Kommune in Sachsen
Ratsinformationssystem, Dokumente, Sitzungen, Termine
Im Ratsinformationssystem (RIS) von Leisnig finden Sie einen Sitzungskalender, Informationen zu Gremien und deren Mitgliedern sowie Informationen zu Beschlüssen.
In Leisnig standen in den vergangenen Monaten vor allem steuerliche Anpassungen, wichtige Infrastruktur‑Projekte und ein Bürgerbegehren im Fokus des Stadtrates. Der Rat beschloss die Novellierung der Hundesteuer, die Erhöhung des Grundsteuer‑Hebesatzes und mehrere Sanierungs‑ sowie Widmungsmaßnahmen, während gleichzeitig die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens der Initiative „GegenWind“ geprüft wurde.
Der Stadtrat verabschiedete die 1. Änderungssatzung zur Hundesteuer, die die bisherige Regelung von 2004 an geänderte gesetzliche Vorgaben anpasst. Die neue Satzung tritt zum 01.01.2026 in Kraft und enthält überarbeitete Steuersätze sowie neue Befreiungsregelungen – Details liegen in der beigefügten Anlage zur Beschlussvorlage.
Zunächst wurde am 23.10.2025 der frühere Beschluss zur Hebesatzfestsetzung aufgehoben, weil die Außerkraftsetzung einer älteren Hebesatzsatzung fehlte. Im Anschluss beschloss der Rat am selben Termin die neue Hebesatzsatzung: Der Hebesatz für die Grundsteuer B wird auf 490 % angehoben, während die Hebesätze für die Gewerbesteuer und die Grundsteuer A unverändert bleiben. Die Anpassung reagiert auf die Neuregelung der Grundsteuer zum 01.01.2025.
Im Rahmen der Straßensanierung vergab der Rat Planungsleistungen für den ersten Bauabschnitt des Peter‑Apian‑Platzes. Die Maßnahme gehört zu einer Reihe von Sanierungsprojekten, die den innerstädtischen Verkehr und das Stadtbild verbessern sollen. Die Ausschreibung wurde in der Sitzung vom 27.11.2025 beschlossen.
Zwei separate Beschlüsse widmen jeweils einen Teilabschnitt der Straße „Eichbergblick“ zur Erweiterung der Ortsstraße. Abschnitt 300 (SR 10‑14/25) und Abschnitt 400 (SR 11‑14/25) wurden mit entsprechenden Beschlussvorlagen und Lageplänen formal beschlossen, um den Verkehrsfluss im betroffenen Gebiet zu stärken.
Der Rat prüfte das Bürgerbegehren der Initiative „GegenWind“ aus Altenhof gemäß § 25 Abs. 4 SächsGemo. In Tagesordnungspunkt SR 1‑14/25 wurde die Zulässigkeit des Begehrens festgestellt, sodass das Vorhaben nun weiterverfolgt werden kann. Eine Beschlussvorlage und eine Anlage liegen der Sitzung bei.
Die Beschlüsse zeigen, dass Leisnig sowohl steuerpolitisch als auch infrastrukturell aktiv gestaltet und gleichzeitig Bürgerbeteiligungen ernst nimmt.
KI-Zusammenfassung der Themenschwerpunkte auf Grundlage der kommunalen Sitzungsdatenbank von Poliscope.
KI macht Fehler und ersetzt keine eigene Recherche.
Wird monatlich aktualisiert.
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