Kommune in Baden-Württemberg
Ratsinformationssystem, Dokumente, Sitzungen, Termine
Im Ratsinformationssystem (RIS) von Löwenstein finden Sie einen Sitzungskalender, Informationen zu Gremien und deren Mitgliedern sowie Informationen zu Beschlüssen.
In den letzten Sitzungen des Gemeinderats standen zentrale Entscheidungen zu den Bereichen Wasser‑ und Abwasserversorgung, Stadtentwicklung, Forstwirtschaft und kommunale Infrastruktur im Fokus. Besonders die Anpassung der Kreditermächtigung für die Wasserversorgung, mehrere neue Bebauungspläne sowie die Entschädigung der freiwilligen Feuerwehr prägten das politische Geschehen.
Der Gemeinderat musste wegen einer deutlichen Kürzung der vom Landratsamt Heilbronn bewilligten Kreditaufnahme von ursprünglich 300 000 € auf 48 100 € den Wirtschaftsplan 2025 des Eigenbetriebs Wasserversorgung anpassen. Gleichzeitig wurde ein Rückwirkungsbeschluss gefasst, der die Wasser‑, Schmutz‑ und Niederschlagswassergebühren für das Jahr 2026 rückwirkend zum 01.01.2026 neu kalkuliert. Die geplanten „Bevorratungsbeschlüsse“ sollen die Neukalkulation im Jahresverlauf ermöglichen.
Im Rahmen des forstlichen Betriebsplans 2026 präsentierte die Stadt Löwenstein eine Jahresplanung für den Waldhaushalt. Der Beschluss umfasst die finanzielle und operative Grundlegung für die Bewirtschaftung des städtischen Waldbestandes im kommenden Jahr und legt damit die Basis für nachhaltige Waldbewirtschaftung und Naturschutzmaßnahmen.
Zwei neue Bebauungspläne wurden diskutiert: „An der Obermühle“ sowie „Unter der Linde“ im Stadtteil Hößlinsülz. Beide Vorhaben sind eng mit der Fortschreibung des Flächennutzungsplans für den Verwaltungsraum Obersulm/Löwenstein verknüpft. Die Planungen beinhalten neue örtliche Bauvorschriften und sehen eine frühe Behörden‑ sowie Öffentlichkeitsbeteiligung vor, um die zukünftige Entwicklung der jeweiligen Gebiete transparent zu gestalten.
Eine neue Satzung zur Entschädigung der ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr wurde dem Rat vorgelegt. Sie konkretisiert die finanzielle Anerkennung für die freiwilligen Helfer der Stadt Löwenstein und tritt gemäß § 16 des Feuerwehrgesetzes in Kraft.
Der Rat stimmte der Planung einer barrierefreien Neugestaltung der Bushaltestelle Seemühle zu. Die Maßnahmen umfassen die Versetzung der Beleuchtung, den Abbruch der bestehenden Schutzhütte und die Anpassung an die Erneuerung einer Leitungstrasse durch Netze‑BW. Die voraussichtlichen Kosten belaufen sich auf etwa 14 500 €.
Die Beschlüsse zeigen, dass Löwenstein in den letzten Monaten sowohl finanzielle Stabilität im Versorgungssektor als auch eine zukunftsorientierte Stadtentwicklung aktiv vorantreibt.
KI-Zusammenfassung der Themenschwerpunkte auf Grundlage der kommunalen Sitzungsdatenbank von Poliscope.
KI macht Fehler und ersetzt keine eigene Recherche.
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