Planungsregion in Baden-Württemberg – RIS, Sitzungen, Termine & Beschlüsse
Regionalverband Schwarzwald-Baar-Heuberg ist eine Planungsregion in Baden-Württemberg. Der Gemeindeverband umfasst 3 Landkreise. Poliscope hat im RIS in den letzten sechs Monaten 1 Sitzungen, 7 Tagesordnungspunkte, 6 Dokumente erfasst.
Im Ratsinformationssystem (RIS) von Regionalverband Schwarzwald-Baar-Heuberg finden Sie einen Sitzungskalender, Informationen zu Gremien und deren Mitgliedern sowie Informationen zu Beschlüssen.
In den letzten Sitzungen des Regionalverbands Schwarzwald‑Baar‑Heuberg standen die Beschleunigung von Windenergie‑Projekten, die Suche nach einem Endlager für hochradioaktive Abfälle sowie zentrale Finanz‑ und Personalentscheidungen im Fokus. Die Beschlüsse legen den Grundstein für die nächsten Jahre und betreffen sowohl die regionale Energieversorgung als auch die Verwaltungsstruktur.
Die Verbandsverwaltung soll in Abstimmung mit den Regionalverbänden und den zuständigen Ministerien ein Verfahren zur Ausweisung von Beschleunigungsgebieten nach der EU‑Richtlinie RED III erarbeiten. Ziel ist, Genehmigungsverfahren für neue Windenergieanlagen zu vereinfachen und zu beschleunigen, um den Ausbau erneuerbarer Energien in der Region zügig voranzutreiben.
Ein Sachstandsbericht der BGE vom 3. November 2025 wurde zur Kenntnis genommen. Die Verwaltung wird das weitere Verfahren gemeinsam mit den Landkreisen Schwarzwald‑Baar‑Kreis und Rottweil begleiten. Bis Ende 2027 sollen 5‑10 potenzielle Standortregionen für die übertägige Erkundung vorgeschlagen werden.
Nach Abschluss des Gewerbegebiets wird die Genehmigung außerplanmäßiger Ausgaben sowie die Bereitstellung von Haushaltsmitteln für die Restabwicklung beschlossen. Zudem werden vertragliche Eckpunkte zu Rückkaufwerten und Grundsteuer geklärt.
Der neue Haushaltsplan für das Jahr 2026 wurde behandelt und umfasst die finanziellen Regelungen sowie die Budgetplanung für das kommende Haushaltsjahr.
Die Satzungsänderung überträgt die Entscheidungskompetenz für Personalangelegenheiten (Einstellung, Höhergruppierung, Entlassung bis EG 13) vom Verwaltungs‑, Wirtschafts‑ und Verkehrsausschuss auf den Verbandsvorsitzenden. Die Regelung tritt einen Tag nach öffentlicher Bekanntmachung in Kraft; die Wahl des Verbandsdirektors bleibt bei der Versammlung.
Die Beschlüsse zeigen, dass der Regionalverband sowohl die Energiewende als auch die Verwaltungs‑ und Finanzstruktur aktiv gestaltet, um die Region zukunftsfähig zu positionieren.
KI-Zusammenfassung der Themenschwerpunkte auf Grundlage der kommunalen Sitzungsdatenbank von Poliscope.
KI macht Fehler und ersetzt keine eigene Recherche.
Wird monatlich aktualisiert.
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