Gemeindeverband in Thüringen
Ratsinformationssystem, Dokumente, Sitzungen, Termine
Im Ratsinformationssystem (RIS) von Bad Liebenstein finden Sie einen Sitzungskalender, Informationen zu Gremien und deren Mitgliedern sowie Informationen zu Beschlüssen.
In den letzten Monaten hat Bad Liebenstein zentrale Entscheidungen zu Finanzen, Infrastruktur und kommunalen Satzungen getroffen. Besonders im Fokus standen die Genehmigung des Haushalts‑ und Finanzplans, ein überplanmäßiger Ausbau der Marktgasse sowie die Neuordnung der Hundesteuer. Gleichzeitig wurde die Grundlage für eine kommunale Wärmeplanung gelegt und die Friedhofssatzung neu gefasst.
Der Stadtrat beschloss am 4. Dezember 2025 eine überplanmäßige Ausgabe von 32.300 Euro für den grundhaften Ausbau der Marktgasse in den Bauabschnitten 1 und 2 sowie für den Vorplatz der „Alten Schlosserei“. Die Maßnahme soll das Stadtbild im historischen Kern verbessern und die Aufenthaltsqualität für Gewerbe und Besucher erhöhen. Der Finanzierungsbedarf wird aus dem aktuellen Haushaltsjahr gedeckt.
Sowohl im Ausschuss für Bau, Verkehr, Umwelt und Stadtentwicklung (30. Okt. 2025) als auch im Stadtrat (16. Dez. 2025) wurde die Erarbeitung einer kommunalen Wärmeplanung beschlossen. Ziel ist die Entwicklung einer langfristigen Strategie zur Versorgung des Stadtgebiets mit nachhaltiger Wärme, wobei noch keine konkreten Kosten oder Zeitpläne veröffentlicht wurden.
Am 16. Dezember 2025 verabschiedete der Stadtrat die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan für das Jahr 2026 sowie den Finanzplan mit dem zugrundeliegenden Investitionsprogramm bis 2029. Diese Beschlüsse sichern die finanzielle Basis für laufende und zukünftige Projekte, darunter die bereits erwähnte Marktgassen‑Sanierung und die Wärmeplanung. Die genauen Budgetzahlen wurden im Sitzungsprotokoll nicht genannt.
Im selben Sitzungstermin wurde die Neufassung der Friedhofssatzung beschlossen (Sitzungsvorlage SR‑2025‑078, Entwurf vom 25. Nov. 2025). Die überarbeitete Satzung regelt künftig die Nutzung, Pflege und Verwaltung des Friedhofs und soll klare Vorgaben für künftige Bestattungsformen bieten.
Die Hundesteuer wurde mehrfach neu gefasst: Nach Aufhebung des Beschlusses vom 28. Aug. 2025 (SR‑2025‑050) beschloss der Stadtrat am 2. Okt. 2025 eine neue Hundesteuersatzung. Vorherige Vorberatungen fanden bereits am 14. Aug. 2025 statt. Die aktuelle Fassung tritt damit in Kraft und ersetzt die vorherigen Regelungen aus den Jahren 2023 und 2025.
Die jüngsten Beschlüsse zeigen, dass Bad Liebenstein aktiv an seiner finanziellen Stabilität, städtebaulichen Verbesserung und rechtlichen Rahmenbedingungen arbeitet – ein klarer Schritt hin zu einer nachhaltig gestalteten Kommunalpolitik.
KI-Zusammenfassung der Themenschwerpunkte auf Grundlage der kommunalen Sitzungsdatenbank von Poliscope.
KI macht Fehler und ersetzt keine eigene Recherche.
Wird monatlich aktualisiert.
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