Gemeindeverband in Hessen
Ratsinformationssystem, Dokumente, Sitzungen, Termine
Im Ratsinformationssystem (RIS) von Biedenkopf finden Sie einen Sitzungskalender, Informationen zu Gremien und deren Mitgliedern sowie Informationen zu Beschlüssen.
.In den letzten Sitzungen hat die Stadt Biedenkopf zentrale Entscheidungen zu Finanzen, Infrastruktur und Sport getroffen. Der Jahreshaushalt für 2026 steht nun fest, ein langfristiges Investitionsprogramm wurde beschlossen und mehrere Großprojekte – von einer neuen Sportanlage bis zu einer kommunalen Bürgschaft – erhalten grünes Licht.
Der Haupt‑ und Finanzausschuss hat das Investitionsprogramm für die Jahre 2026 und darüber hinaus verabschiedet. Es dient als Basis für die Ergebnis‑ und Finanzplanung der Stadt, ist jedoch kein Bestandteil des eigentlichen Haushaltsplans und ermächtigt den Magistrat nicht zu unmittelbaren Ausgaben. Die Vorlage betont, dass das Programm die internen Einflussgrößen auf die Haushaltswirtschaft erfasst und mit den finanzwirtschaftlichen Möglichkeiten abstimmt.
Der Entwurf des Haushalts für das Jahr 2026 wurde bereits am 11. Dezember 2025 den Ausschüssen vorgelegt und am 29. Januar 2026 in der Stadtverordnetenversammlung endgültig beschlossen. Er beinhaltet die rechtlichen Grundlagen, die Festsetzung von Ergebnis‑ und Finanzhaushalt, Kreditaufnahmen und Verpflichtungsermächtigungen. Damit ist die finanzielle Grundlage für das kommende Haushaltsjahr gesichert.
Im Rahmen des Bundesförderprogramms „Sanierung kommunaler Sportstätten“ soll der VfL Biedenkopf seinen Kunstrasenplatz erneuern und einen Naturrasenplatz in Kunstrasen umwandeln. Die Gesamtkosten belaufen sich auf 813.834 €, wobei die Stadt mindestens 55 % (ca. 447.610 €) als Eigenanteil übernimmt. Fördermittel Dritter können den Eigenanteil auf bis zu 10 % reduzieren.
Die Stadt hat einer modifizierten Ausfallbürgschaft für ein Darlehen von 1,3 Mio. € zugestimmt. Die Bürgschaft deckt 80 % des Darlehens (etwa 1,04 Mio. €) und ist auf 15 Jahre befristet. Für die Bürgschaft wird eine Avalprovision von 0,5 % p.a. erhoben, um eine beihilferechtliche Begünstigung auszuschließen.
Die Flurstücke 1570/3 und 1570/4 am Marktplatz wurden gemäß dem Hessischen Straßengesetz als öffentliche Straße und Parkplatz ausgewiesen. Die Maßnahme schafft dringend benötigten Stellplatzraum im Stadtzentrum und legt den rechtlichen Grundstein für die spätere Errichtung des Parkplatzes.
Die Beschlüsse zeigen, dass Biedenkopf seine Finanzplanung gesichert, sportliche Infrastruktur modernisiert und wichtige kommunale Projekte zügig vorantreibt.
KI-Zusammenfassung der Themenschwerpunkte auf Grundlage der kommunalen Sitzungsdatenbank von Poliscope.
KI macht Fehler und ersetzt keine eigene Recherche.
Wird monatlich aktualisiert.
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