Gemeindeverband in Hessen
Ratsinformationssystem, Dokumente, Sitzungen, Termine
Im Ratsinformationssystem (RIS) von Vöhl finden Sie einen Sitzungskalender, Informationen zu Gremien und deren Mitgliedern sowie Informationen zu Beschlüssen.
In den letzten Sitzungen der Nationalparkgemeinde Vöhl standen vor allem neue Bauleitplanungen, ein umfassender Klimaaktionsplan und wichtige finanzielle Nachsteuerungen im Fokus. Der Gemeinderat beschloss die Aufstellung von Bebauungsplänen für die Nordstraße und das Gewerbegebiet „Auf dem Hagendorf“, verabschiedete das Klimaschutz‑Kernpapier und reagierte auf erhebliche Budgetüberschreitungen des Vorjahres.
Am 12. Januar 2026 stimmte der Haupt‑ und Finanzausschuss den Aufstellungsbeschluss (§ 2 (1) BauGB) für den Bebauungsplan „Nordstraße“ in der Gemarkung Vöhl zu. Parallel wurde die Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 (1) BauGB) und der Behörden (§ 4 (1) BauGB) beschlossen, sodass die weitere Planung nun transparent fortgeführt werden kann.
Im selben Sitzungstermin wurde ebenfalls die 24. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich „Erweiterung Auf dem Hagendorf“ (Gemarkung Dorfitter) beschlossen. Ziel ist, planungsrechtliche Voraussetzungen für die Erweiterung des Gewerbegebiets zu schaffen, um heimische Betriebe zu halten und auszubauen. Auch hier erfolgte der Aufstellungsbeschluss nach § 2 (1) BauGB sowie die Festlegung der Beteiligungsmodalitäten.
Im Oktober 2025 wurden im Haupt‑ und Finanzausschuss sowie im Ausschuss für Soziales und Tourismus die 22. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Gebiet „Maislabyrinth“ sowie der zugehörige Bebauungsplan abschließend beraten und beschlossen. Der Geltungsbereich des Plans wurde verkleinert, die textlichen Festsetzungen konkretisiert und wasserwirtschaftliche Vorgaben (§ 37 (4) HWG) in die Satzung aufgenommen.
Beide Ausschüsse am 12. Januar 2026 beschlossen die Erstellung und Verabschiedung eines Klimaaktionsplans. Der Plan definiert Maßnahmen zur Reduktion von Treibhausgasen und zur Anpassung an den Klimawandel und dient zugleich als Voraussetzung für höhere Förderquoten bei kommunalen Klimaschutzprojekten.
Der Tagesordnungspunkt „Budgetüberschreitungen 2025“ offenbarte Überschreitungen von 354.793,50 €, vor allem durch eine erhöhte Kreisumlage (326.113,80 €). Zur Ausgleichung wurde im Dezember 2025 ein Erlass einer Hebesatzsatzung für das Haushaltsjahr 2026 beschlossen: Grundsteuer‑Hebesatz von 320 % auf 350 %, Gewerbesteuer‑Hebesatz von 390 % auf 400 %. Gleichzeitig wurde das Investitionsprogramm 2025‑2029 sowie das Investitionsprogramm 2025‑2029 im Rahmen der Haushaltssatzung 2026 bestätigt, um die finanziellen Lücken zu schließen und zukünftige Vorhaben zu sichern.
Die Beschlüsse zeigen, dass Vöhl in den letzten Monaten sowohl die bauliche Entwicklung als auch den Klimaschutz vorantreibt, während gleichzeitig die kommunalen Finanzen durch gezielte Hebesatz‑ und Investitionsmaßnahmen stabilisiert werden.
KI-Zusammenfassung der Themenschwerpunkte auf Grundlage der kommunalen Sitzungsdatenbank von Poliscope.
KI macht Fehler und ersetzt keine eigene Recherche.
Wird monatlich aktualisiert.
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