Gemeindeverband in Bayern
Ratsinformationssystem, Dokumente, Sitzungen, Termine
Im Ratsinformationssystem (RIS) von Dinkelsbühl finden Sie einen Sitzungskalender, Informationen zu Gremien und deren Mitgliedern sowie Informationen zu Beschlüssen.
In den letzten Monaten hat der Stadtrat von Dinkelsbühl zahlreiche Entscheidungen getroffen, die das Stadtbild, die Infrastruktur und das Wirtschaftsleben nachhaltig prägen. Besonders im Fokus standen die Sanierung des städtischen Hallenbades, die Ausweisung neuer Baugebiete sowie Regelungen für den Einzelhandel an Sonn‑ und Feiertagen.
Im Rahmen des Bundesprogramms „Sanierung kommunaler Sportstätten“ plant die Stadt die umfassende Modernisierung des Hallenbades, das zuletzt 1998 saniert wurde. Die Maßnahme sieht den Umbau zu einem Mehrgenerationenbad mit neuem Kinderbecken und erweitertem Eingangsbereich vor. Die Kostenschätzung liegt bei ca. 16,8 Mio. Euro netto, wobei eine mögliche Bundesförderung von bis zu 8 Mio. Euro beantragt wird. Die Planung erstreckt sich über das Jahr 2025/2026.
Der Bau‑, Grundstücks‑ und Umweltausschuss hat den Antrag für den Neubau einer Maschinenhalle auf den beiden Flur‑Nummern 773 und 774 in Neustädtlein beschlossen. Für das Vorhaben liegen bereits detaillierte Pläne vor, darunter Ansichten, Lageplan und Schnitte. Der Bau soll in den kommenden Monaten beginnen und das industrielle Angebot der Gemeinde weiter stärken.
Ein weiterer Tekturantrag betrifft die Umwandlung des ehemaligen Brauereigeländes in eine neue Wohnanlage. Das Vorhaben ist bereits im Bau‑, Grundstücks‑ und Umweltausschuss auf der Agenda und wird als wichtige Ergänzung des Wohnraums in Dinkelsbühl bewertet. Die genauen Baupläne und die Anzahl der geplanten Wohneinheiten stehen noch aus, das Projekt befindet sich jedoch in der Planungsphase.
Der Stadtrat hat eine neue Verordnung verabschiedet, die die Öffnungszeiten von Geschäften an Sonn‑ und Feiertagen im Zusammenhang mit Märkten für die Jahre 2026 und 2027 regelt. Zusätzlich wurde eine separate Regelung für Verkaufsstellen im Ausflugs‑ und Erholungsort Dinkelsbühl für das Jahr 2026 beschlossen. Diese Maßnahmen sollen den lokalen Handel während der Marktsaison stärken und Besucherströme besser steuern.
Im Oktober 2025 wurde das Sanierungsgebiet „Hoffeld“ durch Erlass einer Sanierungssatzung nach § 142 Abs. 1 BauGB offiziell festgelegt. Die Satzung umfasst eine Abwägungsvorlage, den städtebaulichen Rahmenplan und weitere Anlagen, die das zukünftige Entwicklungsziel des Quartiers definieren. Damit schafft die Stadt die rechtliche Grundlage für gezielte Investitionen und städtebauliche Verbesserungen.
Die Beschlüsse zeigen, dass Dinkelsbühl aktiv an der Modernisierung seiner Infrastruktur, der Erweiterung des Wohnraums und der Stärkung des Einzelhandels arbeitet – ein klares Signal für nachhaltige Stadtentwicklung.
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