Planungsregion in Baden-Württemberg
Ratsinformationssystem, Dokumente, Sitzungen, Termine
Im Ratsinformationssystem (RIS) von Verband Region Stuttgart finden Sie einen Sitzungskalender, Informationen zu Gremien und deren Mitgliedern sowie Informationen zu Beschlüssen.
In den letzten Monaten hat die Regionalversammlung des Verbands Region Stuttgart zentrale Entscheidungen zu Finanzen, Führung und Großprojekten getroffen. Neben der Verabschiedung des Haushalts 2026 wurden weitreichende Planungsänderungen für Photovoltaik‑ und Windkraftanlagen beschlossen und ein temporäres S‑Bahn‑Projekt nach Horb beschlossen. Auch die neue Vertriebskooperation mit den Stuttgarter Straßenbahnen (SSB) und die Vereidigung des Leitenden Direktors für Wirtschaft/Infrastruktur standen im Fokus.
In der Sitzung vom 17. Dezember 2025 wurde die Haushaltssatzung für das Jahr 2026 samt Haushaltsplan und mittelfristiger Finanzplanung (2027‑2029) beschlossen. Die Fraktionen legten zahlreiche Anträge vor, die in den Unterlagen RV‑048/2025 und RV‑049/2025 dokumentiert sind. Der Beschluss bildet die finanzielle Basis für alle nachfolgenden Vorhaben, von Infrastrukturinvestitionen bis zu Förderprogrammen.
Am 3. Dezember 2025 stimmte die Regionalversammlung über die Teilfortschreibung des Regionalplans zur Ausweisung von Vorbehaltsgebieten für Freiflächen‑Photovoltaikanlagen ab. Damit wird die Errichtung von Boden‑PV‑Systemen in den regionalen Grünzügen ermöglicht, wobei die rechtliche Abwägung nach § 9 Abs. 2 ROG und § 12 LplG erfolgt. Der Beschluss schafft die gesetzliche Grundlage für künftige Solarprojekte in der Region.
Im selben Beschlussverfahren wurden Vorranggebiete für Windkraftanlagen festgelegt und das Erreichen des flächenbezogenen Klimaziels nach § 20 KlimaG BW bestätigt. Die neuen Gebiete sollen die regionale Windenergie‑Ausbauplanung unterstützen und stehen im Einklang mit den Vorgaben des Regionalplans Donau‑Iller, die bereits in der Planungsausschusssitzung vom 10. Dezember 2025 diskutiert wurden.
Der Verkehrsausschuss beschloss am 21. November 2025 die temporäre Verlängerung der S‑Bahn‑Linie S1 von Herrenberg nach Horb. Die Maßnahme gilt von Dezember 2026 bis Juni 2032, wird vom Land Baden‑Württemberg finanziert und soll als Ausgleich für Einschränkungen durch Stuttgart 21 dienen. Ein entsprechender Finanzierungsnachtrag zum Verkehrsvertrag wurde verabschiedet.
Ein weiteres wichtiges Ergebnis der Regionalversammlung vom 17. Dezember 2025 ist die geplante Vertriebskooperation zwischen dem Verband Region Stuttgart und der Stuttgarter Straßenbahnen AG. Die Kooperation wird durch einen Vorvertrag und einen Beschlussvorlage konkretisiert und soll den gemeinsamen Vertrieb von Mobilitäts‑ und Serviceleistungen stärken.
Die beschlossenen Finanzrahmen, Planungsänderungen für erneuerbare Energien und die infrastrukturellen Maßnahmen markieren einen entscheidenden Schritt hin zu einer nachhaltig ausgerichteten und verkehrstechnisch gut vernetzten Region Stuttgart.
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