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Ostrach

Kommune in Baden-Württemberg
Ratsinformations­system, Dokumente, Sitzungen, Termine

Rats­informations­system

Im Ratsinformationssystem (RIS) von Ostrach finden Sie einen Sitzungskalender, Informationen zu Gremien und deren Mitgliedern sowie Informationen zu Beschlüssen.


Aktuelle Themen

In den letzten Sitzungen des Gemeinderats von Ostrach standen Umwelt‑ und Infrastrukturprojekte im Fokus: Die Gemeinde plant einen großflächigen Biotopverbund, prüft die Genehmigung von zwei Windenergieanlagen und legt den Grundstein für ein neues Feuerwehrhaus. Gleichzeitig wurden die Wassergebühren neu kalkuliert und die Hebesätze der Grundsteuer für 2026 beschlossen.

🌿 Biotopverbundplanung – Ziel 15 % Offenland bis 2030

Im Rahmen der Novellierung des Landes‑Naturschutzgesetzes präsentierte die Verwaltung einen Plan, der bis 2030 einen funktionalen Biotopverbund auf 15 % des Offenlandes etablieren soll. Die Vorstellung umfasste ökologische Grundlagen, den Planungsablauf sowie Bestands‑ und Maßnahmenpläne, die dem Gemeinderat zur Abstimmung vorgelegt wurden.

💨 Windenergieanlagen auf Flurstücken 504 / 504‑2 (Gemarkung Laubbach)

Der Rat diskutierte die Stellungnahme zur immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für die Errichtung von zwei Windenergieanlagen auf den genannten Flurstücken. Die Anlagen sollen im Einklang mit den geltenden Immissionsschutzvorschriften realisiert werden – ein Schritt, der die lokale Energieversorgung nachhaltig stärken könnte.

🚒 Neubau Feuerwehrhaus auf Flurstück 595 (Gemarkung Ostrach)

Ein umfassender Bauplan für ein Feuerwehrhaus mit 9 Garagen, Waschhalle, Neben‑ und Sozialräumen sowie einem Übungsturm wurde dem Rat vorgelegt. Das Einvernehmen zum Bau soll erteilt werden, sodass die Gemeinde über eine moderne Einsatzinfrastruktur verfügt.

💧 Neukalkulation und Neufestsetzung der Wassergebühren 2026

Im Dezember 2025 wurde die Wassergebühren‑Neukalkulation für 2026 beschlossen und gleichzeitig die 4. Änderung der Wasserversorgungssatzung beschlossen. Die Berechnung berücksichtigt die Bilanz 2024 sowie Vergleichsdaten der umliegenden Gemeinden, um eine faire und zukunftssichere Gebührengestaltung zu gewährleisten.

🏛️ Grundsteuer‑Hebesätze für 2026

Der Gemeinderat setzte die Hebesätze für die Grundsteuer A auf 588 % und für die Grundsteuer B auf 596 % fest, während auf die Einführung einer Grundsteuer C verzichtet wurde. Die entsprechende Hebesatzsatzung tritt am 1. Januar 2026 in Kraft.


Die Beschlüsse zeigen, dass Ostrach aktiv an einer ökologisch ausgerichteten Flächenentwicklung, einer modernen Energie‑ und Sicherheitsinfrastruktur sowie einer transparenten Finanzpolitik arbeitet.

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