Kommune in Sachsen
Ratsinformationssystem, Dokumente, Sitzungen, Termine
Im Ratsinformationssystem (RIS) von Hoyerswerda / Wojerecy finden Sie einen Sitzungskalender, Informationen zu Gremien und deren Mitgliedern sowie Informationen zu Beschlüssen.
In den letzten Sitzungen des Stadtrates von Hoyerswerda standen die strategische Stadtentwicklung, neue Bauvorhaben und die Förderung von Klimaschutz‑ und Sportprojekten im Fokus. Besonders bemerkenswert waren die Beschlüsse zum Brachenkonzept, zur ersten Änderung des Bebauungsplans „Ernst‑Thälmann‑Straße“ sowie mehrere Fördermaßnahmen für erneuerbare Energien und den Kindersport.
Der Rat beschloss das Brachenkonzept, das die systematische Erfassung und Bewertung aller ungenutzten Flächen in Hoyerswerda vorsieht. Ziel ist die gezielte Inwertsetzung, Reduzierung des Flächenverbrauchs und die Nutzung von Fördermitteln für die Stadtentwicklung. Das Konzept dient als Leitfaden für zukünftige Projekte und soll die kommunale Flächenpolitik nachhaltig stärken.
In zwei getrennten Beschlüssen wurde die Abwägung der Stellungnahmen sowie die Satzungsfassung der ersten Änderung des Bebauungsplans beschlossen. Die Offenlegung des Entwurfs erfolgte vom 19. Mai bis 17. Juni 2025, ohne Bürgeranträge; behördliche Hinweise wurden integriert. Damit kann die geplante Umgestaltung der Ernst‑Thälmann‑Straße zeitnah umgesetzt werden.
Der Stadtrat gab den Offenlage‑ und Billigungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 34 zur Errichtung einer Photovoltaikanlage in Klein Neida. Das Vorhaben soll zur lokalen Stromerzeugung beitragen und die kommunale Klimastrategie ergänzen. Die Genehmigung markiert den nächsten Schritt zur Realisierung der Solaranlage.
Der Rat befahl dem Oberbürgermeister, eine Kooperationsvereinbarung mit der Wohnungsgesellschaft mbH Hoyerswerda zu unterzeichnen, um im Rahmen des KfW‑Programms „Natürlicher Klimaschutz in Kommunen“ Pikoparks anzulegen und deren Pflege zu sichern. Hoyerswerda tritt als formaler Antragsteller auf, da die Wohnungsgesellschaft selbst nicht förderfähig ist.
Zum 1. Januar 2026 tritt die überarbeitete Sportförderrichtlinie in Kraft. Sie streicht die Förderung für Mitglieder über 18 Jahre und stellt stattdessen jährlich 60 000 € explizit für den Kindersport bereit. Damit soll die sportliche Teilhabe von Kindern in Hoyerswerda langfristig gestärkt werden.
Die Beschlüsse zeigen, dass Hoyerswerda aktiv an einer nachhaltigen Stadtentwicklung arbeitet – von der Nutzung brachliegender Flächen über erneuerbare Energien bis hin zu gezielter Förderung des Jugend- und Naturschutzes.
KI-Zusammenfassung der Themenschwerpunkte auf Grundlage der kommunalen Sitzungsdatenbank von Poliscope.
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Wird monatlich aktualisiert.
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