Gemeindeverband in Nordrhein-Westfalen
Ratsinformationssystem, Dokumente, Sitzungen, Termine
Im Ratsinformationssystem (RIS) von Billerbeck finden Sie einen Sitzungskalender, Informationen zu Gremien und deren Mitgliedern sowie Informationen zu Beschlüssen.
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In den letzten Sitzungen stand Billerbeck vor wegweisenden Entscheidungen: Der Haushalt für die kommenden Jahre wurde beschlossen, wichtige Infrastruktur‑ und Bauvorhaben erhalten grünes Licht, und zugleich wurden Regelungen für Verkehrssicherheit und Sondernutzungen angepasst.
Der Rat verabschiedete die Haushaltssatzung, den Haushalts‑ und Stellenplan für das Jahr 2026 sowie die Finanzplanung und das Investitionsprogramm bis 2029. Die Beschlüsse umfassen die Gesamthaushaltsstruktur, die Personalplanung und die langfristige Mittelzuweisung für kommunale Aufgaben. Damit ist die finanzielle Basis für alle nachfolgenden Vorhaben gesichert.
Im Stadt‑ und Bauausschuss wurde der Ausbau des Straßenendes im Neubaugebiet Buschenkamp Nord beschlossen. Zwei Planvarianten liegen vor, die jeweils unterschiedliche Anordnungen von Fahrbahnen und Anschlussstellen enthalten. Der Ausbau soll die Erschließung des Gebietes abschließen und den Verkehr für die neuen Wohngebiete sicherer machen.
Die Genehmigung für einen Hähnchenmaststall mit 29 900 Tieren und drei Futterhochsilos wurde erteilt. Das Projekt liegt in der Gemarkung Beerlage, Flur 38, Flurstück 53, innerhalb des Landschaftsschutzgebiets „Baumberge‑Nord“ und ist nach § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB zulässig. Damit entsteht ein eigenständiger landwirtschaftlicher Betrieb, der zugleich den Vorgaben des Naturschutzes entspricht.
Der Rat beschloss die Aufstellung des Bebauungsplanes für das Gelände des ehemaligen Feuerwehrgerätehauses an der Mühlenstraße. Ziel ist die Schaffung von Wohnraum, insbesondere für kleine Haushalte, mit barrierefreien und sozial geförderten Einheiten. Der Planentwurf sieht eine frühe Öffentlichkeitsbeteiligung vor, um die Nachbarschaft einzubeziehen.
Ein gemeinsamer Fraktionsantrag führte zur Einführung einer 30 km/h‑Zone an der Ludgeristraße, exakt am Fußgängerüberweg. Die Maßnahme soll die Verkehrssicherheit für Fußgänger erhöhen und den ruhigen Charakter des Innenstadtbereichs stärken.
Die Entscheidungen zeigen, dass Billerbeck seine Finanzlage konsolidiert, die städtebauliche Entwicklung vorantreibt und gleichzeitig Lebensqualität sowie Sicherheit für die Bürgerinnen und Bürger verbessert.
KI-Zusammenfassung der Themenschwerpunkte auf Grundlage der kommunalen Sitzungsdatenbank von Poliscope.
KI macht Fehler und ersetzt keine eigene Recherche.
Wird monatlich aktualisiert.
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