Kommune in Sachsen
Ratsinformationssystem, Dokumente, Sitzungen, Termine
Im Ratsinformationssystem (RIS) von Cunewalde finden Sie einen Sitzungskalender, Informationen zu Gremien und deren Mitgliedern sowie Informationen zu Beschlüssen.
In den letzten Monaten hat der Gemeinderat von Cunewalde zentrale Entscheidungen zu Bauvorhaben, Finanzen und kommunaler Vertretung getroffen. Besonders im Fokus standen ein neues Wohngebiet, ein Grundstücksverkauf zur touristischen Nutzung sowie die Aufstellung des Doppelhaushalts 2025/2026.
Der Gemeinderat beschloss am 20. November 2025 die Aufstellung des Bebauungsplans für das 0,60 ha‑große Gebiet „Am Bergschlösschen“ (Flurstück Nr. 114/6, Weigsdorf‑Köblitz). Ziel ist die Ausweisung eines allgemeinen Wohngebiets für Einfamilienhäuser, das in das Landschaftsbild integriert wird. Parallel wird der Flächennutzungsplan geändert, um die Planungen zu sichern.
Ein Grundsatzbeschluss vom 20. November 2025 sieht die Aufstellung einer Klarstellungssatzung für den Bereich Schönberger Straße und Schlosskellergasse vor. Die Satzung soll die planungsrechtliche Einstufung von Grundstücken klären, insbesondere im Hinblick auf eine geplante Erweiterung eines Gewerbebetriebs, und die Baulandqualität im Innen‑ und Außenbereich sichern.
Am 20. November 2025 stimmte der Rat dem Verkauf einer 1.000 m²‑großen Teilfläche der Flurstücke Nr. 377b und 1031/14 (Gemarkung Obercunewalde) an Frau Nicole Lucas und Herrn Nico Friedrich zu. Der Kaufpreis beträgt 11.500 €. Die Käufer sollen die ehemalige Wartehalle innerhalb von zwei Jahren touristisch nutzen und denkmalgerecht instand setzen; eine mögliche § 52‑FlurbG‑Vereinbarung wird geprüft.
Der Finanzausschuss und der Gemeinderat verabschiedeten im Oktober 2025 den Doppelhaushalt 2025/2026 samt Haushaltssatzungen. Die Beschlussfassung verzögerte sich wegen fehlender Rahmenbedingungen und des Landeshaushalts, wurde jedoch nach öffentlicher Auslegung (18.–26. September 2025) endgültig beschlossen.
Mehrere Sitzungen (Gemeinderat 20. Nov 2025, Finanzausschuss 05. Nov 2025) befassten sich mit der Abstimmungsbefugnis des Bürgermeisters bzw. Vertreters der Gemeinde in der Gesellschafterversammlung der Cunewalder Tal Immobilien GmbH. Die Befugnis umfasst die Feststellung des Jahresabschlusses 2024, die Entlastung der Geschäftsführung sowie die Beschlüsse zum Wirtschafts‑ und Finanzplan 2026 und zur mittelfristigen Finanzplanung bis 2030.
Die Beschlüsse zeigen, dass Cunewalde sowohl die räumliche Entwicklung als auch die finanzielle Stabilität aktiv gestaltet – von neuen Wohnflächen über gezielte Grundstücksverkäufe bis hin zu klaren Regelungen für kommunale Beteiligungen.
KI-Zusammenfassung der Themenschwerpunkte auf Grundlage der kommunalen Sitzungsdatenbank von Poliscope.
KI macht Fehler und ersetzt keine eigene Recherche.
Wird monatlich aktualisiert.
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