Gemeindeverband in Bayern
Ratsinformationssystem, Dokumente, Sitzungen, Termine
Im Ratsinformationssystem (RIS) von Piding finden Sie einen Sitzungskalender, Informationen zu Gremien und deren Mitgliedern sowie Informationen zu Beschlüssen.
In den letzten Monaten stand Piding vor wichtigen Entscheidungen zu Bauvorhaben, Verkehrsregelungen und der langfristigen Flächennutzungsplanung. Der Bau‑ und Umweltausschuss befasste sich dabei intensiv mit einzelnen Bauanträgen, der Festsetzung von Überschwemmungsgebieten und der Einführung von Tempo‑30‑Zonen in Wohngebieten.
Der Bauantrag vom 24. September 2025 sieht einen Balkon (6,80 m × 1,49 m) mit einer Spindeltreppe (Durchmesser 2 m) vor. Das Vorhaben liegt im qualifizierten Bebauungsplan Nr. 25 „Högler Straße“. Kritisch ist, dass der Balkon etwa 50 cm (ca. 3,4 m²) über die südliche Baugrenze hinausragt und die Treppe komplett außerhalb der Grundstücksgrenzen liegt, was eine besondere Prüfung nach § 34 BauGB erforderlich macht.
Das Landratsamt Berchtesgadener Land plant, die bereits vorläufig gesicherten Überschwemmungsgebiete an Nesselgraben, Maierbach, Leitenbach, Stoißer Ache und Schloßberggraben per Verordnung festzusetzen. Die Maßnahme dient der Hochwasserentlastung und -rückhaltung im Rahmen des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) und wird voraussichtlich im kommenden Quartal rechtskräftig.
Auf Basis einer Bürgerversammlung vom 20. März 2025 beauftragte der Bau‑ und Umweltausschuss die Verwaltung, ein Konzept zur Einführung von 30 km/h‑Zonen zu erarbeiten. Die Ausarbeitung soll bis zum Jahresende abgeschlossen sein, bevor eine endgültige Entscheidung mit dem zuständigen Sachbearbeiter Verkehr der PI Bad Reichenhall abgestimmt wird.
Der Gemeinderat stellte im November 2025 den Vorentwurf für die Neuaufstellung des Flächennutzungsplans vor, gefolgt von einem Aufstellungsbeschluss. Parallel dazu wurde die Sanierung der Ahornstraße thematisiert, wobei konkrete Maßnahmen noch in der Planungsphase sind.
Im Oktober 2025 verabschiedete der Gemeinderat den zweiten Nachtragshaushalt 2025 samt entsprechender Satzung. Der Nachtrag stellt zusätzliche finanzielle Mittel für die genannten Bauvorhaben und die Umsetzung der Verkehrs‑ und Hochwasserschutzmaßnahmen bereit.
Piding legt damit den Grundstein für eine kontrollierte Bauentwicklung, verbesserte Verkehrssicherheit und einen langfristig gesicherten Hochwasserschutz.
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