Gemeindeverband in Rheinland-Pfalz
Ratsinformationssystem, Dokumente, Sitzungen, Termine
Im Ratsinformationssystem (RIS) von Jockgrim finden Sie einen Sitzungskalender, Informationen zu Gremien und deren Mitgliedern sowie Informationen zu Beschlüssen. Jockgrim ist ein Gemeindeverband – im RIS finden Sie auch Termine und Dokumente der Gemeinden: Hatzenbühl, Jockgrim, Neupotz, Rheinzabern.
In Jockgrim standen in den letzten Monaten vor allem die Neugestaltung der Friedhofs‑ und Finanzordnung sowie zentrale Versorgungs‑ und Steuerfragen im Fokus. Der Friedhofsausschuss diskutierte Gebührensätze für die neuen Wiesensarggräber, während der Haupt‑ und Finanzausschuss den Haushalt 2026, die Vergnügungs‑ und Umsatzbesteuerung sowie die Energieversorgung für kommunale Liegenschaften beschloss.
Der Friedhofsausschuss beschloss die Neufassung der Friedhofssatzung und legte die Grabplatzgebühr für die neuen Wiesensarggräber fest. Als mögliche Höhe wurden 1.400 € bzw. 1.500 € genannt. Gleichzeitig wurde empfohlen, die Verwaltungsgebühr für Grabbriefe zu streichen, weil seit 2021 keine Graburkunden mehr ausgestellt werden.
Im Haupt‑ und Finanzausschuss wurde die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026 beraten und beschlossen. Ergänzt wurde dies durch eine Änderung der Vergnügungssteuersatzung: Die Steuer soll künftig 25 % für Schank‑ und Speisewirtschaften und 30 % für Spielhallen betragen und an die Mustersatzung des Gemeinde‑ und Städtebundes Rheinland‑Pfalz angelehnt werden.
Mehrere Ausschüsse (Haupt‑ und Finanzausschuss, Gemeinderat Rheinzabern, Hatzenbühl) einigten sich darauf, den Erdgasliefervertrag für kommunale Liegenschaften ab dem 1. Januar 2027 an die Stadtwerke Speyer GmbH zu vergeben. Der Vertrag soll für die Jahre 2027 – 2028 gelten und wird nach einem Tranchen‑Modell mit einem Aufschlag von 0,4 ct/kWh netto umgesetzt.
Ein einheitlicher Beschluss zur Umsatzbesteuerung von Leistungen der öffentlichen Hand ab dem Jahr 2027 wurde in den Ausschüssen der Verbandsgemeinde Jockgrim sowie der Ortsteile gefasst. Die Vorlage sieht vor, dass ab 2027 alle kommunalen Leistungen der regulären Umsatzbesteuerung unterliegen.
Der Haupt‑ und Finanzausschuss genehmigte die Anschaffung eines Kfz für den hauptamtlichen Feuerwehrgerätewart der Verbandsgemeinde. Der Kaufpreis darf bis zu 16.000 € brutto betragen und soll die Einsatzfähigkeit der Feuerwehr weiter stärken.
Die Beschlüsse zeigen, dass Jockgrim neben der Modernisierung von Friedhofs‑ und Steuerregelungen auch die Energieversorgung und die Ausstattung der Feuerwehr strategisch in die kommunale Finanzplanung einbindet.
KI-Zusammenfassung der Themenschwerpunkte auf Grundlage der kommunalen Sitzungsdatenbank von Poliscope.
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Wird monatlich aktualisiert.
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