Landkreis in Bayern
Ratsinformationssystem, Dokumente, Sitzungen, Termine
Im Ratsinformationssystem (RIS) von Neu-Ulm finden Sie einen Sitzungskalender, Informationen zu Gremien und deren Mitgliedern sowie Informationen zu Beschlüssen.
In den letzten Monaten stand Neu‑Ulm vor wichtigen Entscheidungen im Bildungs‑ und Wohnungsbau sowie bei der Flächennutzung. Besonders im Fokus standen die Planung einer neuen Kindertagesstätte in Thalfingen, die Umwidmung einer Spielplatzfläche zu Bauland und mehrere Bauanträge im Stadtteil Unterelchingen. Auch das Thema erneuerbare Energien erhielt Aufmerksamkeit durch die Ausweisung einer Sonderbaufläche für Windkraft im Nachbarschaftsverband Ulm.
Am 15. Dezember 2025 präsentierte der Gemeinderat die Entwurfsplanung für den Neubau einer Kindertagesstätte im Stadtteil Thalfingen. Die Vorstellung beinhaltete erste architektonische Entwürfe, die eine moderne, barrierefreie Einrichtung für die wachsende Zahl von Familien vorsehen. Ein konkreter Baubeginn oder Kosten wurden im Sitzungsprotokoll nicht genannt.
Im Gemeinderatssitzung vom 20. Oktober 2025 wurde das städtebauliche Konzept für die Umwidmung der ehemaligen Spielplatzfläche in Oberelchingen beschlossen. Die Fläche soll künftig als Wohnbaufläche genutzt werden; eine begleitende Studie zur Sicherstellung von Entwässerung und Wasserversorgung wurde vorgestellt. Der Aufstellungsbeschluss erfolgte nach § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch, ein genauer Zeitplan für die Bebauung fehlt jedoch.
Der Bau‑ und Umweltausschuss behandelte am 15. Dezember 2025 mehrere Anträge im Stadtteil Unterelchingen:
Am 20. Oktober 2025 stellte Herr Jürgen Meyer im Bau‑ und Umweltausschuss eine Bauvoranfrage für einen Anbau an sein bestehendes Wohnhaus im Asternweg 7, Unterelchingen, inklusive Unterkellerung und Tiefgarage. Die Voranfrage dient der Klärung baurechtlicher Voraussetzungen, ein endgültiger Baubeschluss steht noch aus.
Im Juni 2025 wurde im Flächennutzungsplan des Nachbarschaftsverbandes Ulm eine Sonderbaufläche für Windkraft am Standort Ulm‑Jungingen ausgewiesen. Das Zielabweichungsverfahren nach § 245e Abs. 5 Baugesetzbuch wurde am 23. Juni einstimmig angenommen und am 28. Juli noch einmal bestätigt. Konkrete Projektpläne oder Investitionssummen wurden nicht veröffentlicht.
Die jüngsten Sitzungen zeigen, dass Neu‑Ulm aktiv an der Erweiterung von Bildungs- und Wohninfrastruktur arbeitet und gleichzeitig die Grundlagen für zukünftige Energieprojekte legt. Weitere Details zu Zeitplänen und Finanzierung folgen voraussichtlich in den nächsten Sitzungen.
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