Gemeindeverband in Mecklenburg-Vorpommern
Ratsinformationssystem, Dokumente, Sitzungen, Termine
Im Ratsinformationssystem (RIS) von Hagenow finden Sie einen Sitzungskalender, Informationen zu Gremien und deren Mitgliedern sowie Informationen zu Beschlüssen.
In den letzten Monaten hat die Gemeinde Hagenow zahlreiche Entscheidungen getroffen, die das öffentliche Leben, die Infrastruktur und die digitale Ausstattung der Ortsteile betreffen. Besonders im Fokus standen dabei Investitionen in das Gemeindehaus, die Digitalisierung ländlicher Gemeinden sowie mehrere Bau‑ und Planungsprojekte.
Der Gemeinderat von Strohkirchen beschloss mehrfach die Einwerbung und Annahme von Spenden für den Schallschutz des Saals im Gemeindehaus. Die Firma Agranis GmbH stellte die Mittel bereit, wodurch die Akustik im Veranstaltungsraum deutlich verbessert werden soll. Die Entscheidung umfasst mehrere Tagesordnungspunkte (5 – 10), die den gesamten Beschaffungs‑ und Umsetzungsprozess regeln.
In Pritzier wurde die Anschaffung und der Betrieb einer Dorfapp beschlossen. Das Vorhaben soll die Kommunikation zwischen Bürgern und Verwaltung vereinfachen und digitale Services wie Meldungen von Schäden oder Veranstaltungshinweise bereitstellen. Die Entscheidung wurde im Rahmen des TOP 6 zur „Anschaffung und Betreibung einer Dorfapp“ gefasst und ist mit einer zugehörigen Sitzungsvorlage dokumentiert.
Die Gemeinde Bresegard b. Picher stimmte dem Tausch eines Grundstückes zu, um den geplanten Radweg entlang der Bundesstraße L04 zu realisieren. Der TOP 1.2 regelt den Grundstückstausch, der als Voraussetzung für den Ausbau des Radwegs dient. Weitere Details zu Kosten oder Zeitplan wurden nicht veröffentlicht.
Im Ortsteil Pätow‑Steegen wurde die erste Änderung des Landpachtvertrages beschlossen (TOP 1.1). Der Vertrag betrifft landwirtschaftlich genutzte Flächen und soll an aktuelle Bedingungen angepasst werden. Die Beschlussfassung erfolgte ohne weiterführende Dokumentation.
Der Gemeinderat von Warlitz nahm einen Abwägungs‑ und Beteiligungsbeschluss zum Teilflächennutzungsplan „Windenergie“ an (TOP 5). Damit wird die Öffentlichkeit sowie relevante Behörden frühzeitig in die Planung von Windenergie‑Standorten einbezogen, gemäß den Vorgaben des Baugesetzbuches (§ 3 Abs. 2, 4 Abs. 2 BauGB).
Die Entscheidungen zeigen, dass Hagenow sowohl in die Modernisierung bestehender Infrastruktur als auch in zukunftsweisende Projekte wie digitale Dienste und erneuerbare Energien investiert. Die nächsten Sitzungen werden die Umsetzung der genannten Vorhaben weiter vorantreiben.
KI-Zusammenfassung der Themenschwerpunkte auf Grundlage der kommunalen Sitzungsdatenbank von Poliscope.
KI macht Fehler und ersetzt keine eigene Recherche.
Wird monatlich aktualisiert.
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