Gemeindeverband in Nordrhein-Westfalen
Ratsinformationssystem, Dokumente, Sitzungen, Termine
Im Ratsinformationssystem (RIS) von Heiden finden Sie einen Sitzungskalender, Informationen zu Gremien und deren Mitgliedern sowie Informationen zu Beschlüssen.
In den letzten Sitzungen hat Heiden zentrale Weichen für Energie, Infrastruktur und kommunale Verwaltung gestellt. Besprochen wurden die kommunale Wärmeplanung, ein Nahwärmenetz für mehrere Sportstätten, die Ausweisung neuer Flächen für erneuerbare Energien, die bevorstehende Reform der Unterschwellenvergabe und ein Förderprogramm für Fassaden und Höfe im Ortskern.
Die Gemeinde beauftragte die EMCEL GmbH aus Köln gemeinsam mit der heatbeat engineering GmbH aus Aachen, ein gesetzlich vorgeschriebenes Wärmeplanungskonzept zu erstellen. In der Ratssitzung vom 10. Dezember 2025 wurden das methodische Vorgehen und ein vorläufiger Zeitplan vorgestellt. Die Fachfirmen sollen das Konzept bis zum nächsten Haushaltsjahr fertigstellen, damit Heiden frühzeitig auf die kommenden Klimaziele reagieren kann.
Im Rahmen des Bundesprogramms „Sanierung kommunaler Sportstätten“ hat Heiden eine Projektskizze eingereicht, die ein Nahwärmenetz für die Westmünsterlandhalle, das Freibad, das Lehrschwimmbecken und die Turnhalle der Marienschule vorsieht. Ziel ist die energetische Erneuerung der Wärmeversorgung an allen vier Einrichtungen. Die Skizze befindet sich derzeit in der Bewertung; ein konkreter Finanzierungsplan wird im nächsten Quartal erwartet.
Der Rat beschloss die 38. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans für das Sondergebiet westlich des Grenzwegs. Damit sollen planungsrechtliche Grundlagen für Freiflächen‑Photovoltaikanlagen auf bisher landwirtschaftlich genutzten Flächen geschaffen werden. Die Beschlüsse umfassen die Abwägung nach § 1 (7) BauGB, die Billigung der Begründung und die Genehmigung zur ortsüblichen Bekanntmachung.
Eine Beschlussvorlage informiert über die Reform der Unterschwellenvergabe in Nordrhein‑Westfalen, die zum 1. Januar 2026 in Kraft tritt. Die Pflicht zur Anwendung von UVgO und VOB/A unterhalb der EU‑Schwellenwerte entfällt; stattdessen gelten allgemeine Grundsätze wie Wirtschaftlichkeit und Transparenz. Heiden wird keine eigene Vergabesatzung erlassen, sondern die Umsetzung über eine zentrale Vergabestelle begleiten.
Im Bau‑ und Klimaausschuss wurde das Hof‑ und Fassadenprogramm als Teil des Integrierten Stadtentwicklungskonzepts (ISEK) vorgestellt. Das Förderinstrument soll Immobilieneigentümer finanziell unterstützen, ihre Fassaden, Hofflächen und Beleuchtung zu modernisieren sowie Maßnahmen wie Begrünung oder Entsiegelung zu realisieren. Die Richtlinie definiert Förderkriterien, den Geltungsbereich und das Antragsverfahren und wird zeitnah dem Rat zur Entscheidung vorgelegt.
Heiden legt damit ein klares Fundament für eine klimafreundlichere Energieversorgung, die Modernisierung öffentlicher Einrichtungen und die optische Aufwertung des Ortskerns. Die kommenden Monate werden zeigen, wie schnell die beschlossenen Maßnahmen in die Praxis übergehen.
KI-Zusammenfassung der Themenschwerpunkte auf Grundlage der kommunalen Sitzungsdatenbank von Poliscope.
KI macht Fehler und ersetzt keine eigene Recherche.
Wird monatlich aktualisiert.
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