Kommune in Baden-Württemberg
Ratsinformationssystem, Dokumente, Sitzungen, Termine
Im Ratsinformationssystem (RIS) von Bartholomä finden Sie einen Sitzungskalender, Informationen zu Gremien und deren Mitgliedern sowie Informationen zu Beschlüssen.
In den letzten Monaten hat der Gemeinderat von Bartholomä ein breites Spektrum kommunaler Entscheidungen getroffen – von einer neuen Radverkehrsstrategie über den Haushalt für 2026 bis hin zu mehreren Bau‑ und Energieprojekten. Besonders im Fokus standen dabei die Weiterentwicklung der Infrastruktur, die finanzielle Stabilität der Gemeinde und die Anpassung wichtiger Satzungen.
Am 10. Dezember 2025 beschloss der Rat das Radwegkonzept, das künftig Fahrradschutzstreifen in den Ortsdurchfahrten vorsieht. Ziel ist, den Radverkehr sicherer zu machen und die Attraktivität des Radfahrens im Ortskern zu steigern. Die Maßnahme wird im Rahmen der örtlichen Verkehrsplanung umgesetzt; ein konkreter Zeitplan wurde nicht genannt.
Im gleichen Sitzungstermin wurde der Entwurf des Haushaltsplans und der Haushaltssatzung für das Jahr 2026 eingebracht und beraten. Der bereits im Oktober 2025 festgestellte Jahresabschluss 2024 zeigte ein ausgeglichenes Ergebnis mit einem Gesamtergebnis von 170.330 € und einer positiven Entwicklung bei der Gewerbesteuer, während gestiegene Transferleistungen Sorgen bereiteten. Diese Zahlen bilden die finanzielle Grundlage für die geplanten Investitionen im kommenden Haushaltsjahr.
Der Gemeinderat stellte am 26. November 2025 den Bebauungsplan „LebensOrt Amalienhof“ im beschleunigten Verfahren (§ 13a BauGB) auf. Das Sondergebiet soll künftig neben Camping auch dauerhafte Wohnformen wie Mobile Homes und Tiny Houses ermöglichen und damit die touristische Nutzung mit ganzjährigem Wohnen verbinden. Die Planungsarbeiten gehen weiter, wobei die konkrete Ausweisung von Flächen und die damit verbundene Bauvorschrift bereits beschlossen sind.
Mehrere energie‑ und infrastrukturelle Vorhaben wurden im letzten Quartal beschlossen:
Diese Projekte sollen die Energieversorgung diversifizieren, die digitale Infrastruktur stärken und den Hochwasserschutz verbessern.
Am 10. Dezember 2025 wurde die Wasserversorgungssatzung geändert, um den Vorgaben der neuen Preisangabenverordnung (PAngV) zu entsprechen – künftig werden sowohl Netto‑ als auch Bruttobeträge in der Satzung ausgewiesen. Parallel dazu erfolgte eine Überarbeitung der Abwassersatzung, bei der der veraltete § 51 Bewertungsgesetz durch den inhaltsgleichen § 35 Landesgrundsteuergesetz ersetzt wurde. Beide Änderungen dienen der Rechtsklarheit und dem Verbraucherschutz.
Die Entscheidungen der letzten Monate zeigen, dass Bartholomä aktiv an einer modernen Infrastruktur, soliden Finanzen und einer an die aktuelle Rechtslage angepassten Satzungslandschaft arbeitet.
KI-Zusammenfassung der Themenschwerpunkte auf Grundlage der kommunalen Sitzungsdatenbank von Poliscope.
KI macht Fehler und ersetzt keine eigene Recherche.
Wird monatlich aktualisiert.
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