Kommune in Baden-Württemberg
Ratsinformationssystem, Dokumente, Sitzungen, Termine
Im Ratsinformationssystem (RIS) von Brackenheim finden Sie einen Sitzungskalender, Informationen zu Gremien und deren Mitgliedern sowie Informationen zu Beschlüssen.
In den letzten Monaten standen Brackenheim die Erweiterung von Kinderbetreuungseinrichtungen, der Ausbau erneuerbarer Energien, ein umfassender Straßenumbaumaßnahmenplan sowie die Genehmigung neuer Gewerbe- und Windenergieprojekte im Fokus. Der Gemeinderat traf dabei mehrere finanzielle und planerische Entscheidungen, die das Stadtbild und die Infrastruktur nachhaltig verändern werden.
Der Rat beschloss, die für den Neubau der Kindertagesstätte Hausen anfallenden überplanmäßigen Auszahlungen freizugeben. Damit soll der Bau des modernen Betreuungsgeländes, das dringend benötigten Platz für Familien schafft, ohne Verzögerungen fortgesetzt werden. Die Entscheidung wurde im Sitzungstermin am 18. Dezember 2025 gefasst.
Für die geplante Solaranlage auf dem Gelände der Kläranlage untere Schlinge in Hausen wurde die Elektrotechnik Gmünd GmbH mit dem Bau beauftragt. Das Projekt sieht die Errichtung einer Freiflächen‑PV‑Anlage vor, die zur kommunalen Stromversorgung beitragen soll. Die Vergabe erfolgte im gleichen Ratssitzung wie die Kita‑Finanzierung.
Im Sitzungstermin vom 4. Dezember 2025 stellte die Stadt die Planungen für den Umbau der Schlossstraße vor. Ziel ist die Erhöhung der Sicherheit für Fuß‑ und Radverkehr sowie die Reduktion des Liefer‑ und Bringverkehrs im Schulumfeld. Geplant sind ein neuer Kreisverkehr, eine Fahrbahnverengung, ein separater Fuß‑ und Radweg, Sanierung von Kanälen und Wasserleitungen sowie zusätzliche Parkplätze.
Brackenheim erhielt die Aufgabe, zu einem Antrag auf immissionsschutzrechtlichen Vorbescheid für elf Windenergieanlagen in den Gemeinden Schwaigern, Nordheim und Brackenheim Stellung zu nehmen. Die Anlagen sollen im forstwirtschaftlich genutzten Heuchelberg‑Gebiet errichtet werden. Der Rat wird dem Antrag zustimmen und das notwendige Einvernehmen nach § 36 BauGB erteilen.
Der Bebauungsplan für die Austraße 10 schafft die baurechtlichen Voraussetzungen für den Neubau einer Metropolfiliale eines Lebensmittel‑Discounters mit Erdgeschoss‑Parkebene und Obergeschoss‑Verkaufsfläche. Im Rahmen des Verfahrens wurden Anregungen und Bedenken abgehandelt und ein entsprechender Satzungsbeschluss gefasst. Damit wird ein neuer Einzelhandelsstandort im Stadtgebiet realisiert.
Der aktuelle Kurs zeigt, dass Brackenheim sowohl in soziale Infrastruktur als auch in nachhaltige Energie‑ und Verkehrsprojekte investiert und damit die Weichen für eine zukunftsfähige Stadtentwicklung stellt.
KI-Zusammenfassung der Themenschwerpunkte auf Grundlage der kommunalen Sitzungsdatenbank von Poliscope.
KI macht Fehler und ersetzt keine eigene Recherche.
Wird monatlich aktualisiert.
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