Gemeindeverband in Bayern
Ratsinformationssystem, Dokumente, Sitzungen, Termine
Im Ratsinformationssystem (RIS) von Jetzendorf finden Sie einen Sitzungskalender, Informationen zu Gremien und deren Mitgliedern sowie Informationen zu Beschlüssen.
In den letzten Sitzungen des Gemeinderats Jetzendorf standen zentrale Infrastruktur‑ und Finanzthemen im Fokus: Die Neu‑Kalkulation von Wasser‑ und Entwässerungsgebühren, die Überarbeitung der Friedhofsgebührensatzung sowie mehrere Bauvorhaben wurden beschlossen. Gleichzeitig wurden neue Service‑Angebote für die Bürgerinnen und Bürger vorgestellt.
Im Rahmen der vierjährigen Kalkulation des Büros Schneider & Zajontz wurden für den Zeitraum 2026‑2029 neue Beitrags‑ und Gebührensatzungen für die öffentliche Wasserversorgung (BGS‑WAS) und die Entwässerung (BGS‑EWS) erarbeitet. Beide Satzungen treten am 01.01.2026 in Kraft. Die Kalkulation wurde von Herrn Pinkert präsentiert und beinhaltet eine Staffelung der Grundgebühren sowie die Einführung von Verbesserungs‑ und Erneuerungsbeiträgen für die Wasserversorgung (VES‑WAS) – konkret für die Indersdorfer Straße, Im Schloss und Am Kirchberg.
Auf Basis derselben Kalkulation wurden die Bestattungsgebühren neu festgelegt. Für Kindergräber bis 5 Jahre beträgt die Jahresgebühr nun 40,50 € (bisher 17,00 €), für Einzelgräber ab 5 Jahre 62,50 € (bisher 33,00 €). Auf dieser Grundlage wurde die Friedhofsgebührensatzung (FGS) sowie die überarbeitete Friedhofssatzung beschlossen. Ein redaktioneller Hinweis zur Einmalzahlung für die Nischenplatte an der Urnenwand wurde noch korrigiert.
Der Gemeinderat genehmigte den Ersatzneubau einer Maschinenhalle mit integrierter Wohnung auf dem Grundstück Fl.-Nr. 62, Dorfstraße 1, Hirschenhausen. Das Projekt liegt in einem dörflichen Gebiet ohne Bebauungsplan, ist aber gemäß den örtlichen Bebauungsstrukturen zulässig. Die Zufahrt ist über die Dorfstraße gesichert, Wasserversorgung und Abwasserentsorgung erfolgen über die bestehenden kommunalen Anlagen.
Ein weiterer Bauantrag betrifft das Grundstück Fl.-Nr. 470/10, Scheibenerkreisel 7, Lampertshausen. Der geplante Anbau weicht vom Bebauungsplan „Scheibenerkreisel“ ab: Statt eines Satteldachs ist ein begrünter Flachdach vorgesehen, und ein Teil der Stützmauer liegt außerhalb der Baugrenze. Der Antrag wurde trotz dieser Abweichungen angenommen, da das Vorhaben im Rahmen des allgemeinen Wohngebiets liegt.
Die beschlossenen Maßnahmen zeigen, dass Jetzendorf sowohl die Grundversorgung modernisiert als auch lokale Bauprojekte vorantreibt, während gleichzeitig die kommunalen Finanzen durch klar definierte Gebührenstrukturen stabilisiert werden.
KI-Zusammenfassung der Themenschwerpunkte auf Grundlage der kommunalen Sitzungsdatenbank von Poliscope.
KI macht Fehler und ersetzt keine eigene Recherche.
Wird monatlich aktualisiert.
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