Gemeindeverband in Hessen
Ratsinformationssystem, Dokumente, Sitzungen, Termine
Im Ratsinformationssystem (RIS) von Friedrichsdorf finden Sie einen Sitzungskalender, Informationen zu Gremien und deren Mitgliedern sowie Informationen zu Beschlüssen.
In den letzten Sitzungen hat die Stadt Friedrichsdorf zentrale Entscheidungen zu Verwaltung, Bildung, Infrastruktur und Finanzen getroffen. Besonders im Fokus standen die Neubesetzung von Schiedspersonen, die Vertiefung der Zusammenarbeit mit Bad Homburg, ein Ausbau des Ganztagsangebots an Grundschulen sowie mehrere finanzielle Weichenstellungen für das kommende Haushaltsjahr.
Die Stadtverordnetenversammlung wählte Frau Ilka Holl als neue Schiedsfrau für den Bezirk Friedrichsdorf II (Köppern) – nach dem Rückzug von Herrn Thorsten Picha. Für den Bezirk Friedrichsdorf IV (Seulberg) wurden zwei Kandidaten, Herr Klemens Waas und Herr Robert Hohmann, als stellvertretende Schiedspersonen nominiert. Beide Entscheidungen folgen den Vorgaben, dass nur Anwohner des jeweiligen Stadtteils berücksichtigt werden dürfen.
Ein Beschlussmandat beauftragte die Verwaltung, gemeinsam mit Bad Homburg ein Konzept für eine vertiefte Kooperation zu erarbeiten. Ziel ist eine Verwaltungsvereinbarung, die insbesondere Stadtplanung, Wirtschaftsförderung, Standes‑ und Steueramt sowie die Finanzbuchhaltung effizienter vernetzt.
Im Rahmen des „Pakts für den Ganztag“ wurde eine Vereinbarung beschlossen, die ab 1. August 2026 die Bildungs‑ und Betreuungsangebote an den Grundschulen Köppern und Burgholzhausen regelt. Die Stadt übernimmt gemeinsam mit dem Hochtaunuskreis Finanzierung, Personal und Angebotsstruktur, um eine flächendeckende Ganztagsbetreuung sicherzustellen.
Die Stadt schloss einen Lichtliefervertrag mit der Oberhessischen Versorgungsbetriebe AG (OVAG) ab 1. Januar 2026 bis 31. Dezember 2042. Der Vertrag sieht die vollständige Umstellung der Straßenbeleuchtung in Burgholzhausen auf LED‑Technik vor; nach Vertragsende gehen die Beleuchtungsanlagen in Eigentum der Stadt über.
Der Rat beschloss, die Grundsteuer‑Satzung zum 1. Januar 2026 zu bestätigen. Während die Hebesätze für Grundsteuer A (553 %) und Gewerbesteuer (400 %) unverändert bleiben, wird die Grundsteuer B von 792 % auf 995 % angehoben, um den Haushalt auszugleichen.
Kurz gesagt: Friedrichsdorf legt mit diesen Beschlüssen den Grundstein für eine modernisierte Verwaltung, erweiterte Bildungsangebote und finanzielle Stabilität im nächsten Haushaltsjahr.
KI-Zusammenfassung der Themenschwerpunkte auf Grundlage der kommunalen Sitzungsdatenbank von Poliscope.
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