Gemeindeverband in Bayern
Ratsinformationssystem, Dokumente, Sitzungen, Termine
Im Ratsinformationssystem (RIS) von Treuchtlingen finden Sie einen Sitzungskalender, Informationen zu Gremien und deren Mitgliedern sowie Informationen zu Beschlüssen.
In den letzten Sitzungen des Stadtrates und der Ausschüsse von Treuchtlingen standen vor allem große Energie‑ und Infrastrukturprojekte, aber auch einige Regelungs‑ und Planungsfragen im Fokus. Der Rat verabschiedete mehrere Satzungs‑ und Flächennutzungs‑Beschlüsse für Solarparks, prüfte eine neue Freiflächen‑Photovoltaikanlage und entschied über die zukünftige Lage des traditionellen Wochenmarktes sowie über Anpassungen im Hunderecht.
Im Dezember wurde im Umwelt‑, Bau‑ und Verkehrsausschuss ein Feststellungs‑ und Satzungsbeschluss zur 4. Änderung des Flächennutzungsplans für den in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan BU 6 „Solarpark Bubenheim Nord“ gefasst. Die Entscheidung umfasst die Abwägung öffentlicher und privater Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB und legt die Grundlage für die endgültige Aufstellung des Sondergebiets. Damit ist der rechtliche Rahmen für die Realisierung des Solarparks nun abgeschlossen.
Im September erfolgte die 5. Änderung des Flächennutzungsplans für das Projekt GRÖ Nr. 2 „Solarpark Graben‑Grönhart“ in den Gemarkungen Graben und Grönhart. Der Ausschuss verabschiedete sowohl den Abwägungs‑ als auch den Satzungsbeschluss, prüfte die eingegangenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und bestätigte damit die weitere Planung des Solarparks.
Ein Antrag zur Verlängerung der BImSchG‑Genehmigung für eine ca. 1,85 ha große Freiflächen‑Photovoltaikanlage in Gem. Dietfurt, Fl.Nr. 739/8 (Hungerbachtal) wurde im November behandelt. Die Anlage soll Strom für den Betreiber erzeugen; die Stadt Treuchtlingen wird als Träger öffentlicher Belange erneut angehört und muss ihr Einvernehmen erteilen.
Im November diskutierte der Stadtrat die Rückverlegung des Wochenmarktes. Zwei Optionen stehen zur Wahl: Verbleib am aktuellen Standort in der Bahnhofstraße mit zusätzlichen Sicherheitsmaßnahmen oder Verlegung an den früheren Standort. Die Entscheidung soll die Attraktivität des Marktes sichern und zugleich die Verkehrssicherheit erhöhen.
Im Oktober wurden die zweite Änderungs‑Verordnung zur Anleinpflicht und der Neuerlass der Hundesteuersatzung beschlossen. Beide Regelungen treten zeitnah in Kraft und sollen das Zusammenleben von Hundebesitzern und Anwohnern klarer regeln.
Die Beschlüsse zeigen, dass Treuchtlingen aktiv an der Umsetzung von erneuerbaren‑Energien‑Vorhaben arbeitet, gleichzeitig aber auch lokale Lebensqualität und Ordnung im Blick behält.
KI-Zusammenfassung der Themenschwerpunkte auf Grundlage der kommunalen Sitzungsdatenbank von Poliscope.
KI macht Fehler und ersetzt keine eigene Recherche.
Wird monatlich aktualisiert.
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