Kommune in Baden-Württemberg
Ratsinformationssystem, Dokumente, Sitzungen, Termine
Im Ratsinformationssystem (RIS) von Creglingen finden Sie einen Sitzungskalender, Informationen zu Gremien und deren Mitgliedern sowie Informationen zu Beschlüssen.
In den letzten Sitzungen des Gemeinderats von Creglingen standen erneuerbare Energien und die damit verbundene Flächenplanung im Fokus. Parallel dazu wurden wichtige Vertrags‑ und Förderentscheidungen für die kommunale Infrastruktur getroffen.
Am 08. Juli 2025 (und erneut am 24. Juni 2025) beschloss der Gemeinderat den Bebauungsplan für das Sondergebiet „Solarpark Blumweiler I“ samt zugehöriger Satzung über örtliche Bauvorschriften. Die Beratung umfasste die Prüfung aller eingegangenen Stellungnahmen von Behörden, Trägern öffentlicher Belange und Nachbargemeinden sowie die Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB.
Im gleichen Wahlgang wurde ebenfalls der Bebauungsplan für das Sondergebiet „Solarpark Blumweiler II“ beschlossen. Hier lag der Schwerpunkt auf der frühzeitigen Beteiligung von Behörden und Nachbargemeinden (§ 4 Abs. 2 BauGB, § 2 Abs. 2 BauGB) sowie der öffentlichen Beteiligung (§ 3 Abs. 2 BauGB). Der Plan wurde als Satzung nach § 10 Abs. 1 BauGB verabschiedet und beinhaltet die entsprechenden örtlichen Bauvorschriften nach § 74 Abs. 7 LBO.
Der Bebauungsplan für das Sondergebiet „Solarpark Münster I“ wurde am 08. Juli 2025 finalisiert. Die Sitzung behandelte die eingegangenen Stellungnahmen und führte zur Beschlussfassung als Satzung, wobei auch die Umweltverträglichkeitsprüfung und artenschutzrechtliche Aspekte berücksichtigt wurden.
Mehrfach (24. Juni 2025, 06. Juli 2025) wurde die sechste bzw. 6. Änderung des Flächennutzungsplans 2015 beschlossen, um die Teilfortschreibung für Freiflächen‑Photovoltaik zu verankern. Diese Planungsmaßnahme schafft die rechtliche Grundlage für die genannten Solarpark‑Projekte und weitere PV‑Entwicklungen auf kommunalen Freiflächen.
Im Rahmen der Sitzung vom 21. Oktober 2025 wurde ein neuer Strom‑Konzessionsvertrag für das südliche Versorgungsgebiet von Creglingen abgeschlossen, der ab dem 01. Januar 2029 in Kraft tritt. Der Vertrag sichert die langfristige Stromversorgung und unterstützt die kommunale Zielsetzung, den Ausbau erneuerbarer Energien zu fördern.
Die jüngsten Beschlüsse zeigen, dass Creglingen konsequent auf den Ausbau von Solarenergie setzt, gleichzeitig die planerischen Grundlagen dafür aktualisiert und die Versorgungssicherheit durch langfristige Vertragsbindungen gewährleistet.
KI-Zusammenfassung der Themenschwerpunkte auf Grundlage der kommunalen Sitzungsdatenbank von Poliscope.
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Wird monatlich aktualisiert.
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