Gemeindeverband in Brandenburg
Ratsinformationssystem, Dokumente, Sitzungen, Termine
Im Ratsinformationssystem (RIS) von Leegebruch finden Sie einen Sitzungskalender, Informationen zu Gremien und deren Mitgliedern sowie Informationen zu Beschlüssen.
In den letzten Sitzungen der Gemeindevertretung von Leegebruch standen weitreichende Entscheidungen zu Grundstücksverkäufen, städtebaulichen Projekten und finanziellen Belastungen im Fokus. Besonders die Veräußerung eines Erbbaurechts, die Weiterentwicklung des Gemeindezentrums und mehrere neue Gebühren‑ und Haushaltsregelungen prägten das politische Geschehen.
Im Gemeinderat vom 05.12.2025 wurde mit Beschluss N 39 die Zustimmung zur Veräußerung des Erbbaurechts an dem genannten Grundstück erteilt. Der Vorgang betrifft das Flurstück 1409 im Flur 5 und markiert einen wichtigen Schritt zur Neuordnung kommunaler Flächen. Weitere Details zu Kaufpreis oder Käufer wurden nicht veröffentlicht.
Mehrere Ausschüsse (Haupt‑, Bau‑ und Werksausschuss) bestätigten im November 2025 den Abwägungs‑ und Satzungsbeschluss für den Änderungs‑Bebauungsplan 19.1. Das Vorhaben sieht eine Erweiterung des Gemeindezentrums an der Birkenallee in unmittelbarer Nähe des Wasserwerks vor und legt die rechtlichen Grundlagen für die Umsetzung fest. Die Beschlüsse schließen die Planungsphase ab und ermöglichen die nächste Bau‑ und Genehmigungsphase.
Im Hauptausschuss am 20.11.2025 sowie im Bau‑ und Werksausschuss wurde die Satzung zur Erhebung von Gebühren für die Benutzung des Friedhofs beschlossen. Die Unterlagen umfassen eine Gebührenkalkulation, einen Abschlussbericht und die finale Satzung. Damit wird erstmals ein einheitlicher Gebührenrahmen für Friedhofsdienste geschaffen.
Der Gemeinderat verabschiedete am 05.12.2025 sowohl die Haushaltssatzung als auch den Haushaltsplan für das Jahr 2026. Parallel dazu wurde der Wirtschaftsplan 2026 für den Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung beschlossen sowie erste Satzungen zur Änderung der Schmutzwasser‑ und Betriebssatzung dieses Eigenbetriebs. Diese Finanzpläne sichern den Fortbestand und die Weiterentwicklung der kommunalen Abwasserinfrastruktur.
Im selben Sitzungstermin wurde mit Beschluss Ö 15 die Genehmigung einer überplanmäßigen Aufwendung von 130 000 € für den Kostenausgleich der Betreuung von Leegebruch‑Kindern in Kindertagesstätten benachbarter Kommunen erteilt. Die Maßnahme basiert auf dem Wunsch‑ und Wahlrecht der Eltern nach § 16 Abs. 5 KitaG und soll die familienfreundliche Infrastruktur stärken.
Die Beschlüsse zeigen, dass Leegebruch in den letzten Monaten sowohl strukturelle Entwicklungen – etwa das neue Gemeindezentrum und die Friedhofsgebühren – als auch finanzielle Weichenstellungen für Infrastruktur und Familienunterstützung aktiv vorantreibt.
KI-Zusammenfassung der Themenschwerpunkte auf Grundlage der kommunalen Sitzungsdatenbank von Poliscope.
KI macht Fehler und ersetzt keine eigene Recherche.
Wird monatlich aktualisiert.
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