Kommune in Baden-Württemberg
Ratsinformationssystem, Dokumente, Sitzungen, Termine
Im Ratsinformationssystem (RIS) von Nordheim finden Sie einen Sitzungskalender, Informationen zu Gremien und deren Mitgliedern sowie Informationen zu Beschlüssen.
In den letzten Monaten hat der Gemeinderat von Nordheim zentrale Entscheidungen zu Energie, Verkehr, Wasserversorgung und Wohnungsbau getroffen. Besonders im Fokus standen das geplante Windpark‑Projekt am Heuchelberg, die Sanierung der Ortsdurchfahrt Nordhausen sowie umfangreiche Finanz‑ und Bauvorhaben, die die Zukunft der Gemeinde prägen.
Die EE BürgerEnergie Heuchelberg GmbH & Co. KG beantragte einen Vorbescheid nach § 9 Abs. 1a BImSchG für die Errichtung und den Betrieb von elf Windenergieanlagen im Gebiet Heuchelberg, das die Gemeinden Schwaigern, Nordheim und Brackenheim umfasst. Die Gemeinde Nordheim musste hierzu eine Stellungnahme abgeben und über das baurechtliche Einvernehmen nach § 36 BauGB entscheiden. Die entsprechenden Unterlagen (Sitzungsvorlage 95/2025, Lageplan) lagen den Ratsmitgliedern vor.
Im Rahmen der Verkehrsinfrastruktur wurde die Vergabe der Tief‑, Straßen‑ und Rohrleitungsbauarbeiten für die Sanierung der Ortsdurchfahrt Nordhausen beschlossen. Ziel ist die Verbesserung der Durchfahrtssituation und die Modernisierung der Leitungsnetze, wobei die konkreten Auftragnehmer noch zu bestimmen sind.
Der Gemeinderat genehmigte die Gewährung eines internen Darlehens an den Eigenbetrieb Wasserwerk Nordheim und änderte die bestehende Beschlussfassung hierzu. Der genaue Darlehensbetrag wurde in den Sitzungsunterlagen nicht genannt. Zusätzlich wurde für das Jahr 2026 eine Erhöhung der Wasserverbrauchs‑ und Zählergrundgebühren beschlossen, um die langfristige Finanzlage des Wasserwerks zu sichern.
Ein umfangreiches Bauvorhaben sieht den Neubau von 42 Eigentumswohnungen vor, ergänzt durch 34 Garagenstellplätze und 24 Außenparkplätze. Davon sind 10 geförderte Mietwohnungen mit je einem Garagenstellplatz vorgesehen. Der Gemeinderat erteilte das gemeindliche Einvernehmen für geringfügige Überschreitungen der Baugrenzen, die durch einen Lichtschacht und seitliche Abgrenzungswände an den Terrassen entstehen.
Im Beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB wurde die 2. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans für das Wohngebiet „Wohnen am Auerberg“ beschlossen. Der Vorgang umfasste die Genehmigung eines städtebaulichen Vertrags, die Abwägung eingegangener Stellungnahmen und den abschließenden Satzungsbeschluss.
Die beschlossenen Maßnahmen legen den Grundstein für eine nachhaltige Energieversorgung, verbesserte Verkehrsanbindung, stabile Wasserversorgung und dringend benötigten Wohnraum in Nordheim.
KI-Zusammenfassung der Themenschwerpunkte auf Grundlage der kommunalen Sitzungsdatenbank von Poliscope.
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