Kommune in Baden-Württemberg
Ratsinformationssystem, Dokumente, Sitzungen, Termine
Im Ratsinformationssystem (RIS) von Baienfurt finden Sie einen Sitzungskalender, Informationen zu Gremien und deren Mitgliedern sowie Informationen zu Beschlüssen.
In den letzten Monaten hat der Gemeinderat Baienfurts zentrale Entscheidungen zu Infrastruktur, Stadtentwicklung und Finanzen getroffen. Besonders im Fokus standen das geplante Waldbad, der neue Kreisverkehr beim Hallenbad, umfangreiche Sanierungsprojekte sowie die Neuordnung des Sanierungsgebiets „Ortsmitte IV“.
Im August 2025 genehmigte der Gemeinderat die Vergabe der Baumaßnahmen für die abwassertechnische Erschließung und die Breitbandverlegung im geplanten Waldbad. Die Firma Franz Lohr aus Ravensburg erhielt den Auftrag über 532.897,12 € (brutto), wobei die Gesamtkosten inklusive Nebenkosten 610.000 € (brutto) betragen. Die Finanzierung erfolgt über Restmittel aus dem Vorjahr, sodass keine zusätzlichen Haushaltsmittel beansprucht werden.
Im kommunalen Verkehrskonzept wurde die Realisierung eines Kreisverkehrs an der L 314, unmittelbar beim Hallenbad, beschlossen. Das Vorhaben soll den Verkehrsfluss verbessern und die Anbindung des Hallenbades an das umliegende Straßennetz optimieren. Ein konkreter Zeitplan wurde noch nicht veröffentlicht, das Projekt steht jedoch bereits im Genehmigungs‑ und Planungsstadium.
Der Gemeinderat beschloss die Planung und den Baubeschluss für die Sanierung des westlichen Abschnitts der Mozartstraße. Neben der Straßensanierung wurde die Beauftragung weiterer Planungsleistungen für den zugehörigen Kanal beschlossen, wobei überplanmäßige Ausgaben genehmigt wurden. Die genauen Kosten wurden nicht genannt, das Projekt ist jedoch bereits im Beschaffungs‑ und Ausführungsprozess.
Mehrfach wurde über den städtebaulichen Vertrag zum Bebauungsplan „Beton‑Wolf‑Areal“ abgestimmt. Der endgültige Vertragsentwurf wurde zur notariellen Beurkundung freigegeben, sodass das ehemalige Industrieareal nun rechtlich für die weitere Bebauung vorbereitet ist. Die genauen Vertragsinhalte bleiben intern, das Verfahren markiert jedoch einen wichtigen Schritt zur Nutzung des Areals.
Im Rahmen von „Ortsmitte IV“ wurde ein Ausgleichsbetrag für die Flurstücke 137/1 und 137/3 festgesetzt, zugleich jedoch auf dessen Erhebung verzichtet. Durch die dritte Änderung der Sanierungssatzung wurde das Teilgebiet „Beton‑Wolf“ aus der Sanierungsverordnung (§ 142, § 162 BauGB) entlassen. Diese Anpassungen schaffen finanzielle Entlastungen und öffnen das Areal für neue Entwicklungsprojekte.
Die Beschlüsse zeigen, dass Baienfurt aktiv an der Verbesserung von Verkehr, Infrastruktur und Stadtentwicklung arbeitet, während gleichzeitig finanzielle Spielräume durch gezielte Sanierungsanpassungen geschaffen werden.
KI-Zusammenfassung der Themenschwerpunkte auf Grundlage der kommunalen Sitzungsdatenbank von Poliscope.
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