Kommune in Baden-Württemberg
Ratsinformationssystem, Dokumente, Sitzungen, Termine
Im Ratsinformationssystem (RIS) von Waldbrunn finden Sie einen Sitzungskalender, Informationen zu Gremien und deren Mitgliedern sowie Informationen zu Beschlüssen.
In den letzten Monaten hat der Gemeinderat Waldbrunn zahlreiche Entscheidungen getroffen, die das Stadtbild, die kommunalen Finanzen und die Energieversorgung nachhaltig prägen. Besonders im Fokus standen das Sanierungsgebiet „Ortskern Oberdielbach“, die Neufestlegung von Bestattungs‑ und Versorgungsgebühren sowie mehrere Großprojekte im Bereich Erneuerbare Energien und Wohnungsbau.
Im Rahmen des Förderprogramms 2025 wurde das Stadterneuerungsgebiet Oberdielbach mit vorbereitenden Untersuchungen nach § 141 BauGB ausgestattet. Ein Lageplan vom Juli 2025 und die Drucksache Nr. 096/2025 bildeten die Grundlage für die spätere Satzung zur förmlichen Festlegung des Sanierungsgebiets (§ 142 BauGB). Ziel ist die Erneuerung des Ortskerns, die Förderung privater Sanierungsmaßnahmen und die Einführung von Ordnungsmaßnahmen.
Der Rat beschloss eine Gebührenerhöhung, die ab dem 1. Januar 2026 in Kraft tritt: Erdbestattungen steigen um rund 10 %, Urnenbestattungen um etwa 30 % und die Grabnutzung um 15 %. Die neue Gebührenordnung listet konkrete Beträge – z. B. Leichenhallen‑pauschale 380 €, Erdbestattung ab 10 Jahren 2.200 €, unter 10 Jahren 1.290 € und Beisetzungsgebühr 120 €. Die Leichenhallen‑gebühr bleibt unverändert.
Um den Verlustvortrag von ca. 99 T€ zu decken, wird der Wasserbezugspreis um 4 % (+ 31 T€) erhöht. Parallel dazu wird die gesplittete Abwassergebühr angepasst: Schmutzwasser 5,40 €/cbm, Niederschlagswasser 0,42 €/qm – das bedeutet für einen 4‑Personen‑Haushalt eine Mehrbelastung von rund 50 €. Die Änderungen werden in den Wasserversorgungssatzungen (WVS §§ 15, 36, 42, 43, 47, 48, Aufhebung § 53) und der Abwassersatzung (AbwS §§ 40, 41, 43, 44) verankert.
Ein Bauplatz (Flst. 1499, 629 m²) im Baugebiet Hahnenfeld III wird an ein Ehepaar verkauft. Der Kaufpreis beträgt 142 €/m² inklusive Erschließungskosten, und die Bauverpflichtungsfrist liegt bei vier Jahren ab Vertragsabschluss. Der örtliche Ortschaftsrat Strümpfelbrunn stimmte der Vergabe einstimmig zu.
Der Gemeinderat billigte den Vorentwurf des Bebauungsplans „Solarpark Kreuzäcker“ (Gemarkung Weisbach) und leitete die frühe Beteiligung von Öffentlichkeit und Behörden ein. Gleichzeitig wurde die Selbstverpflichtung der MVV Windenergie GmbH angenommen, die Waldbrunn finanziell an den geplanten Windpark „Markgrafenwald“ beteiligt – ein Schritt zur Stärkung lokaler Einnahmen und zur Förderung erneuerbarer Energien.
Diese Beschlüsse zeigen, dass Waldbrunn sowohl die städtebauliche Modernisierung als auch die finanzielle Stabilität und die Energiewende aktiv vorantreibt.
KI-Zusammenfassung der Themenschwerpunkte auf Grundlage der kommunalen Sitzungsdatenbank von Poliscope.
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