperliche Gegenstände, auf denen sich Geschäftsgeheimnisse befinden, sind auf Verlangen der offenlegenden Partei bzw. spätestens mit Beendigung der Vertragsbeziehungen unverzüglich zu löschen oder an die offenlegende Partei herauszugeben.

12. Referenznennung

Beide Parteien sind berechtigt, die jeweils andere Partei samt Logo und Kurzbeschreibung der jeweiligen Unternehmung in der Außendarstellung entsprechend zu erwähnen. Hierfür notwendige Informationen, wie z.B. Logo, Beschreibungstexte, Versionsstand, Kontakt- und Supportwege sind vorab bereitzustellen.

13. Schlussbestimmungen

(1)Die Abtretung von einzelnen Ansprüchen aus diesem Vertrag bedarf der vorherigen Zustimmung der jeweils anderen Partei in Textform. Die Abtretung von Geldansprüchen ist hiervon ausgenommen.

(2)Auf die gesamte Vertragsbeziehung der Parteien findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung.

(3)Gerichtsstand für alle sich aus der Vertragsbeziehung ergebenden Streitigkeiten, ist das sachlich zuständige Gericht an unserem Sitz.

(4)Die Beachtung des Exportkontrollrechts sowie die Beachtung sämtlicher Ein- und Ausfuhrbestimmungen in Bezug auf unsere Leistungen liegt ausschließlich bei Dir.

(5)Änderungen und Ergänzungen dieser AGB sowie des Vertrags bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform.

(6)Wir können diese AGB ändern, soweit dies erforderlich ist wegen einer Änderung der Gesetzeslage, einer behördlichen Anordnung oder einer höchstrichterlichen Entscheidung, wegen einer bei Vertragsschluss nicht vorhersehbaren Regelungslücke oder wegen einer Änderung der technischen oder organisatorischen Rahmenbedingungen der Leistungserbringung. Solche Änderungen dürfen Dich nicht schlechter stellen als die bisherige Regelung.

(7)Solche Änderungen teilen wir Dir mindestens sechs (6) Wochen vor dem Wirksamwerden in Textform mit. Alle übrigen Änderungen dieser AGB bieten wir Dir mindestens sechs (6) Wochen vor dem geplanten Wirksamwerden in Textform an; sie werden nur wirksam, wenn Du ihnen ausdrücklich in Textform oder über eine von uns bereitgestellte Bestätigungsfunktion zustimmst. Schweigen oder die bloße Weiternutzung unserer Leistungen gilt nicht als Zustimmung. Stimmst Du nicht zu, wird der Vertrag zu den bisherigen Bedingungen fortgeführt; das Recht beider Parteien zur ordentlichen Kündigung nach Ziff. 3(2) bleibt unberührt.

(8)Änderungen der Software und der Art und Weise der Leistungserbringung richten sich ausschließlich nach Ziff. 5(11) und 5(12), Anpassungen der Vergütung ausschließlich nach Ziff. 2(7); die vorstehende Zustimmungspflicht findet auf sie keine Anwendung. Die vorgenannten Fristen gelten nicht, und es besteht lediglich ein Informationsrecht über Änderungen, sofern die Änderungen zur Abwehr einer unvorhergesehenen und unmittelbar drohenden Gefahr notwendig sind, um Dich vor Betrug, Schadsoftware, Spam, Verletzungen des Datenschutzes oder anderen Cybersicherheitsrisiken zu schützen.

(9)Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

(10)Bei Widersprüchen zwischen den Vertragsbestandteilen gilt folgende Rangfolge: (1) individuelle schriftliche Vereinbarungen, (2) Lizenzvertrag, Angebot bzw. Bestellung samt Bestellbestätigung, (3) Auftragsverarbeitungsvertrag, (4) diese AGB, (5) Leistungsbeschreibung in ihrer jeweiligen Fassung.

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