Gemeindeverband in Niedersachsen
Ratsinformationssystem, Dokumente, Sitzungen, Termine
Im Ratsinformationssystem (RIS) von Bückeburg finden Sie einen Sitzungskalender, Informationen zu Gremien und deren Mitgliedern sowie Informationen zu Beschlüssen.
In den letzten Monaten hat der Rat der Stadt Bückeburg zentrale Entscheidungen getroffen: Der Haushaltsplan 2026 wurde einstimmig verabschiedet, das Abwasser‑Gebührenmodell grundlegend überarbeitet und mehrere planerische Vorhaben – vom Bebauungsplan Nr. 51 bis zur Flex‑Bus‑Strategie – auf den Weg gebracht. Damit legt die Stadt den finanziellen und infrastrukturellen Grundstein für die kommenden Jahre.
Der Rat beschloss den Haushaltsplan 2026 inkl. Haushaltssatzung, Stellenplan und aller Anlagen. Der Abwasserbetrieb rechnet mit einem Jahresgewinn von 210.400 € bei Gesamtausgaben und -einnahmen von 2,285 Mio. € und beantragt ein neues Darlehen von 973.500 €. Gleichzeitig wurden im Wirtschaftsbetrieb höhere Pachteinnahmen für den Ratskeller und eine Investition von 100 TEUR für eine neue Theke im Rathaussaalkeller beschlossen.
Für die Jahre 2026‑2028 liegt eine Gebühren‑ und Beitragskalkulation vor, die einen kalkulatorischen Eigenkapitalzinssatz von 6 % zugrunde legt. Auf Basis dieser Kalkulation wurden die 12. Änderungssatzungen für zentrale und dezentrale Abwasserbeseitigung zum 01.01.2026 beschlossen – keine weiteren Änderungen. Zusätzlich wird die Abwasserbeseitigungssatzung neu gefasst, um aktuelle Rechtsprechung und Vorgaben der Arbeitsgemeinschaft kommunaler Spitzenverbände zu berücksichtigen.
Der 3. Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 51 passt die zeichnerischen und textlichen Festsetzungen aus den 1990er‑Jahren an aktuelle Anforderungen an: neue Straßenverkehrsflächen, verbesserte Entwässerung, Immissionsschutz, Ausschluss von Schottergärten und Klarstellungen zur Höhe der Wohnebenen. Der Geltungsbereich liegt südlich der Stadt, östlich der Steinberger Straße.
Die bisherige Allgemeine Bedingung von 2009 wird durch eine neue Satzung ersetzt. Sie beschränkt die Nutzung schulischer Räume ausschließlich auf städtische oder gemeinwohlbezogene Zwecke, schließt private Feiern, dauerhafte Vereinsnutzungen und parteipolitische Veranstaltungen aus. Es fallen keine Nutzungsgebühren an, lediglich Mehrkosten für Reinigung und ein Pauschalbetrag von 50,00 €.
Im Rahmen des Landkreis‑Nahverkehrsplans 2025‑2029 wird ein Flex‑Bus‑Modell eingeführt, das bedarfsabhängig fährt, wenn innerhalb einer Stunde keine reguläre Linienverbindung besteht. Ortsräte Rusbend und Cammer haben die Einrichtung virtueller Haltestellen beschlossen, um die Erreichbarkeit kleiner Ortsteile zu sichern.
Der Mix aus finanzieller Konsolidierung, moderner Infrastruktur‑Planung und neuer Mobilitäts‑Strategie zeigt, dass Bückeburg aktiv an einer nachhaltigen Stadtentwicklung arbeitet.
KI-Zusammenfassung der Themenschwerpunkte auf Grundlage der kommunalen Sitzungsdatenbank von Poliscope.
KI macht Fehler und ersetzt keine eigene Recherche.
Wird monatlich aktualisiert.
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