Gemeindeverband in Schleswig-Holstein
Ratsinformationssystem, Dokumente, Sitzungen, Termine
Im Ratsinformationssystem (RIS) von Heide finden Sie einen Sitzungskalender, Informationen zu Gremien und deren Mitgliedern sowie Informationen zu Beschlüssen.
In den letzten Monaten stand die Stadt Heide vor wegweisenden Entscheidungen: Der „Bau‑Turbo“ soll den Wohnungsbau beschleunigen, zentrale Planungs‑ und Nutzungs‑vorhaben werden finalisiert, die Gebührenordnung für schulische und sportliche Einrichtungen neu ausgerichtet und die regionale Zusammenarbeit mit den Umlandgemeinden unbefristet fortgeführt. Gleichzeitig wird die Sportförderung neu strukturiert und das Heider SV‑Sanierungsprojekt finanziell unterstützt.
Im Bauausschuss vom 27. Januar 2026 (und bereits am 11. Dezember 2025) wurde ein Grundsatzbeschluss zur Anwendung des Gesetzes zur Beschleunigung des Wohnungsbaus („Bau‑Turbo“) gefasst. Das Städtebauliche Konzept legt Leitlinien für neue Instrumente zur Wohnraumbeschaffung fest und berücksichtigt dabei städtebauliche Qualität, Klimaschutz, Daseinsvorsorge und Nachbarschutz.
Der abschließende Beschluss zur 44. Änderung des Flächennutzungsplans und zum Bebauungsplan Nr. 73 wurde im Bauausschuss (20. Nov 2025, 27. Jan 2026) für das Gebiet südlich der Gemeindegrenze Wesseln, westlich der Am Nußgang‑Straße sowie nördlich und östlich der Hochfelder‑Weg‑Straße gefasst. Damit wird die weitere Erschließung und Nutzung des Areals rechtsverbindlich geregelt.
Sowohl im Bau‑ als auch im Haupt‑ und Finanzausschuss (21. Jan 2026) wurde die Neufassung der Benutzungs‑ und Entgeltordnung beschlossen, die zum 01.04.2026 in Kraft tritt. Ziel ist die Anpassung der Entgelte – unter anderem zur Erzielung von 25 000 € zusätzlicher Einnahmen pro Jahr – sowie die Berücksichtigung der Umsatzsteuerpflicht.
In der Ratsversammlung am 03. Dez 2025 (und im Bauausschuss 20. Nov 2025) stimmte die Stadt Heide der unbefristeten Fortführung der Kooperation mit den elf Gemeinden des Amtes KLG Heider Umland zu. Das bisherige Enddatum 31.12.2025 wird aufgehoben; ein Austritt bleibt mit einer Kündigungsfrist von sechs Monaten nach § 127 LAG SH möglich.
Der Ratsversammlung vom 03. Dez 2025 zufolge wird die Sportförderrichtlinie geändert: ab 01.01.2026 erhalten ausschließlich Heider Sportvereine die jährliche Fördersumme von 250 000 €, wobei die Mittel neu verteilt werden. Gleichzeitig unterstützt die Stadt das Sanierungsprojekt des Heider SV mit einem maximalen Eigenanteil von 98 500 €, um die Klimaneutralität des Vereins voranzutreiben.
Diese Beschlüsse zeigen, dass Heide aktiv an Wohnraumerweiterung, planerischer Klarheit, finanzieller Stabilität und einer stärkeren regionalen sowie sportlichen Vernetzung arbeitet.
KI-Zusammenfassung der Themenschwerpunkte auf Grundlage der kommunalen Sitzungsdatenbank von Poliscope.
KI macht Fehler und ersetzt keine eigene Recherche.
Wird monatlich aktualisiert.
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