Gemeindeverband in Hessen
Ratsinformationssystem, Dokumente, Sitzungen, Termine
Im Ratsinformationssystem (RIS) von Neuberg finden Sie einen Sitzungskalender, Informationen zu Gremien und deren Mitgliedern sowie Informationen zu Beschlüssen.
produce final.In den letzten Monaten hat die Gemeinde Neuberg mehrere richtungsweisende Entscheidungen getroffen: Die Abfallgebühren werden ab dem 1. Januar 2026 neu kalkuliert, eine Hundesteuer soll zum gleichen Stichtag eingeführt werden, und ein umfangreicher Regionaler Flächennutzungsplan wird derzeit öffentlich diskutiert. Parallel dazu stehen mehrere Bauvorhaben – von einem Zweifamilienhaus bis hin zu einer Umwidmung im Wohnpark Am Fallbach – im Fokus der Ausschüsse.
Die Gemeindevertretung hat am 10. Dezember 2025 die von der Firma Eckermann & Krauß neu berechneten Abfallgebühren für das kommende Haushaltsjahr beschlossen. Die Anpassung tritt zum 01.01.2026 in Kraft und wurde vom Haupt‑ und Finanzausschuss ausdrücklich empfohlen. Damit soll die Kostenverteilung für die Entsorgung transparenter und finanziell tragfähig gestaltet werden.
Im Rahmen der Sitzungen vom 12. November 2025 wurde die Neufassung der Hundesteuer‑Satzung beschlossen, die zum 01.01.2026 gilt. Der Antrag der Fraktion Neuberger Liste wurde angenommen, sodass künftig für jeden in Neuberg gehaltenen Hund ein Beitrag erhoben wird. Die Maßnahme dient der Finanzierung kommunaler Aufgaben im Bereich Tierhaltung und öffentlicher Grünflächen.
Der Bau‑, Umwelt‑ und Verkehrsausschuss beriet am 25. November 2025 über die Neuaufstellung des Regionalen Flächennutzungsplans für Südhessen. Vorgeschlagen wird die Ausweisung einer 20‑Hektar‑Gewerbefläche in unmittelbarer Nähe zur Autobahn sowie die Aufnahme der Flächen‑IDs 83921 und 844309. Der Beteiligungszeitraum läuft vom 29. September bis 28. November 2025, Stellungnahmen können bis zum 15. Dezember 2025 eingereicht werden.
Am 9. Dezember 2025 prüfte der Bau‑, Umwelt‑ und Verkehrsausschuss die Voranfrage für ein Zweifamilienhaus in der Waldstraße 15 (Gemarkung Rüdigheim, Flur 11, Flurstück 214). Der Beschlussvorschlag sieht die Zustimmung zur Voranfrage sowie das Erteilen des notwendigen Einvernehmens vor, wobei konkrete Fragen zu Stellplätzen und Zufahrten geklärt werden müssen.
Im August 2025 wurden mehrere Beschlüsse zum Bebauungsplan „Wohnpark Am Fallbach“ gefasst. Teil B erhält eine Veränderungssperre nach § 16 Abs. 1 i.V.m. § 10 BauGB, um die aktuelle Planungsphase zu sichern, während ein Antrag auf Zielabweichungsverfahren gestellt wurde, weil die geplante Wohnfläche die 3‑Ha‑Schwelle überschreitet und damit im Konflikt mit dem Regionalplan Südhessen als Industrie‑ und Gewerbe‑Vorranggebiet steht. Ziel ist die Umwandlung der Fläche in ein Wohngebiet mit integrierter Kindertagesstätte.
Die Beschlüsse zeigen, dass Neuberg aktiv an einer finanziellen Konsolidierung, einer klaren Flächennutzungsstrategie und einer gezielten Wohnraumentwicklung arbeitet.
KI-Zusammenfassung der Themenschwerpunkte auf Grundlage der kommunalen Sitzungsdatenbank von Poliscope.
KI macht Fehler und ersetzt keine eigene Recherche.
Wird monatlich aktualisiert.
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