Gemeindeverband in Sachsen-Anhalt
Ratsinformationssystem, Dokumente, Sitzungen, Termine
Im Ratsinformationssystem (RIS) von Teutschenthal finden Sie einen Sitzungskalender, Informationen zu Gremien und deren Mitgliedern sowie Informationen zu Beschlüssen.
In den letzten Monaten hat der Gemeinderat von Teutschenthal zentrale Entscheidungen zu Finanzen, Flächennutzung und Infrastruktur getroffen. Besonders im Fokus standen die Haushaltssatzung 2026, mehrere Bebauungspläne – darunter ein neuer Lebensmittel‑ und Drogeriemarkt an der Albert‑Heise‑Straße – sowie Maßnahmen zur Anpassung der Gewässerumlage. Auch die Planung einer Freiflächen‑Photovoltaikanlage und die Weiterentwicklung des Flächennutzungsplans wurden beschlossen.
Der Ausschuss Finanzen und Bau empfahl die Haushaltssatzung für 2026 samt Ergebnis‑ und Investitionsplan. Parallel wurde das Haushaltskonsolidierungskonzept 2026 vorgestellt, das Maßnahmen zur Stabilisierung der kommunalen Finanzen bündelt. Beide Vorlagen bilden die finanzielle Basis für alle nachfolgenden Projekte und sichern die Fortführung wichtiger kommunaler Aufgaben.
Im Dezember wurde der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 25/2 finalisiert. Nach Abwägung aller Stellungnahmen beschloss der Gemeinderat sowohl die Satzung als auch die Aufstellung des Bebauungsplans für ein Sondergebiet, in dem ein neuer Lebensmittel‑ und Drogeriemarkt entstehen soll. Die Planunterlagen umfassen Satzung, Planzeichnungen, Begründung und Umweltbericht.
Im November stimmte der Rat dem zweiten Entwurf des Flächennutzungsplans zu und ordnete die förmliche Beteiligung an. Der Plan legt die langfristige räumliche Entwicklung der Gemeinde fest und schafft die Grundlage für weitere Bauvorhaben, darunter die bereits beschlossenen Bebauungspläne.
Der Gemeinderat billigte den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 35 für eine Freiflächen‑Photovoltaikanlage am Grubenfeld Angersdorf. Die Änderung des Aufstellungsbeschlusses und die Offenlegung des Vorentwurfs ermöglichen den Ausbau erneuerbarer Energien auf kommunaler Fläche.
Mehrere Beschlüsse regelten die Gewässerumlage für die Jahre 2021 bis 2024. 2021 wurde eine Korrektur wegen eines Umrechnungsfehlers beschlossen, um die Beitragspflichtigen zu entlasten. Für die Folgejahre (2022‑2024) wurden Satzungen verabschiedet, die unter anderem eine Bescheidgrenze von 5 EUR festlegen und die Umlagefähigkeit von Personalkosten prüfen.
Der Gemeinderat hat damit einen klaren Kurs für finanzielle Stabilität, nachhaltige Energieversorgung und gezielte wirtschaftliche Entwicklung vorgegeben – ein starkes Fundament für die kommenden Jahre in Teutschenthal.
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