Kommune in Baden-Württemberg
Ratsinformationssystem, Dokumente, Sitzungen, Termine
Im Ratsinformationssystem (RIS) von Weilheim an der Teck finden Sie einen Sitzungskalender, Informationen zu Gremien und deren Mitgliedern sowie Informationen zu Beschlüssen.
In den letzten Sitzungen von Gemeinderat und Ortschaftsrat standen die Weichen für die städtebauliche Weiterentwicklung von Weilheim an der Teck, fiskalische Anpassungen sowie wichtige Infrastrukturprojekte im Fokus. Neben dem Bebauungsplan für die Kirchheimer Straße Nord wurden neue Baugrundstücke im Gebiet „Halde III“ freigegeben, während gleichzeitig Grund‑ und Hundesteuer neu festgelegt wurden. Ergänzend dazu standen die Teileinziehung einer Brücke in der Schmiedgasse und die Erneuerung des Hochbehälters in Hepsisau auf der Agenda.
Der Gemeinderat beschloss die Zustimmung zu den städtebaulichen Verträgen für das Vorhaben „Kirchheimer Straße Nord“ in der Gemarkung Weilheim. Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB wurden Stellungnahmen abgewogen, bevor der Veröffentlichungsbeschluss gemäß § 3 Abs. 2 BauGB gefasst wurde. Das Projekt legt damit die Grundlage für künftige Bauvorhaben entlang dieser Straße.
Im Baugebiet „Halde III“ wurden weitere städtische Wohnbaugrundstücke zur Vermarktung freigegeben. Der Gemeinderat legte dabei den Verkaufspreis fest, um den Wohnungsbau voranzutreiben. Das Vorhaben wird sowohl vom Gemeinderat als auch vom Ortschaftsrat unterstützt und soll zusätzlichen Wohnraum für die wachsende Bevölkerung schaffen.
Auf Flurstück 46 der Gemarkung Weilheim wurde die Teileinziehung einer öffentlichen Verkehrsfläche für die Brücke in der Schmiedgasse beschlossen. Nach einer öffentlichen Beteiligungsphase erfolgte die Beratung und der Beschluss, wodurch die städtebauliche Gestaltung der Straße weiter optimiert wird.
Für den Hochbehälter in Hepsisau wurden Planungsleistungen zur Erneuerung beauftragt. Die Maßnahme, die sowohl im Gemeinderat als auch im Ortschaftsrat behandelt wurde, soll die Versorgungssicherheit langfristig sichern.
Zum 01. Januar 2026 erhöht der Rat den Hebesatz der Grundsteuer B und passt gleichzeitig die Hundesteuersätze an. Beide Satzungsänderungen wurden im Rahmen einer Hebesatz‑ und Hundesteuer‑Satzung beschlossen, um die kommunalen Finanzen zu stabilisieren.
Die Beschlüsse zeigen, dass Weilheim an der Teck aktiv an einer ausgewogenen Mischung aus Wohnraumerweiterung, Infrastrukturmodernisierung und finanzieller Konsolidierung arbeitet.
KI-Zusammenfassung der Themenschwerpunkte auf Grundlage der kommunalen Sitzungsdatenbank von Poliscope.
KI macht Fehler und ersetzt keine eigene Recherche.
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