Gemeindeverband in Hessen
Ratsinformationssystem, Dokumente, Sitzungen, Termine
Im Ratsinformationssystem (RIS) von Helsa finden Sie einen Sitzungskalender, Informationen zu Gremien und deren Mitgliedern sowie Informationen zu Beschlüssen.
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In den letzten Sitzungen der Gemeinde Helsa standen die finanzielle Grundausrichtung, bevorstehende Wahlen und mehrere Satzungsänderungen im Fokus. Besonders die Beschlüsse zur Haushaltsplanung 2026, zum Termin der Bürgermeisterwahl, zur Zusammenarbeit mit dem Landkreis Kassel sowie zu Energie‑ und Glücksspiel‑Steuern prägen die kommunalpolitische Agenda.
Am 29. Januar 2026 verabschiedete die Gemeindevertretung die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026 sowie den Entwurf des Investitionsprogramms für die Finanzplanung 2025‑2029. Der Entwurf wurde bereits am 11. Dezember 2025 eingebracht und bildet die finanzielle Basis für die kommenden fünf Jahre. Damit soll die Gemeinde ihre laufenden Aufgaben sichern und geplante Investitionen strukturiert umsetzen.
Im November 2025 wurde beschlossen, die Direktwahl des Bürgermeisters auf den 6. September 2026 zu legen, während ein möglicher Stichwahltermin auf den 27. September 2026 festgelegt wurde. Die Amtszeit des amtierenden Bürgermeisters endet am 31. Januar 2027, sodass die Wahl rechtzeitig erfolgen muss, um eine nahtlose Nachfolge zu gewährleisten.
Die Gemeinde Helsa plant, gemeinsam mit dem Landkreis Kassel eine öffentliche Vereinbarung zur Unterbringung, Erstausstattung und Betreuung obdachloser Personen zu schließen. Das Diakonische Werk soll die Betreuung übernehmen, während der Landkreis Fördermittel des Landes Hessen in Aussicht stellt. Ziel ist eine effizientere Finanzierung und ein 24‑Stunden‑Notdienst für die betroffenen Menschen.
Im September 2025 stimmte die Gemeindevertretung einem Korrekturbeschluss zu, der die Beteiligung an der Erweiterung des Windparks Stiftswald durch die Kommunalwerke Region Kassel GmbH & Co. KG regelt. Damit unterstützt Helsa den Ausbau erneuerbarer Energien in der Region, ohne dass weitere Details zu Umfang oder Kosten genannt wurden.
Ein weiterer Beschluss im November 2025 betrifft die Neufassung der Satzung zur Erhebung einer Steuer auf Spielgeräte. Bisher wurden pauschal 30,70 € pro Gerät und Monat verlangt; künftig soll die Steuer für gewinnorientierte Geräte nach der elektronisch erfassten Bruttokasse bemessen werden. Aktuell gibt es vier Spielautomaten, die jährlich rund 1.500 € an Steuereinnahmen generieren.
Die jüngsten Entscheidungen zeigen, dass Helsa sowohl finanzielle Stabilität als auch soziale Verantwortung und nachhaltige Energieprojekte konsequent vorantreibt.
KI-Zusammenfassung der Themenschwerpunkte auf Grundlage der kommunalen Sitzungsdatenbank von Poliscope.
KI macht Fehler und ersetzt keine eigene Recherche.
Wird monatlich aktualisiert.
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