Kommune in Baden-Württemberg
Ratsinformationssystem, Dokumente, Sitzungen, Termine
Im Ratsinformationssystem (RIS) von Sandhausen finden Sie einen Sitzungskalender, Informationen zu Gremien und deren Mitgliedern sowie Informationen zu Beschlüssen.
In den letzten Sitzungen des Gemeinderats und der technischen Ausschüsse standen vor allem große Infrastruktur‑ und Energieprojekte im Fokus. Von der Vergabe einer Nahwärme‑Versorgung im Gebiet „Große Mühllach“ über den Abriss eines kommunalen Wohnhauses bis hin zu einem Schulumzug und einem erweiterten Verkehrsversuch – Sandhausen plant weitreichende Veränderungen für die kommenden Jahre.
Im Gemeinderat vom 08.12.2025 wurde die weitere Vorgehensweise bei der Vergabe der Nahwärme‑Anlage im Gebiet „Große Mühllach“ diskutiert. Dabei standen die Auswahl‑ und Vergabekriterien im Mittelpunkt, um eine zuverlässige Wärmeversorgung für das Quartier sicherzustellen. Konkrete Entscheidungen wurden noch nicht getroffen, das Verfahren befindet sich jedoch in der Planungsphase.
Ebenfalls am 08.12.2025 beschloss der Rat den Abriss des kommunalen Wohnhauses in der Johann‑Nikolaus‑Kolb‑Straße 34. Der Beschluss legt den Grundstein für eine Neubebauung des Grundstücks, wobei bislang keine weiteren Details zu einem Ersatzbau oder Kosten genannt wurden.
Der Baubeschluss vom 08.12.2025 sieht den Umzug der Pestalozzischule in die Systemmodule des Friedrich‑Ebert‑Schulzentrums vor. Grund dafür ist der ab dem Schuljahr 2026/27 geltende Ganztags‑Betreuungsanspruch. Die geplanten Umbaumaßnahmen werden mit rund 650 000 Euro im Haushaltsplan 2026 finanziert und wurden bereits in Abstimmung mit der Schulleitung vorgeplant.
Im gleichen Sitzungstermin wurde das Fazit zum Verkehrsversuch am Lège‑Cap‑Ferret‑Platz präsentiert. Die Maßnahmen umfassen eine Fußgängerampel, verlegte Bushaltestellen, eine Hol‑ und Bringzone für Schulkinder und haben laut Bericht die Verkehrssicherheit sowie den Verkehrsfluss verbessert. Der Rat empfiehlt, den Versuch fortzusetzen und eine mobile Ampelanlage anzuschaffen.
Bei der Gemeinderatssitzung am 24.11.2025 wurde die 9. Änderung der Wasserversorgungssatzung beschlossen. Änderungen betreffen die Preisangabenverordnung, die Aufnahme der Umsatzsteuer in § 15 und § 36, die Ausweisung von Bruttogebührensätzen in § 41/42 sowie Regelungen zu ruhenden grundstücksbezogenen Benutzungsgebühren nach § 13 Abs. 3 i.V.m. § 27 KAG.
Die Beschlüsse zeigen, dass Sandhausen aktiv an der Modernisierung seiner Energie‑, Bildungs‑ und Verkehrsinfrastruktur arbeitet und gleichzeitig die kommunalen Satzungen an aktuelle rechtliche Rahmenbedingungen anpasst.
KI-Zusammenfassung der Themenschwerpunkte auf Grundlage der kommunalen Sitzungsdatenbank von Poliscope.
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