Gemeindeverband in Thüringen
Ratsinformationssystem, Dokumente, Sitzungen, Termine
Im Ratsinformationssystem (RIS) von Gößnitz finden Sie einen Sitzungskalender, Informationen zu Gremien und deren Mitgliedern sowie Informationen zu Beschlüssen. Gößnitz, Stadt ist ein Gemeindeverband – im RIS finden Sie auch Termine und Dokumente der Gemeinden: Gößnitz, Heyersdorf, Ponitz.
In den letzten Monaten stand die Stadt Gößnitz vor wichtigen Entscheidungen zu Finanzen, kommunaler Infrastruktur und öffentlicher Sicherheit. Der Stadtrat prüfte die geprüfte Jahresrechnung 2024, entlastete die Führungskräfte und behandelte die Veräußerung des Jugendheims. Gleichzeitig wurden mehrere Bau‑ und Ausstattungsprojekte beschlossen, die das Stadtbild und die Einsatzbereitschaft der Feuerwehr nachhaltig verändern.
Am 17. Dezember 2025 bestätigte der Stadtrat die geprüfte Jahresrechnung 2024 (Vorlage 0095‑a/24‑29/G). Im Anschluss erfolgte die Entlastung des Bürgermeisters sowie des ersten und zweiten Beigeordneten für das Haushaltsjahr 2024 (Vorlage 0096‑a/24‑29/G). Damit ist die finanzielle Grundlage für das kommende Jahr gesichert und das Vertrauen in die kommunale Haushaltsführung bekräftigt.
Im Sitzungstermin vom 24. November 2025 beschloss der Stadtrat die Veräußerung des Jugendheims (Vorlage 0068‑b/24‑29/G). Parallel dazu wurde ein Kostenregelungs‑Abkommen für die Medienerschließung bzw. den Umbau des Jugendheims diskutiert (TOP 5), wobei konkrete Zahlen in den vorliegenden Unterlagen nicht enthalten sind.
Ebenso am 24. November 2025 wurde die Fortführung der Planungsleistungen für den Ausbau der Hohen Straße und Glasewaldstraße (LP 5‑9 gemäß HOAI, Vorlage 0097/24‑29/G) beschlossen. Ergänzt wurde das Vorhaben durch die Beschaffung eines Dreiseitenkippers (Vorlage 0093/24‑29/G), ein Gerät, das künftig für den kommunalen Straßentransport eingesetzt werden soll.
Mehrere Sitzungen im September und August 2025 behandelten überplanmäßige Ausgaben für die Umrüstung der städtischen Sirenenanlagen (Vorlage 0085/24‑29/G, ebenfalls als „Überplanmäßige Ausgabe im Vermögenshaushalt 2025“ bezeichnet). Gleichzeitig wurde eine außerplanmäßige Ausgabe für neue Ausrüstungsgegenstände der Feuerwehr beschlossen. Beide Maßnahmen zielen darauf ab, die Alarmierungs- und Einsatzfähigkeit der Stadt im Katastrophenfall zu verbessern.
Im August 2025 hob der Stadtrat den früheren Beschluss zur Teileinziehung einer Straße nach § 8 ThürStrG (Beschluss 0057/24‑29 G) auf. Die Aufhebung, dokumentiert in den Unterlagen der jeweiligen Sitzungen, ermöglicht die Wiederherstellung der betroffenen Verkehrsfläche und verhindert langfristige Einschränkungen im Straßenverkehr.
Die jüngsten Beschlüsse zeigen, dass Gößnitz sowohl seine finanzielle Stabilität als auch die städtische Infrastruktur und Sicherheit gezielt weiterentwickelt – ein klares Signal für verantwortungsbewusste Kommunalpolitik.
KI-Zusammenfassung der Themenschwerpunkte auf Grundlage der kommunalen Sitzungsdatenbank von Poliscope.
KI macht Fehler und ersetzt keine eigene Recherche.
Wird monatlich aktualisiert.
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