Landkreis in Baden-Württemberg
Ratsinformationssystem, Dokumente, Sitzungen, Termine
Im Ratsinformationssystem (RIS) von Rhein-Neckar-Kreis finden Sie einen Sitzungskalender, Informationen zu Gremien und deren Mitgliedern sowie Informationen zu Beschlüssen.
In den letzten Monaten hat der Gemeinderat von Weinheim zahlreiche Weichen für Verkehr, Bau‑ und Sozialpolitik gestellt. Besonders die Finanzierung des ÖPNV, grundlegende Satzungsänderungen und mehrere Großprojekte für Infrastruktur und Wohnungsbau standen im Fokus.
Im Hauptausschuss sowie im Gemeinderat wurde die Fortschreibung der Finanzierungsvereinbarung für den Betrieb der RNV‑Linie 5 (OEG) beschlossen. Gleichzeitig wurden die Ausgleichssätze für die Wirtschaftsjahre 2026 und 2027 angepasst – ein Schritt, der die weitere Sicherstellung des Regionalverkehrs im Rhein‑Neckar‑Kreis garantiert.
Auf Grund der Novelle des Baugesetzbuches, bekannt als „Bau‑Turbo“, hat der Gemeinderat die Hauptsatzung geändert. Die Beschlussvorlage samt Entwurf und Synopse wurde im Dezember 2025 verabschiedet, um künftig beschleunigte Genehmigungsverfahren für Bauvorhaben zu ermöglichen.
Der Rat vergab den Auftrag für die Bewertung von 145 Liegenschaften und 233 Gebäudeteilen an die THOST Projektmanagement GmbH – ein Volumen von ** 772.808,61 € brutto** für die Haushaltsjahre 2026/27. Parallel dazu wurde die Erneuerung der Leichenkühlung auf dem Friedhof Weinheim (Bergstraße 160) als außerplanmäßige Mittelbereitstellung beschlossen, und die Beschaffung von acht neue Fahrgastunterstände für Bushaltestellen in Weinheim und Ortsteilen wurde genehmigt.
Im Hauptausschuss wurde die Anschaffung von 150 digitalen Handsprech‑Funkgeräten inklusive Zubehör und Fahrzeugladeeinheiten beschlossen sowie die Beschaffung von drei Mannschaftstransportwagen (MTW) für die Weinheimer Feuerwehr – beides zur Modernisierung der Einsatzkommunikation und -mobilität.
Der Ausschuss für Technik, Umwelt und Stadtentwicklung beschloss einen Grundsatzbeschluss für die Innenentwicklung an der Weinbergstraße, mit geplanten 70‑85 Wohneinheiten in Mehrfamilienhäusern. Gleichzeitig wurde der Bebauungsplan Nr. 1/02‑22 für das Gebiet „Hildebrand’sche Mühle“ verabschiedet, der den städtebaulichen Vertrag, die Abwägungs‑ und Satzungsbeschlüsse regelt und damit neue Bauflächen für Wohn- und Gewerbeprojekte freigibt.
Die Beschlüsse zeigen, dass Weinheim aktiv in Verkehr, Bau‑ und soziale Infrastruktur investiert und gleichzeitig die rechtlichen Rahmenbedingungen für ein beschleunigtes Wachstum anpasst.
KI-Zusammenfassung der Themenschwerpunkte auf Grundlage der kommunalen Sitzungsdatenbank von Poliscope.
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